Types of Visas and How to Choose
Überblick über die wichtigsten Visatypen für Studium, Arbeit und Working Holiday in Südkorea.
Südkorea bietet ein breites Spektrum an Visatypen für ausländische Staatsangehörige, die einreisen, studieren, arbeiten oder dauerhaft im Land bleiben möchten. Laut der Seouler Stadtverwaltung umfasst das Visakategorien-System Einträge von Diplomatenvisas (A-1) über Studienvisa (D-2, D-4), Berufsvisas (E-1 bis E-10), Aufenthaltsvisas (F-1 bis F-6) bis hin zu Working-Holiday-Visa (H-1) und Arbeitsbesuchsvisas (H-2). Die Wahl des richtigen Visums hängt vom konkreten Aufenthaltszweck ab. Für deutschsprachige Reisende, die nach Südkorea ziehen möchten, sind vor allem das Studentenvisum (D-2/D-4), die Berufsvisakategorien (E-1 bis E-7), das E-9-Beschäftigungserlaubnisvisum, das Working-Holiday-Visum (H-1) sowie das Aufenthaltsvisum für langfristige Einwohner (F-2, F-5) relevant. Das koreanische Einwanderungsgesetz bildet dabei den rechtlichen Rahmen für alle Visavergaben und Aufenthaltsregelungen.
Studien- und Ausbildungsvisas (D-2 und D-4)
Das Studienvisum D-2 ist für ausländische Studierende gedacht, die an einer koreanischen Hochschule einen offiziellen Studiengang (Associate, Bachelor, Master, Doktor oder Austauschstudium) absolvieren möchten. Das Study in Korea-Portal der koreanischen Regierung unterscheidet sieben Unterkategorien: D-2-1 für zweijährige Studiengänge, D-2-2 für Bachelor, D-2-3 für Master, D-2-4 für Doktoranden, D-2-5 für Forschungsaufenthalte, D-2-6 für Austauschstudierende und D-2-7 für Work-Learning-Programme. Das D-2-Visum wird pro Ausstellungsvorgang für bis zu zwei Jahre gewährt; die Gesamtaufenthaltsdauer variiert je nach Programm: Bei einem Bachelorstudium können Inhaber bis zu sechs Jahre (bei fünfjährigen Programmen bis zu sieben Jahre) im Land bleiben. Das D-4-Visum (Allgemeines Ausbildungsvisum) ist dagegen für Personen vorgesehen, die Sprach- oder Fachkurse außerhalb des regulären Hochschulsystems belegen – etwa an einem Sprachinstitut (D-4-1 für Koreanischkurse) oder in einem betrieblichen Ausbildungsprogramm (D-4-2 für fremdsprachliche Ausbildung). Der Unterschied zwischen D-2 und D-4 liegt im Bildungseinrichtungstyp: D-2 erfordert eine anerkannte Hochschule mit Abschlussrecht, D-4 gilt für alle anderen Bildungseinrichtungen.
D-2-Visum Aufenthaltsdauer nach Studiengang
| Studiengang | Maximale Aufenthaltsdauer |
|---|---|
| Associate Degree (2-jährig) | Bis zu 3 Jahre nach Einschreibung (4 Jahre für 3-jährige Programme) |
| Bachelor (4-jährig) | Bis zu 6 Jahre nach Einschreibung (7 Jahre für 5-jährige Programme) |
| Master | Bis zu 5 Jahre nach Einschreibung (6 Jahre für 3-jährige Programme) |
| Doktor | Bis zu 8 Jahre nach Einschreibung (7 Jahre für 5-jährige Programme) |
| Forschungsprogramm | Bis zu 2 Jahre pro Ausstellungsvorgang |
Berufsvisas für Fachkräfte (E-1 bis E-7)
Für ausländische Fachkräfte, die in Südkorea arbeiten möchten, bietet das Einwanderungssystem eine Reihe von Berufsvisas. Das E-1-Visum gilt für Professoren an offiziellen Hochschulen, E-2 für Fremdsprachenlehrer an staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen, E-3 für Forscher, E-4 für technische Ausbilder/Techniker, E-5 für bestimmte Berufsgruppen mit Sonderstatus (z. B. Rechtsanwälte), E-6 für Entertainmentbranche und E-7 für Fachkräfte in speziellen Berufen. Laut dem koreanischen Justizministerium umfasst das E-7-Visum 85 zugelassene Berufsgruppen, wobei für IT-Fachleute und andere Hochqualifizierte keine nationale Beschäftigungsquote gilt. Für neun Berufsgruppen mit halbqualifizierter Arbeit (z. B. Verkaufspersonal, Köche) gelten gesonderte Regelungen. Das E-7-Visum ist besonders interessant für internationale Fachkräfte, da es breite Möglichkeiten bietet und nach entsprechender Aufenthaltsdauer als Grundlage für den langfristigen Aufenthalt dienen kann.
