Types of Visas and How to Choose
China bietet ein breites Spektrum an Visumkategorien für Arbeit, Studium, Familiennachzug und dauerhaften Aufenthalt. Deutsche Staatsangehörige können seit 2023 visumfrei für bis zu 30 Tage einreisen.
Übersicht der wichtigsten Visumkategorien
China kennt eine Vielzahl von Visumkategorien, die je nach Aufenthaltszweck beantragt werden müssen. Das Z-Visum (Arbeitsvisum) ist das Kernstück für alle, die legal in China arbeiten möchten. Das R-Visum ist für hochqualifizierte Fachkräfte vorgesehen, die von der chinesischen Regierung besonders begehrt werden. Für Studierende gelten die X1- und X2-Visa, für Familienangehörige die S- und Q-Visa. Wer dauerhaft in China bleiben möchte, kann nach Erfüllung strenger Bedingungen das D-Visum und damit die Chinesische Daueraufenthaltskarte (auch „Chinesische Green Card" genannt) beantragen. Eine vollständige Auflistung der Visumtypen findet sich beim chinesischen Außenministerium.
Wichtigste Visumkategorien für Deutschland-Bürger nach China
| Visumtyp | Zweck | Gültigkeitsdauer | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Z-Visum | Arbeitsaufenthalt | Abhängig von Arbeitserlaubnis | Erfordert Notification Letter der Arbeitserlaubnis; innerhalb von 15 Tagen nach Einreise Work Permit beantragen |
| R-Visum | Hochqualifizierte Talente | Flexibel, mehrjährig | Für Spitzenwissenschaftler, Nobelpreisträger, international anerkannte Experten |
| X1-Visum | Studium über 180 Tage | Einmalige Einreise; dann Aufenthaltserlaubnis | Innerhalb von 30 Tagen nach Einreise Aufenthaltserlaubnis beantragen; JW201/JW202 erforderlich |
| X2-Visum | Studium bis 180 Tage | Bis 180 Tage | Keine Aufenthaltserlaubnis nötig; keine Mehrfacheinreise |
| S1-Visum | Familienbesuch über 180 Tage | Langfristig | Für Ehegatten, Eltern, minderjährige Kinder von in China Arbeitenden/Studierenden |
| S2-Visum | Familienbesuch bis 180 Tage | Bis 180 Tage | Für weitere Familienangehörige |
| Q1-Visum | Familienzusammenführung über 180 Tage | Langfristig | Für Familienangehörige chinesischer Staatsbürger oder Green-Card-Inhaber |
| Q2-Visum | Kurzbesuch bei chin. Verwandten | Bis 180 Tage | Für Besuche bei chinesischen Staatsbürgern in China |
| D-Visum | Dauerhafter Aufenthalt | Unbegrenzt | Für Inhaber der Chinesischen Daueraufenthaltskarte |
| G-Visum | Transit durch China | Kurzfristig | Rückflugticket mit Datum und Sitzplatzreservierung erforderlich |
Z-Visum: Das Arbeitsvisum und die Arbeitserlaubnis-Kategorien A, B und C
Das Z-Visum ist das chinesische Arbeitsvisum und kann nur nach Erhalt eines „Notification Letter of Foreigner's Work Permit" beantragt werden. Die chinesische Regierung unterteilt ausländische Arbeitskräfte in drei Kategorien: Kategorie A (高端外国人才, hochqualifizierte Talente), Kategorie B (外国专业人才, Fachkräfte) und Kategorie C (其他外国人员, sonstige Arbeitskräfte). Laut der Shenzhen-Behörde sind Kategorie-A-Talente von Einschränkungen hinsichtlich Alter, Bildungsabschluss und Berufserfahrung befreit und umfassen Wissenschaftler, technologische Spitzentalente, internationale Unternehmer sowie Personen mit ausreichend hoher Punktzahl in der Work-Permit-Punktetabelle. Kategorie B verlangt in der Regel einen Bachelor-Abschluss und mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung. Kategorie C ist auf spezifische, zeitlich begrenzte Tätigkeiten beschränkt.