Beschäftigungserlaubnissystem (EPS) und E-9-Visum
Das Beschäftigungserlaubnissystem (Employment Permit System, EPS) regelt die Einwanderung von Arbeitnehmern in nicht qualifizierten Berufen aus 16 Partnerländern. Das EPS-Portal verwaltet die Auswahl und Vermittlung von Arbeitnehmern für die Branchen Produktion, Landwirtschaft, Fischerei, Bauwesen und Dienstleistungen. Kernvoraussetzung ist das EPS-TOPIK (Test of Proficiency in Korean), eine spezielle Koreanischprüfung für EPS-Kandidaten, die über die Plattform EPS-TOPIK abgewickelt wird. Das E-9-Nicht-Fachkräfte-Visum wird auf Basis des EPS erteilt und ist auf maximal drei Jahre ausgestellt, kann aber einmal um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, das Beschäftigungserlaubnis-Verfahren einzuhalten und können keine E-9-Visa-Inhaber direkt außerhalb des EPS-Systems einstellen. Für Deutschland und andere westliche Länder ist der EPS-Kanal in der Regel nicht der primäre Einwanderungsweg, da diese Länder nicht zu den 16 EPS-Partnerländern gehören.
Working-Holiday-Visum (H-1) für Deutsche
Deutschland gehört zu den 29 Ländern und Regionen, mit denen Südkorea ein Working-Holiday-Abkommen geschlossen hat. Das Working Holiday Info Center (WHIC) informiert auf seiner Website, dass das H-1-Visum für deutsche Staatsangehörige im Alter von 18 bis 30 Jahren zugänglich ist (Altersgrenzen können je nach Nationalität variieren). Das Hauptziel des Programms ist ein ausgedehnter Urlaub in Korea, kombiniert mit der Möglichkeit, zur Finanzierung des Aufenthalts vorübergehend zu arbeiten. Inhaber des Working-Holiday-Visums dürfen bis zu 25 Stunden pro Woche arbeiten (für Kanadier gilt keine Stundenbeschränkung), benötigen keine gesonderte Arbeitserlaubnis und dürfen verschiedene Arten von Kurzzeitjobs ausüben – mit Ausnahme von Tätigkeiten in bestimmten Berufsfeldern (Arzt, Fremdsprachenlehrer, Sportler, Entertainer etc.). Die [WHIC-Webseite](https://whic.mofa.go.kr/contents.do?menuNo=90&contentsNo=38) stellt klar, dass für deutsche Teilnehmer weder eine Begrenzung der Beschäftigungsdauer noch der Ausbildungszeit gilt. Die Visumsgebühren variieren je nach Nationalität. Das H-1-Visum ist einmalig verwendbar; eine Wiederholung ist grundsätzlich nicht vorgesehen, gilt aber für Japaner nun zweimal (seit Oktober 2025 erweitert).