- Kategorie A (高端人才): Nobelpreisträger, Akademiemitglieder, Inhaber international anerkannter Wissenschaftspreise, Professoren und leitende Forscher an international anerkannten Einrichtungen, Inhaber internationaler Berufszertifikate für gefragte Positionen sowie Personen mit ausreichender Punktzahl in der Work-Permit-Bewertungstabelle
- Kategorie B (专业人才): Bachelor-Abschluss plus mindestens 2 Jahre Berufserfahrung; Fremdsprachenlehrkräfte aus Muttersprachen-Ländern mit Hochschulabschluss und 2 Jahren Unterrichtserfahrung; Inhaber international anerkannter Berufszertifikate für gefragte Fachkräfte
- Kategorie C (其他人员): Sonstige ausländische Arbeitskräfte für spezifische, zeitlich begrenzte Tätigkeiten, die durch eine Kontingentquote geregelt werden
R-Visum für hochqualifizierte Fachkräfte
Das R-Visum richtet sich an hochrangige ausländische Talente (高级人才), die von der chinesischen Regierung dringend benötigt werden. Es kann mehrjährig ausgestellt werden und bietet mehr Flexibilität als das Standard-Z-Visum. Voraussetzung ist ein „Confirmation Letter for High Level Foreign Talents". Ehegatten und minderjährige Kinder der R-Visum-Inhaber können ein S2-Visum beantragen. Das R-Visum ist Bestandteil des übergeordneten HPSS-Talentprogramms (High-end and Professional Talent Special Support), das verschiedene Regierungsebenen koordiniert, um internationale Spitzenkräfte anzuziehen. Die zuständige Behörde für das nationale Talentprogramm ist das Ministerium für Wissenschaft und Technologie.
X1 und X2: Studentenvisum
Wer in China studieren möchte, benötigt ein X-Visum. Das X1-Visum gilt für Studienaufenthalte von mehr als 180 Tagen, das X2-Visum für Aufenthalte bis zu 180 Tagen. Laut dem chinesischen Studienportal ist das X1-Visum ein langfristiges, umwandelbares Visum – Inhaber müssen innerhalb von 30 Tagen nach Einreise beim lokalen Public Security Bureau (PSB) eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Das X2-Visum ist ein kurzfristiges, nicht umwandelbares Einfacheinreise-Visum. Beide Visumstypen erfordern neben dem gültigen Reisepass die original Zulassungsbescheinigung der chinesischen Universität sowie das JW201- oder JW202-Formular.
S1/S2 Familienvisum und Q1/Q2 Familienzusammenführungsvisum
Das S1-Visum richtet sich an Ehegatten, Eltern, minderjährige Kinder (unter 18 Jahren) und Schwiegereltern von Ausländern, die in China arbeiten oder studieren, wenn der geplante Aufenthalt 180 Tage übersteigt. Das S2-Visum gilt für kürzere Besuche und weitere Familienangehörige. Das Q1-Visum ermöglicht die langfristige Familienzusammenführung mit chinesischen Staatsbürgern oder Inhabern der chinesischen Green Card, wenn der Aufenthalt 180 Tage übersteigt. Das Q2-Visum erlaubt kurze Besuche (bis 180 Tage) bei Verwandten mit chinesischer Staatsbürgerschaft oder dauerhaftem Aufenthaltsrecht. Laut den Visa-Dokumenten des chinesischen Konsulats sind für S- und Q-Visa ein Einladungsschreiben, eine Kopie der Ausweisdokumente des einladenden Familienmitglieds sowie Nachweise der verwandtschaftlichen Beziehung (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde) erforderlich.
Application Process Step by Step
Der Antragsprozess für ein chinesisches Visum oder eine Arbeitserlaubnis folgt einem klar definierten mehrstufigen Verfahren, das genaue Vorbereitung und enge Kooperation mit dem chinesischen Arbeitgeber erfordert.
Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Z-Visum (Arbeitsvisum)
Der Prozess für ein chinesisches Arbeitsvisum beginnt noch vor der Einreise und setzt die aktive Mitarbeit des chinesischen Arbeitgebers voraus. Laut dem Nanjing Foreign Affairs Office umfasst das Verfahren mehrere klar definierte Schritte: Zunächst muss ein Arbeitsvertrag geschlossen werden, dann beantragt der Arbeitgeber beim zuständigen Technologie- und Wissenschaftsbüro den „Notification Letter of Foreigner's Work Permit". Mit diesem Notification Letter und dem Reisepass wird das Z-Visum bei der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat im Heimatland beantragt. Nach der Einreise muss innerhalb von 15 Tagen die eigentliche Arbeitserlaubnis (Foreigner's Work Permit) beim zuständigen Amt beantragt werden, und innerhalb von 30 Tagen nach Einreise ist die Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit) beim Exit-Entry Administration Bureau des Public Security Bureau zu beantragen.