- Altersvoraussetzung: 18 bis 30 Jahre bei Antragstellung (je nach Nationalität verschieden)
- Mindestkapital: 3.000.000 KRW (ca. 2.000 Euro) für den Lebensunterhalt bei Ankunft
- Krankenversicherungsnachweis: Deckung mindestens 40.000.000 KRW während des gesamten Aufenthalts
- Rückflugticket oder Nachweis ausreichender Mittel für den Rückkauf
- Kein strafrechtlicher Vorwurf, keine Vorverurteilung
- Medizinisches Attest
- Keine Begleitung durch Unterhaltsberechtigte während des Aufenthalts
- Aufenthalt in Deutschland bei Antragstellung und bei Visaerteilung
- Das Visum gilt einmalig (für Japaner: zweimal ab Oktober 2025)
Familien-, Investitions- und Digitalnomadenvisas
Neben den Standard-Arbeits- und Studiumsvisa existieren in Südkorea weitere spezialisierte Visumskategorien. Das F-3-Visum (Abhängige) erlaubt Familienangehörigen (Ehepartner und minderjährige Kinder) von D- oder E-Visa-Inhabern, den Hauptinhaber nach Korea zu begleiten, ohne selbst zu arbeiten. Das F-6-Visum (Heiratsmigrant) richtet sich an ausländische Ehepartner von koreanischen Staatsbürgern (F-6-1), an Elternteile, die in einer Ehe mit einem koreanischen Bürger ein Kind aufziehen (F-6-2), sowie an geschiedene Personen, die zuvor mit einem koreanischen Bürger verheiratet waren und ein gemeinsames Kind betreuen (F-6-3). Das D-8-Visum (Auslandsinvestition) erlaubt ausländischen Investoren, die mindestens 100 Millionen KRW investiert haben und mindestens 10 % der Unternehmensanteile halten, einen Aufenthalt als Geschäftsführer oder Partner. Für technologieorientierte Gründer wurde das sogenannte Startup Korea Special Visa (D-8-4) eingeführt, das qualifizierten ausländischen Unternehmern ermöglicht, in Korea ein Startup aufzubauen. Das D-10-Visum (Jobsuche) ist für Absolventen einer koreanischen Hochschule oder qualifizierte Fachkräfte bestimmt, die sich aktiv auf eine Arbeitstelle in Korea bewerben. Das K-ETA und Einreiseinformationsportal sowie das offizielle Study in Korea-Portal bieten aktuelle Informationen zu allen Visumskategorien und deren Anforderungen. Zudem hat Südkorea ein Pilotprogramm für ein Digitalnomadenvisum gestartet, über das Cellesim ausführlich berichtet, das es Fernarbeitern aus bestimmten Ländern erlaubt, bis zu einem Jahr in Korea zu leben und dabei für ein ausländisches Unternehmen zu arbeiten.
Für EU-Bürger und insbesondere Deutsche gilt: Südkorea hat mit der EU und Deutschland keine allgemeine Visa-Freiheit für Langzeitaufenthalte. Kurzaufenthalte bis 90 Tage sind visumfrei möglich – darüber hinaus ist ein Visum erforderlich. Das K-ETA (Korea Electronic Travel Authorization) war für Kurzaufenthalte von Staatsangehörigen aus 112 Ländern eingeführt worden und bis Ende 2026 ausgesetzt, was bedeutet, dass die meisten Westeuropäer derzeit für Kurzbesuche keine Voranmeldung benötigen. Für alle Langzeitaufenthalte oder Arbeits-/Studienaufenthalte bleibt jedoch das reguläre Visumverfahren über die koreanische Botschaft obligatorisch. Die K-ETA-Webseite informiert über aktuelle Einreiseanforderungen und Ausnahmeregelungen.
Wichtige koreanische Visumskategorien im Überblick
| Visumtyp | Code | Zielgruppe | Max. Aufenthalt |
|---|---|---|---|
| Studium (regulär) | D-2 | Studierende an Hochschulen | Bis 2 Jahre pro Ausstellung, je nach Programm verlängerbar |
| Allgemeine Ausbildung/Sprachkurs | D-4 | Sprachschüler, betriebliche Auszubildende | Bis 2 Jahre, verlängerbar |
| Professor | E-1 | Universitätsprofessoren | Bis 2 Jahre, verlängerbar |
| Fremdsprachenlehrer | E-2 | Native-Speaker-Lehrer | Bis 1 Jahr, verlängerbar |
| Forscher | E-3 | Wissenschaftliche Forscher | Bis 2 Jahre, verlängerbar |
| Nicht-Fachkraft (EPS) | E-9 | Produktions-/Agrarbereich aus 16 EPS-Ländern | 3 Jahre, einmal verlängerbar auf max. 5 Jahre |
| Spezialberuf/Fachkraft | E-7 | 85 Berufsgruppen, IT, Design etc. | Bis 3 Jahre, verlängerbar |
| Abhängige | F-3 | Familienangehörige von D/E-Visa-Inhabern | Gleich wie Hauptinhaber |
| Aufenthaltserlaubnis (Punkte) | F-2-7 | Hochqualifizierte mit Punktesystem | Bis 3 Jahre, verlängerbar |
| Niederlassung (Daueraufenthalt) | F-5 | Berechtigte nach Residenzzeit oder Investition | Unbegrenzt |
| Heiratsimmigrant | F-6 | Ehepartner koreanischer Staatsbürger | Bis 1 Jahr, verlängerbar |
| Working Holiday | H-1 | 18- bis 30-Jährige aus 29 Ländern inkl. Deutschland | Bis 12 Monate |
| Jobsuche | D-10 | Absolventen koreanischer Hochschulen / Fachkräfte | Bis 6 Monate, verlängerbar |
| Investition | D-8 | Ausländische Investoren, Startup-Gründer | Bis 2 Jahre, verlängerbar |
Application Process Step by Step
Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Visaantrag bei der koreanischen Botschaft.