- Schritt 1: Stelle finden und Arbeitsvertrag abschließen
- Schritt 2: Arbeitgeber beantragt online den Notification Letter of Foreigner's Work Permit beim zuständigen lokalen Science and Technology Bureau
- Schritt 3: Antragsteller beantragt mit dem Notification Letter das Z-Visum bei der chinesischen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland
- Schritt 4: Einreise nach China mit dem Z-Visum
- Schritt 5: Innerhalb von 15 Tagen nach Einreise: Beantragung des Foreigner's Work Permit beim zuständigen lokalen Amt (Arbeitgeber hilft dabei)
- Schritt 6: Innerhalb von 30 Tagen nach Einreise: Beantragung der Aufenthaltserlaubnis (Work-Type Residence Permit) beim Exit-Entry Administration Bureau des lokalen Public Security Bureau
- Schritt 7: Innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft an der Wohnadresse: Polizeiliche Anmeldung beim zuständigen Polizeirevier (für alle Ausländer verpflichtend, auch bei Hotelbuchung)
Antragsprozess für das Studentenvisum (X1/X2)
Für das Studentenvisum beginnt der Prozess mit der Bewerbung an einer chinesischen Universität. Nach der Zulassung stellt die Universität den Admission Letter (Zulassungsbescheinigung) und das JW201- oder JW202-Formular aus. Laut den Visa-Richtlinien der CUHK Shenzhen ist das JW202-Formular ein wesentliches Dokument für die Beantragung des X1-Visums am lokalen chinesischen Konsulat und gilt in der Regel 4 Jahre (6 Jahre für Medizinstudenten). Anschließend wird das X1-Visum bei der chinesischen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland beantragt. Nach Einreise ist innerhalb von 30 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis beim lokalen Public Security Bureau zu beantragen. Das X-Visum erlaubt nur eine einmalige Einreise; erst die Aufenthaltserlaubnis ermöglicht Mehrfachein- und -ausreisen.
- Schritt 1: Zulassung an einer chinesischen Universität erhalten
- Schritt 2: Admission Letter und JW201 oder JW202 von der Universität anfordern
- Schritt 3: X1-Visum (oder X2 für Aufenthalte bis 180 Tage) bei der chinesischen Botschaft beantragen
- Schritt 4: Einreise mit dem X-Visum; Admission Letter und JW-Formular im Original mitführen
- Schritt 5: Innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft: Polizeiliche Anmeldung (auch im Studentenwohnheim erledigt die Rezeption dies in der Regel)
- Schritt 6: Innerhalb von 30 Tagen: Aufenthaltserlaubnis (Student Residence Permit) beim lokalen Public Security Bureau beantragen
- Schritt 7: Für X1-Visum-Inhaber, die länger als 6 Monate in China bleiben: Körperliche Untersuchung beim Quarantine Health Bureau nach Einreise bestätigen lassen
Online-Antragsstellung und COVA-System
Seit 2021 erfolgt die Antragstellung für chinesische Visa über das offizielle Online-System COVA (Chinese Online Visa Application). Das Formular ist unter cova.mfa.gov.cn verfügbar und muss vollständig und korrekt ausgefüllt werden. Laut den Antragsrichtlinien des Chinesischen Konsulats muss nach dem Online-Ausfüllen eine vollständige Formularmappe ausgedruckt werden (je nach Angaben 9-10 Seiten), die Bestätigungsseite und Seite 8 des Visumantragsformulars müssen handschriftlich unterschrieben werden. Einmal abgesendet, kann das Formular nicht mehr geändert werden. Persönliche Daten, Name, Geburtsdatum, Nationalität und Passnummer müssen exakt mit dem Reisepass übereinstimmen.
Polizeiliche Anmeldung innerhalb von 24 Stunden
Eine oft übersehene, aber gesetzlich vorgeschriebene Pflicht für alle Ausländer in China ist die polizeiliche Anmeldung innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft an der jeweiligen Wohnadresse. Laut Angaben des Chinesischen Konsulats in Los Angeles ist diese Anmeldung bei dem für den Wohnort zuständigen Polizeirevier vorzunehmen. Bei Hotelaufenthalten übernimmt das Hotel diese Anmeldung in der Regel automatisch. Wer in einer Privatwohnung wohnt, muss dies selbst beim nächsten Polizeirevier erledigen oder – in manchen Städten – online anmelden. Versäumnisse können zu Bußgeldern führen. Die Anmeldebescheinigung (Temporary Residence Registration Certificate) ist ein wichtiges Dokument für nachfolgende Behördengänge.
Required Documents Checklist
Vollständige und korrekte Unterlagen sind der Schlüssel zu einem erfolgreichen Visumantrag. Je nach Visumtyp variiert die Dokumentenliste erheblich.