Das Verfahren zur Beantragung eines koreanischen Visums folgt einem klar strukturierten Ablauf, der je nach Visumtyp leicht variiert. Grundsätzlich gilt: Anträge müssen bei der koreanischen Botschaft oder dem koreanischen Generalkonsulat im Heimatland gestellt werden. Gemäß der Seouler Stadtverwaltung erteilen in bestimmten Fällen auch lokale Einwanderungsbehörden in Korea (z. B. Jongno, Ulsan, Donghae, Sokcho) sogenannte Visa-Ausstellungsnummern (Visa Issuance Confirmation Numbers). Der Antragsteller muss das zuständige Konsulat in seinem Wohnsitzland kontaktieren und dort alle erforderlichen Unterlagen einreichen. Das Visum ist nicht nur eine Einreisegenehmigung, sondern auch ein Nachweis über den zulässigen Aufenthaltszweck – eine Einreise trotz gültigem Visum kann dennoch verweigert werden, wenn der Einwanderungsbeamte am Flughafen Zweifel an der Eignung hat.
Schritt 1: Visumtyp bestimmen und Zulassungsschreiben einholen
Der erste Schritt ist die Festlegung des richtigen Visumtyps basierend auf dem Aufenthaltszweck. Für Studierende müssen laut dem Study in Korea-Portal zunächst die Zulassung an einer koreanischen Hochschule (für D-2) oder an einem Sprachinstitut (für D-4) eingeholt werden. Das offizielle Zulassungsschreiben (Standard Admission Letter), ausgestellt vom Rektor oder Dekan der Einrichtung, ist eine zwingende Voraussetzung für den Visumantrag. Für Arbeitsvisas (E-1 bis E-7) ist ein Angebot oder Vertrag eines koreanischen Arbeitgebers erforderlich. Für das Working-Holiday-Visum (H-1) müssen Antragsteller die Wahl ihres Reiseplans und die persönlichen Unterlagen vorbereiten, bevor sie den Antrag einreichen. Das [Working Holiday Info Center](https://whic.mofa.go.kr/contents.do?menuNo=90&contentsNo=38) empfiehlt, frühzeitig mit der Vorbereitung zu beginnen, da Kontingente pro Land begrenzt sein können.
Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen und Antrag einreichen
Sobald der Visumtyp feststeht und alle Voraussetzungen vorliegen, müssen die erforderlichen Dokumente zusammengestellt werden. Dazu gehören in der Regel der gültige Reisepass, ein Passfoto (3,5 × 4,5 cm, Farbe, innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen), das ausgefüllte Visaantragsformular, das Zulassungs- oder Stellenangebotschreiben sowie Finanznachweise. Das Koreanische Visumsportal und die jeweiligen Botschaftswebseiten geben präzise Listen der erforderlichen Dokumente für jeden Visumtyp. Besonders für Studierendenvisas gilt: Tuberkulosetestresultate können je nach Herkunftsland verlangt werden. Anträge werden persönlich beim zuständigen Konsulat im Heimatland eingereicht – in Deutschland ist dies die Botschaft der Republik Korea in Berlin sowie die Generalkonsulate in Frankfurt und Hamburg. Der Korea Visa Application Center (KVAC) London veröffentlicht detaillierte Unterlagenlisten nach Visumtyp.
- Reisepass (muss mindestens sechs Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein)
- Ein aktuelles Passfoto (3,5 × 4,5 cm, Farbfoto, nicht älter als 6 Monate)
- Ausgefülltes Visaantragsformular (erhältlich beim Konsulat oder auf www.visa.go.kr)
- Zulassungsschreiben der Hochschule (bei D-2/D-4) oder Arbeitsvertrag (bei E-Visas)
- Finanznachweis (Kontoauszug oder gleichwertiger Nachweis ausreichender Mittel)
- Für D-2/D-4: Kopie der Geschäftsregistrierung der Bildungseinrichtung
- Für D-2/D-4: Tuberkulosetestresultat (falls erforderlich)
- Für Working Holiday (H-1): Krankenversicherungsnachweis (mindestens 40.000.000 KRW Deckung)
- Für Working Holiday (H-1): Rückflugticket oder Nachweis ausreichender Mittel
- Für Working Holiday (H-1): Führungszeugnis und medizinisches Attest
- Visagebühr (Zahlungsnachweis)
Schritt 3: Visa-Überprüfung und Wartezeit
Nach Einreichen des Antrags prüft die Botschaft die Unterlagen und leitet ihn ggf. an das koreanische Justizministerium oder die Einwanderungsbehörde weiter. Für die meisten Studierendenvisas beträgt die Bearbeitungszeit je nach Botschaft und Jahreszeit zwischen 5 und 15 Arbeitstagen; in Stoßzeiten (Semester-Beginn im März und September) kann es länger dauern. Für Berufsvisas kann die Wartezeit 3 bis 8 Wochen betragen, insbesondere wenn eine Visa-Ausstellungsbestätigung (Visa Issuance Confirmation) zunächst von der Einwanderungsbehörde in Korea ausgestellt werden muss. Gemäß den offiziellen Richtlinien kann das Visum abgelehnt werden, wenn der Antragsteller nicht alle Kriterien erfüllt, kein gültiges Rückkehrticket/Rückkehrabsicht nachweist oder die vorgelegten Unterlagen unvollständig oder unglaubwürdig sind. Gemäß dem Study in Korea-Portal gilt: Visa werden annulliert, wenn der Bürge sein Engagement zurückzieht, der Antragsteller das Visum durch betrügerische Mittel erhalten hat, oder wenn gegen die Bedingungen des Visums verstoßen wird.
Schritt 4: Einreise und Einwanderungskontrolle am Flughafen
Bei der Ankunft am Flughafen Incheon oder einem anderen koreanischen Flughafen müssen Ausländer eine manuelle Einwanderungskontrolle durchlaufen. Laut dem Study in Korea-Portal sind die Schritte wie folgt: (1) Ausfüllen der Ankunftskarte (Arrival Card) – registrierte Ausländer und solche, die länger als 90 Tage bleiben wollen, sind davon befreit; (2) Warten in der Ausländerschlange (rote Linie); (3) Passkontrolle und Einreise-Stempel. Ausländer ab 17 Jahren müssen Fingerabdrücke und Gesichtserkennung abgeben. Der Einwanderungsbeamte kann den Reiseplan und die Absicht des Aufenthalts abfragen. Der Flughafen Incheon bietet ein Einwanderungsbüro (Tel.: 032-740-7391~2 / 032-740-7361~2) für Anfragen. Nach dem Einreisestempel erfolgt die Gepäckausgabe auf dem 1. Stock, und Zollerklärungen müssen für Waren über dem Freibetrag eingereicht werden.
Schritt 5: Ausländerregistrierung (ARC) nach Einreise
Ausländer, die länger als 90 Tage in Südkorea bleiben wollen, müssen sich innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise bei der zuständigen Einwanderungsbehörde als Ausländer registrieren lassen. Dies ist auch bei Inhabern des D-2-Visums obligatorisch. Gemäß dem Study in Korea-Portal umfasst die Ausländerregistrierung folgende Schritte: Antragstellung beim zuständigen regionalen Einwanderungsamt, Abgabe von Fingerabdrücken und Foto, sowie Erhalt der Ausländerregistrierungskarte (Alien Registration Card, ARC). Die ARC dient als wichtiger Identitätsnachweis für alle behördlichen Angelegenheiten in Korea, von der Eröffnung eines Bankkontos bis zur Mobiltelefon-Anmeldung. Die Wiederausstellung der ARC bei Verlust kostet gemäß den [Easylaw-Informationen](https://easylaw.go.kr/CSP/CnpClsMain.laf?popMenu=ov&csmSeq=508&ccfNo=2&cciNo=3&cnpClsNo=1) 35.000 KRW. Das HiKorea-Portal (www.hikorea.go.kr) ermöglicht Online-Termine bei Einwanderungsbehörden sowie digitale Verwaltung von Aufenthaltsstatus und Registrierung.