Allgemeine Unterlagen für alle Visumtypen
Für alle chinesischen Visaanträge sind bestimmte Grunddokumente erforderlich. Laut den offiziellen Visarichtlinien sind dies: ein gültiger Reisepass mit mindestens 6 Monaten Restgültigkeitsdauer und mindestens einer leeren Visaseite, eine Kopie der Reispassdatenseite, das ausgefüllte und ausgedruckte COVA-Online-Visumformular sowie ein aktuelles Passfoto (Farbe, heller Hintergrund, ohne Kopfbedeckung). Bei Antragstellung außerhalb des Heimatlandes ist ein Nachweis des legalen Aufenthaltsstatus im betreffenden Land erforderlich. Wer ehemals chinesische Staatsbürgerschaft besaß, muss zusätzliche Dokumente einreichen.
Unterlagen für das Z-Visum (Arbeitsvisum)
- Gültiger Reisepass (mindestens 6 Monate Restgültigkeit, mindestens 1 leere Visaseite)
- Ausgefülltes COVA-Visumformular (ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben)
- Passfoto (Farbe, heller Hintergrund, keine Kopfbedeckung)
- Originaler "Notification Letter of Foreigner's Work Permit" oder das originale Foreigner's Work Permit
- Arbeitnehmer: Kopie des Arbeitsvertrags
- Nachweis des Bildungsabschlusses und Berufserfahrung (je nach Kategorie A/B/C unterschiedlich)
- Gesundheitszeugnis (Foreigner Physical Examination Form für Aufenthalte über 6 Monate)
Unterlagen für das X1/X2 Studentenvisum
- Gültiger Reisepass (mindestens 6 Monate Restgültigkeit)
- Ausgefülltes COVA-Visumformular
- Aktuelles Passfoto
- Originaler Admission Letter (Zulassungsbescheinigung) der chinesischen Universität plus Kopie
- Originales JW201- oder JW202-Formular (Visa Application for Study in China) plus Kopie
- Gesundheitszeugnis (Foreigner Physical Examination Form) für X1-Visum bei Aufenthalten über 6 Monate
- Finanznachweise: Kontoauszug (auf Englisch) mit Nachweis von mindestens 2.500 USD pro Studienjahr oder Stipendienbescheinigung
- Für Minderjährige: Geburtsurkunde, Einwilligungserklärung beider Elternteile, Kopien der Ausweise beider Elternteile
Unterlagen für S1/S2 und Q1/Q2 Familienvisa
- Gültiger Reisepass und Passfoto
- Ausgefülltes COVA-Visumformular
- Einladungsschreiben des in China lebenden Familienmitglieds (mit Name, Geburtsdatum, Ausweisnummer, Adresse in China, Kontaktdaten, geplante Aufenthaltsdauer des Gastes und Verwandtschaftsbeziehung)
- Kopie des Reisepasses und der Aufenthaltserlaubnis des einladenden Familienmitglieds (oder Kopie von Z-Visum / X1-Visum-Unterlagen)
- Original-Nachweis der Verwandtschaftsbeziehung: Heiratsurkunde (für Ehegatten), Geburtsurkunde (für Kinder/Eltern)
- Für Q1/Q2: Kopie des chinesischen Personalausweises oder Reisepasses des chinesischen Verwandten sowie ggf. Kopie der Chinesischen Daueraufenthaltskarte
Unterlagen für die Aufenthaltserlaubnis nach Einreise
Nach der Einreise mit X1- oder Z-Visum muss innerhalb von 30 Tagen die Aufenthaltserlaubnis beim lokalen Public Security Bureau (Exit-Entry Administration) beantragt werden. Laut Jiangsu University werden für die Verlängerung oder Neubeantragung folgende Dokumente benötigt: Reisepass (mit ausreichender Restgültigkeit für den Verlängerungszeitraum), Kopien des Reisepasses (Fotoseite, aktuelle Aufenthaltserlaubnisseite, letzte Einreisestempelseite), Antragsformular für Visum und Aufenthaltserlaubnis, offizielles Schreiben der Universität (für Studierende) oder Arbeitserlaubnis (für Arbeitnehmer), Kopie des JW201/JW202 (für Studierende), Lichtbild (in der Regel Aufnahme vor Ort beim Polizeirevier möglich, Kosten ca. 20-25 CNY), Anmeldebestätigung der vorübergehenden Unterkunft. Gebühren: ca. 400 CNY für reguläre Aufenthaltserlaubnis, ca. 160 CNY für kurzfristige Visa-Verlängerungen. Bei verspäteter Verlängerung drohen Bußgelder von 500 CNY pro Tag.
Costs and Processing Times
Gebühren und Bearbeitungszeiten für chinesische Visa variieren je nach Nationalität, Anzahl der Einreisen und Art des Visumantrags. Deutsche Staatsangehörige zahlen in der Regel zwischen 30 und 150 USD für ein Studentenvisum.
Visumgebühren für deutsche Staatsangehörige
Die Visumgebühren für chinesische Visa variieren je nach Nationalität, Anzahl der Einreisen (Einzel-, Doppel- oder Mehrfacheinreise), Land der Antragstellung und Expressbearbeitung. Laut dem Studienportal educations.com liegen die Gebühren für das Studentenvisum in einem Bereich von ca. 30 bis 150 USD. Für die Aufenthaltserlaubnis in China selbst (nach Einreise) fallen weitere Gebühren an: eine reguläre Aufenthaltserlaubnis kostet laut Jiangsu University ca. 400 CNY, kurzfristige Visa-Verlängerungen ca. 160 CNY. Die Arbeitserlaubnis (Foreigner's Work Permit) in Shenzhen hat eine Bearbeitungszeit von 7 Arbeitstagen laut der Shenzhen Stadtregierung.
Ungefähre Kosten und Bearbeitungszeiten für chinesische Visa und Erlaubnisse
| Dokument | Ungefähre Gebühr | Bearbeitungszeit | Hinweise |
|---|---|---|---|
| Z-Visum (Standardbearbeitung) | Abhängig von Nationalität (ca. 30–150 USD) | Wenige Tage bis 1 Woche | Notification Letter muss vorliegen |
| X1/X2 Studentenvisum | ca. 30–150 USD | Ca. 1 Woche (Standard) | JW201/JW202 und Admission Letter erforderlich |
| Foreigner's Work Permit (Shenzhen) | Keine Gebührenangabe | 7 Arbeitstage | Arbeitgeber beantragt es beim Science and Technology Bureau |
| Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit) | ca. 400 CNY | Variable, mind. 10-20 Tage vor Ablauf beantragen | Bei Ablauf drohen 500 CNY Strafe pro Tag Verspätung |
| Verlängerung Kurzzeit-Visum | ca. 160 CNY | Variable | Beim Exit-Entry Administration Bureau |
| Chinesische Daueraufenthaltskarte (Green Card) | Variable | Mehrere Monate | Strenge Voraussetzungen, selten bewilligt |
Bearbeitungszeiten und wichtige Fristen
Für Arbeitsvisa ist die Koordination zwischen Antragsteller und chinesischem Arbeitgeber entscheidend. Laut Nanjing Foreign Affairs Office muss der Arbeitgeber zunächst online beim zuständigen Technologie- und Wissenschaftsbüro den Notification Letter beantragen, bevor der Ausländer das Z-Visum in seinem Heimatland beantragen kann. Nach Einreise hat der Arbeitnehmer 15 Tage Zeit, die eigentliche Arbeitserlaubnis zu beantragen, und 30 Tage, um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Für das Studentenvisum wird empfohlen, den Antrag mehrere Wochen vor der geplanten Abreise zu stellen, da Verzögerungen durch bürokratische Prozesse möglich sind. Die Aufenthaltserlaubnis für Studierende sollte 10-20 Tage vor Ablauf verlängert werden.
Kosten für die Arbeitserlaubnis nach Kategorie
Die Kosten für die Arbeitserlaubnis hängen von der zuständigen lokalen Behörde und der Kategorie des Antragstellers ab. Kategorie-A-Talente (hochqualifizierte Fachkräfte) sind von bestimmten Einschränkungen befreit und können beschleunigte Bearbeitungswege nutzen. Die Gesamtkosten für einen vollständigen Arbeitsvisa-Prozess (von der Notification Letter bis zur Aufenthaltserlaubnis) können je nach Aufwand für die Dokumentenbeschaffung und ggf. Übersetzungen und Beglaubigungen mehrere Hundert bis über Tausend Euro betragen. Beglaubigungen und apostillierte Dokumente aus Deutschland können zusätzliche Kosten verursachen. Beim chinesischen Konsulat in Los Angeles wird darauf hingewiesen, dass für die visumfreie Einreise (für 46 Länder bis Ende 2026) keinerlei Gebühren anfallen.
Fingerabdruckpflicht und digitale Einreisekarte
Seit einigen Jahren erhebt China bei der Visumbeantragung Fingerabdrücke. Die Fingerabdruckpflicht wurde bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt. Seit 2024 ist für die Einreise nach China in vielen Fällen eine digitale Anmeldekarte (Arrival Card) auszufüllen, die vor der Einreise online abgegeben werden kann. Deutsche Staatsangehörige profitieren von der bis Ende 2026 geltenden visumfreien Einreise für Aufenthalte bis 30 Tage, wobei ein gültiger Reisepass ausreicht. Für längere Aufenthalte oder für Arbeit und Studium muss das entsprechende Visum rechtzeitig vor der Einreise beantragt werden.
Path to Permanent Residency
Die Chinesische Daueraufenthaltskarte (auch bekannt als Chinesische Green Card) ist schwer zu erlangen, gewährt aber umfangreiche Rechte. Als von 2023 bestehen rund 12.000 Ausländer mit Daueraufenthaltsrecht in China.