Nach der Registrierung sollten Ausländer sicherstellen, dass ihr Aufenthaltsstatus mit ihrem tatsächlichen Aufenthaltszweck übereinstimmt. Eine Änderung des Visumstatus (z. B. von D-4 zu D-2 nach Hochschulzulassung) muss vor Ablauf des bisherigen Visums beim Einwanderungsamt beantragt werden. Das [Easylaw-Portal](https://easylaw.go.kr/CSP/CnpClsMain.laf?popMenu=ov&csmSeq=508&ccfNo=2&cciNo=1&cnpClsNo=2) informiert ausführlich über die zulässigen Aufenthaltsdauern je nach Visumtyp: Inhaber des D-2-Visums können bis zu 2 Jahre pro Genehmigung bleiben; mit D-4 kann der Aufenthalt für bis zu 90 Tage mit dem C-3-Visum stattfinden, falls ein kürzerer Aufenthalt gewünscht wird. Bei Verlängerungen ist zu beachten, dass Studierendenvisas an Mindestanforderungen bei Noten und Anwesenheit gebunden sein können – laut der [Changwon National University](https://www.changwon.ac.kr/affairs/cm/cntnts/cntntsView.do?mi=8089&cntntsId=2460) kann bei einer Anwesenheitsquote unter 70% oder Noten unter C (2,0) die Verlängerung verweigert werden.
Required Documents Checklist
Vollständige Checkliste aller Unterlagen für Visum und Ausländerregistrierung in Südkorea.
Die für einen koreanischen Visumantrag benötigten Unterlagen variieren je nach Visumkategorie. Nachfolgend werden die wichtigsten Dokumentenlisten für die häufigsten Visumtypen detailliert aufgeführt. Es ist wichtig zu betonen, dass die genauen Anforderungen je nach zuständiger Botschaft und aktuellem Status der Einwanderungsregeln variieren können. Gemäß dem Study in Korea-Portal sollten Antragsteller stets die aktuellsten Angaben beim jeweiligen koreanischen Konsulat in ihrem Heimatland einholen, da zusätzliche Dokumente je nach Land oder Programm verlangt werden können.
Unterlagen für das Studentenvisum D-2
- Reisepasskopie (vollständige Datenseite)
- Ein Passfoto (3,5 × 4,5 cm, Farbe, nicht älter als 6 Monate)
- Kopie der Gewerbeanmeldung der Bildungseinrichtung (oder Zertifikatsnummer)
- Offizielles Zulassungsschreiben (ausgestellt vom Rektor oder Dekan der Hochschule)
- Tuberkulosetestresultat (falls zutreffend – bestimmte Länder sind davon ausgenommen)
- Verwandtschaftsnachweise (nur wenn Kontoauszüge der Eltern eingereicht werden)
- Nachweis des höchsten Bildungsabschlusses (Abiturzeugnis oder Hochschulzeugnis)
- Finanzierungsnachweis (Kontoauszug, nicht älter als 3 Monate)
Die SUNY Korea Universität führt als zusätzliche Anforderungen auf: gültiger Reisepass (mindestens so lange gültig wie der gewünschte Aufenthalt), Einreisegenehmigung für Ausländer oder Visa-Ausstellungsnummer, aktueller Notenspiegel (offiziell übermittelt per E-Transcript). Akademische Nachweise aus dem Ausland müssen authentisch und vollständig sein; Fälschungen führen zur sofortigen Ablehnung und können zu einem Einreiseverbot führen. Die Chung-Ang Universität empfiehlt außerdem gemäß ihrem Internationalbüro, dass Studierende, die Teilzeitarbeit beantragen möchten, sicherstellen müssen, dass ihre Anwesenheitsrate mindestens 70 % und die Mindestdurchschnittsnote C (2,0) beträgt – ansonsten wird die Teilzeitarbeitserlaubnis verweigert.
Unterlagen für das D-4 Allgemeine Ausbildungsvisum
- Reisepasskopie
- Ein Passfoto (3,5 × 4,5 cm, Farbe, nicht älter als 6 Monate)
- Kopie der Gewerbeanmeldung oder Zertifikatsnummer der Bildungseinrichtung
- Offizielles Zulassungsschreiben (von der Sprachschule oder dem Ausbildungsinstitut)
- Immatrikulationsbescheinigung oder Nachweis des höchsten Bildungsabschlusses
- Finanzierungsnachweis (Kontoauszug oder gleichwertig)
- Ausbildungsplan (Training Plan) – Beschreibung des geplanten Kursprogramms
Unterlagen für das Working-Holiday-Visum (H-1)
Das Working Holiday Info Center listet die Pflichtdokumente für das H-1-Visum detailliert auf. Da die Anforderungen je nach Botschaft leicht variieren, sollten Antragsteller stets die aktuelle Checkliste bei der zuständigen koreanischen Botschaft erfragen. Grundsätzlich gilt: Alle Dokumente müssen vollständig und aktuell sein. Das Working-Holiday-Visum kann nur einmal beantragt werden (Ausnahme: Japaner und Kanadier); ein erneuter Versuch nach einem früheren Aufenthalt führt zur Ablehnung.