Die Chinesische Daueraufenthaltskarte (Green Card)
Die Chinesische Daueraufenthaltskarte (外国人永久居留身份证, Foreigner's Permanent Residence ID Card) ist das Äquivalent zur US-amerikanischen Green Card und ermöglicht einen unbegrenzten Aufenthalt in China ohne Visumantrag. Laut Wikipedia zur Einwanderung nach China gab es 2016 lediglich 1.576 neu ausgestellte Daueraufenthaltskarten – mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr, aber immer noch rund 750 Mal weniger als in den USA. 2017 überschritt die Gesamtzahl der Inhaber erstmals die 10.000-Marke. 2023 hielten etwa 12.000 Ausländer ein chinesisches Daueraufenthaltsrecht. 2023 führte China auch eine neue Version der Daueraufenthaltskarte ein, die sogenannte „Five-Star Card". Die zuständige Behörde ist das lokale Public Security Bureau (Polizei) der jeweiligen Stadt mit Bezirksregierung.
Voraussetzungen für die Daueraufenthaltsgenehmigung
Die Voraussetzungen für die chinesische Daueraufenthaltsgenehmigung sind streng definiert. Laut den NIA-Richtlinien müssen Antragsteller chinesische Gesetze einhalten, gesund sein, kein Strafregister haben und eine der folgenden Bedingungen erfüllen: (I) Direkte, stabile Investitionen in China mit nachweislich guten Steuerzahlungen über drei aufeinanderfolgende Jahre; (II) Mindestens vier Jahre ununterbrochene Tätigkeit in einer leitenden Position (ab Stellvertretender Generaldirektor oder gleichwertig) oder mit dem akademischen Titel Assistenzprofessor, Assistenzforscher oder höher, wobei der Antragsteller innerhalb dieser vier Jahre mindestens drei Jahre in China gelebt haben muss, und gute Steuerzahlungshistorie; (III) Herausragende Beiträge zu China geleistet haben und besonders vom Land benötigt werden.
- Kategorie I: Direkte stabile Investitionen in China über mindestens 3 Jahre mit guter Steuerzahlungshistorie
- Kategorie II: Leitende Position (ab Vize-Generaldirektor, Vize-Werksdirektor) oder Titel Assistenzprofessor/-forscher oder höher für mindestens 4 aufeinanderfolgende Jahre, davon mindestens 3 Jahre Aufenthalt in China
- Kategorie III: Herausragende Beiträge zu China, vom Staat dringend benötigt
- Kategorie IV: Ehegatte und minderjährige Kinder (unter 18) von Personen der Kategorien I, II oder III
- Kategorie V: Ehegatte eines chinesischen Staatsbürgers oder Green-Card-Inhabers nach mindestens 5 Jahren Ehe und 5 Jahren Aufenthalt in China (mindestens 9 Monate pro Jahr), mit stabiler Einkommens- und Wohnsituation
- Kategorie VI: Minderjährige (unter 18) in der Obhut ihrer in China lebenden Eltern
- Kategorie VII: Über 60 Jahre alt, keine direkten Verwandten im Ausland, lebt bei direkten Verwandten in China, mindestens 5 Jahre ununterbrochener Aufenthalt in China (mindestens 9 Monate pro Jahr)
Rechte und Vorteile der Daueraufenthaltskarte
Inhaber der Chinesischen Daueraufenthaltskarte genießen weitreichende Rechte, die denen chinesischer Staatsbürger nahekommen. Laut dem offiziellen Dokument der Shanghaier Stadtregierung umfassen diese Rechte: unbegrenzter Aufenthalt ohne Visumantrag; Ein- und Ausreise nur mit gültigem Reisepass und Daueraufenthaltskarte; kein Foreigner's Work Permit für die Arbeitsaufnahme erforderlich; Gründung von Unternehmen mit ausländischem Kapital; Teilnahme an Berufsqualifikationsprüfungen; Einschulung abhängiger Kinder zu den gleichen Bedingungen wie chinesische Kinder; Nutzung der Karte als Ausweis für Sozialversicherung, Bankgeschäfte, Wertpapierhandel, Immobilienerwerb; Recht auf gleiche Preise wie chinesische Staatsbürger beim Einkaufen, in Parks und bei Freizeitaktivitäten; Nutzung der Karte für Inlandsflüge und Zugreisen sowie Hotelaufenthalte.
Sonderregelungen in Hainan und anderen Freizonen
In bestimmten Regionen, insbesondere in der Hainan Freihandelszone, gelten erleichterte Bedingungen für den dauerhaften Aufenthalt. Laut Wikipedia zur Einwanderung nach China können unter anderem folgende Personengruppen unter erleichterten Bedingungen in Hainan dauerhaften Aufenthalt beantragen: Ausländer mit chinesischem Doktortitel, die in Hainan arbeiten; Ausländer, die mindestens 4 Jahre ununterbrochen in Hainan gearbeitet haben mit mindestens 6 Monaten Aufenthalt pro Jahr; Investoren in innovative Unternehmen in Hainan mit stabiler Investitionsgeschichte über 3 Jahre. In einigen Städten wie Shanghai gibt es spezielle Talentaufenthaltsgenehmigungen für internationale Fachkräfte, die den Weg zur Green Card erleichtern können.
Visumfreie Einreise für 46 Länder bis Ende 2026
China hat für Staatsangehörige von 46 Ländern (Stand: Februar 2026) eine einseitige Visafreiheit für Aufenthalte bis zu 30 Tagen eingeführt. Laut der Nationalen Einwanderungsbehörde (NIA) gilt diese Regelung für folgende europäische Länder: Andorra, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Förderation, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz und Vereinigtes Königreich. Dazu kommen Australien und Neuseeland, sieben asiatische Länder sowie sechs amerikanische Länder. Die Visafreiheit gilt für Tourismus, Geschäftsreisen, Familienbesuch, Kulturaustausch und Transit für bis zu 30 Tage. Für Arbeit, Studium und Pressetätigkeit ist nach wie vor das entsprechende Visum erforderlich.
Verlängerung und Verwaltung des Aufenthaltsstatus
Die Verwaltung des chinesischen Aufenthaltsstatus erfordert vorausschauendes Handeln: Aufenthaltserlaubnisse müssen rechtzeitig verlängert, Adressänderungen gemeldet und beim Arbeitgeberwechsel neue Genehmigungen eingeholt werden.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis (Foreigner's Residence Permit) muss regelmäßig verlängert werden. Laut dem Exit-Entry Administration Service beantragen Ausländer die Verlängerung, den Umtausch oder die Neuausstellung von Aufenthaltserlaubnissen grundsätzlich persönlich bei den Exit-Entry-Abteilungen der Sicherheitsbehörden. Ausnahmen gelten für Personen unter 16 oder über 60 Jahre, krankheitsbedingt verhinderte Personen, Personen mit gutem Aufenthaltsprotokoll ohne Ersteinreise sowie wenn die einladende Einheit für alle Kosten aufkommt. Für hochrangige Talente oder dringend benötigte Spezialisten können die einladende Einheit, Verwandte oder professionelle Dienstleistungsagenturen den Antrag stellen. Die Verlängerung sollte mindestens 10-20 Tage vor Ablauf beantragt werden.
Kategorien der Aufenthaltserlaubnis
China kennt derzeit fünf Kategorien von Aufenthaltserlaubnissen: (1) Aufenthaltserlaubnis für Arbeit (Work-Type), (2) Aufenthaltserlaubnis für internationale Studierende (Student-Type), (3) Aufenthaltserlaubnis für ausländische Journalisten (Foreign Journalist-Type), (4) Aufenthaltserlaubnis für Familienzusammenführung (Reunion-Type), (5) Aufenthaltserlaubnis für private Angelegenheiten (Private Business-Type). Laut NIA ermöglichen die Aufenthaltserlaubnisse für Arbeit, private Angelegenheiten und Familienzusammenführung die Ein- und Ausreise ohne zusätzliches Visum. Die Kategorisierung ist auf der Karte unter „PURPOSE FOR RESIDENCE" vermerkt.
Arbeitgeberwechsel und Statusänderungen
Beim Wechsel des Arbeitgebers in China ist in der Regel eine neue Arbeitserlaubnis erforderlich. Laut Angaben der Pekinger Stadtregierung muss dieser Wechsel beim zuständigen Amt angezeigt werden. Adressänderungen sind innerhalb von 10 Tagen der zuständigen Behörde zu melden, und auch beim Passwechsel muss innerhalb von 10 Tagen eine aktualisierte Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Ein abgelaufenes Visum kann bei der Bezirksbehörde nachregistriert werden, wobei Bußgelder anfallen.
Ausreise-Einreise-Verwaltung und 10-Jahres-Visum
Inhaber einer gültigen chinesischen Aufenthaltserlaubnis können ohne separates Visum ein- und ausreisen. Das 10-Jahres-Mehrfacheinreisevisum (das sogenannte „10-Jahres-Visum") ist eine Option für häufige Besucher Chinas, die keinen dauerhaften Aufenthaltsplan haben. Es ermöglicht mehrmalige Einreisen über einen Zeitraum von 10 Jahren, wobei die Aufenthaltsdauer pro Einreise begrenzt ist. Laut dem chinesischen Konsulat in New York ist dieses Langzeitvisum für Personen gedacht, die regelmäßig geschäftlich oder privat nach China reisen. Es ersetzt keine Arbeits- oder Studienerlaubnis.