- Ausgefülltes Visaantragsformular
- Gültiger Reisepass und ein Passfoto (3,5 × 4,5 cm, Farbe)
- Rückflugticket oder Nachweis ausreichender Mittel für den Rückkauf
- Finanznachweis (Kontoauszug oder gleichwertig) – mindestens 3.000.000 KRW (ca. 2.000 Euro)
- Krankenversicherungsnachweis gültig für den gesamten Aufenthalt – Mindestdeckung 40.000.000 KRW
- Reiseplan (Travel Plans) – grobe Beschreibung der geplanten Aktivitäten in Korea
- Visagebühr (variiert je nach Nationalität)
- Führungszeugnis (Criminal Record Check)
- Ärztliches Attest
- Immatrikulationsbescheinigung oder Nachweis des höchsten Bildungsabschlusses
Unterlagen für die Ausländerregistrierung (ARC)
Nach der Einreise mit einem Langzeitvisum müssen Ausländer, die länger als 90 Tage in Korea bleiben, eine Ausländerregistrierung (Alien Registration) beim zuständigen regionalen Einwanderungsamt vornehmen. Das HiKorea-Portal bietet Online-Terminbuchungen für die Registrierung an. Für die Registrierung werden benötigt: gültiger Reisepass, Passfoto (für die ARC-Karte), ausgefülltes Antragsformular, Nachweis der Adresse in Korea (z. B. Mietvertrag oder Bestätigung der Hochschule), Bestätigung der Einschreibung oder des Beschäftigungsverhältnisses sowie die entsprechende Registrierungsgebühr. Die ARC wird in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Wochen ausgestellt. Bei Verlust der ARC entstehen gemäß [Easylaw](https://easylaw.go.kr/CSP/CnpClsMain.laf?popMenu=ov&csmSeq=508&ccfNo=2&cciNo=3&cnpClsNo=1) Kosten von 35.000 KRW für die Neuausstellung.
Unterlagen für Familienvisum (F-3) und Heiratsmigrationsvisum (F-6)
Für Familienvisum F-3 (Abhängige) müssen Antragsteller neben den Standarddokumenten (Reisepass, Foto, Antragsformular) auch den Nachweis der Familienbeziehung zum Hauptinhaber des Langzeitvisums erbringen – etwa durch eine Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde. Das [Easylaw-Portal](https://easylaw.go.kr/CSP/CnpClsMain.laf?popMenu=ov&csmSeq=47&ccfNo=2&cciNo=1&cnpClsNo=1) informiert zum F-6-Heiratsmigrationsvisum: Die F-6-1-Unterklasse (Ehepartner koreanischer Staatsbürger) erfordert einen Nachweis über eine in Korea gültige Ehe mit einem koreanischen Staatsbürger. Ein Erstantrag für F-6-1 beinhaltet ein kurzfristiges Einfachvisum mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen. Für die Verlängerung sind Nachweise über die fortbestehende Ehe erforderlich. Das koreanische Außenministerium (Seoul) veröffentlicht detaillierte Informationen zur F-6-Visumantragstellung auf der [Website der Generalkonsulate](https://overseas.mofa.go.kr/us-newyork-ko/brd/m_4217/view.do?seq=1060609&page=1).