Besondere Visumkategorien und aktuelle Entwicklungen 2026
China erweitert aktiv seine Visumpolitik für internationale Talente, Investoren und Studierende. Neue Entwicklungen 2026 umfassen erweiterte Visafreiheit, vereinfachte Digitale Einreisekarte und lokale Talentprogramme.
Chinesisches Regierungsstipendium (CSC-Stipendium) und JW201/JW202
Das Chinesische Regierungsstipendium (Chinese Government Scholarship, CSC) wird vom Bildungsministerium der VR China für internationale Studierende angeboten und deckt Studiengebühren, Unterkunft und monatliche Lebenshaltungskosten ab. Laut Virginia Tech-Informationen umfasst das Vollstipendium: vollständige Studiengebührenbefreiung, Unterkunft (Doppelzimmer im Wohnheim oder monatliche Unterkunftszulage: 700 CNY für Bachelor/Master, 1.000 CNY für Doktoranden), monatliche Unterhaltsbeihilfe (2.500 CNY für Bachelor, 3.000 CNY für Master, 3.500 CNY für Doktoranden), Krankenversicherung. Reise- und Visumgebühren sind nicht enthalten. Das Stipendium deckt Programme an 279 designierten chinesischen Universitäten im chinesischen Festland ab (nicht Hong Kong oder Macau). Antragsteller erhalten nach Bewilligung die Formulare JW201 (für Stipendiaten) oder JW202 (für selbst finanzierte Studierende), die für die Visumbeantragung erforderlich sind.
Unternehmervisum und Startup-Visum
China hat in den letzten Jahren vereinzelt spezielle Visa für Unternehmer eingeführt. Shanghai bietet ein sogenanntes Start-up-Visum für ausländische Gründer an, das den Aufenthalt ohne sofortige Arbeitsstelle ermöglicht. Shenzhen und andere Technologiehochburgen haben ähnliche Programme für ausländische Talente. Diese Programme befinden sich jedoch noch im Aufbau und unterliegen häufigen Änderungen. Interessierte Gründer sollten sich direkt bei den lokalen Behörden (z.B. beim Shenzhen Science and Technology Bureau) über aktuelle Bedingungen informieren. Als allgemeine Regel gilt: Ausländer, die ein Unternehmen in China gründen möchten, benötigen in der Regel zunächst eine juristische Person in China sowie die entsprechende Investitionserlaubnis, bevor ein Visum beantragt werden kann.
Visumfreiheit: Aktuelle Liste der 46 Länder (Stand April 2026)
Die visumfreie Einreise für 46 Länder (plus Brunei ohne Ablaufdatum, Russland bis September 2026) ist bis Ende Dezember 2026 gültig. Laut dem Chinesischen Konsulat in Los Angeles gilt die Visafreiheit für: Brunei (kein Ablaufdatum), Russland (bis 14. September 2026) sowie 46 weitere Länder (bis 31. Dezember 2026). Die Einreise ist für folgende Zwecke gestattet: Tourismus, Geschäftsreisen, Familienbesuch, Kulturaustausch und Transit – jeweils für Aufenthalte bis zu 30 Tagen. Nicht umfasst sind Arbeit, Studium, Berichterstattung und ähnliche Zwecke. Alle Reisenden müssen über einen gültigen Reisepass mit den Standard-Einreisedokumenten verfügen.
Hongkong: HPSS Top Talent Pass Scheme als ergänzende Option
Für internationale Fachkräfte, die in der Sonderverwaltungszone Hongkong tätig werden möchten, bietet das Top Talent Pass Scheme (TTPS) der Hongkonger Einwanderungsbehörde (IMMD) eine attraktive Option. Laut der Hongkonger Einwanderungsbehörde richtet es sich an drei Gruppen: Kategorie A (Jahreseinkommen ≥ 2,5 Mio. HKD im Vorjahr – 36 Monate Erstaufenthalt ohne Bedingung), Kategorie B (Abschluss einer führenden Universität plus mind. 3 Jahre Berufserfahrung – 24 Monate), Kategorie C (Abschluss einer führenden Universität mit weniger als 3 Jahren Berufserfahrung – 24 Monate, Jahreskontingent). Dieses Schema ist ausschließlich für die Hongkonger SAR und gilt nicht für das chinesische Festland. Hongkong bietet damit einen eigenen Weg für internationale Talente, der sich von den Visaregeln des chinesischen Festlands unterscheidet.