Dokumentenanforderungen nach Visumtyp
| Dokument | D-2 Studium | D-4 Sprachkurs | H-1 Working Holiday | E-7 Spezialberuf |
|---|---|---|---|---|
| Gültiger Reisepass | Ja | Ja | Ja | Ja |
| Passfoto (3,5x4,5 cm) | Ja | Ja | Ja | Ja |
| Visaantragsformular | Ja | Ja | Ja | Ja |
| Zulassungsschreiben der Hochschule/Schule | Ja (Hochschule) | Ja (Institut) | Nein | Nein |
| Arbeitsvertrag/Arbeitgebernachweis | Nein | Nein | Nein | Ja |
| Finanznachweis (Kontoauszug) | Ja | Ja | Ja (min. 3 Mio. KRW) | Empfohlen |
| Führungszeugnis | Nein | Nein | Ja | Nein |
| Krankenversicherungsnachweis | Empfohlen | Empfohlen | Ja (min. 40 Mio. KRW) | Empfohlen |
| Ärztliches Attest | Nein | Nein | Ja | Nein |
| Tuberkulosetest (TB-Test) | Länderabhängig | Länderabhängig | Nein | Nein |
| Bildungsnachweis (Abschluss) | Ja | Ja | Ja | Ja |
| Rückflugticket oder Nachweis | Nein | Nein | Ja | Nein |
Unterlagen für das E-7-Spezialberufsvisum
Das E-7-Visum für Fachkräfte in Spezialberufen setzt voraus, dass der koreanische Arbeitgeber zunächst beim Einwanderungsamt eine Beschäftigungserlaubnis für den ausländischen Arbeitnehmer einholt. Laut dem Korean Ministry of Justice sind für das E-7-Visum folgende Dokumente erforderlich: gültiger Reisepass, Passfoto, Arbeitsvertrag oder Angebot des koreanischen Arbeitgebers, Bildungsabschlussnachweise (Hochschulabschlüsse und Zeugnisse), Nachweise über Berufserfahrung (Arbeitszeugnisse, Referenzschreiben), Registrierungsdokument des koreanischen Unternehmens, und in manchen Fällen Nachweis über spezifische Qualifikationen oder Lizenzen. Für 67 Berufsgruppen der Kategorie 'hochqualifizierte Fachkräfte' (E-7-1) gilt keine nationale Beschäftigungsquote; für die verbleibenden 18 Berufsgruppen gelten teils Einschränkungen hinsichtlich der Anzahl ausländischer Arbeitnehmer, die gleichzeitig bei einem Unternehmen beschäftigt sein dürfen.
Wichtige Hinweise zu Übersetzungen und Beglaubigungen
Alle fremdsprachigen Dokumente müssen für koreanische Visaanträge ins Koreanische oder Englische übersetzt werden. Der Übersetzer muss Name und Kontaktdaten auf dem Übersetzungsdokument angeben. Für bestimmte Dokumente – insbesondere amtliche Nachweise wie Geburts- und Heiratsurkunden, Ausbildungszeugnisse und Führungszeugnisse – kann eine notarielle Beglaubigung der Übersetzung verlangt werden. In Deutschland sind beeidigte Übersetzer für Koreanisch und andere Sprachen bei den Justizbehörden registriert. Das HiKorea-Portal informiert über die in Korea allgemein akzeptierten Übersetzungsanforderungen. Bei chinesischen Antragstellern sind zusätzliche Dokumente wie der Hukou-Auszug und von der chinesischen Außenministerium beglaubigte Verwandtschaftsnachweise erforderlich, was zeigt, wie länderspezifisch die Anforderungen sein können. Für deutsche Antragsteller sind die Standardanforderungen in der Regel weniger komplex, da Deutschland als vertrauenswürdiges Partnerland gilt.
Das KVAC London stellt eine detaillierte Liste der Pflichtdokumente nach Visumtyp zur Verfügung, die als aktuelle Referenz für Antragsteller aus dem europäischen Raum dient. Da Deutschland im europäischen Wirtschaftsraum liegt und ähnliche Anforderungen wie das Vereinigte Königreich hat, bietet diese Liste eine hilfreiche Orientierung. Antragsteller sollten jedoch immer die aktuellen Anforderungen direkt bei der zuständigen koreanischen Botschaft in Deutschland erfragen, da sich Anforderungen ändern können. Das D-2-Visum in Großbritannien erfordert unter anderem: ausgefülltes Visaantragsformular, aktuelles Passfoto (3,5 × 4,5 cm), Original-Reisepass sowie eine Bestätigung der Visa-Ausstellungsnummer, die beim lokalen Einwanderungsamt in Korea ausgestellt wird. Die Vollständigkeit aller Unterlagen ist entscheidend für eine rasche Bearbeitung.
Costs and Processing Times
Aktuelle Visagebühren, Bearbeitungszeiten und Registrierungskosten im Überblick.
Die Kosten für einen koreanischen Visumantrag hängen vom Visumtyp und der Aufenthaltsdauer ab. Laut dem Study in Korea-Portal und der Seoul Metropolitan Government liegen die Standardgebühren bei etwa 40 bis 90 US-Dollar. Im Einzelnen gilt: Einfachvisum für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen: ca. 40 USD; Einfachvisum für einen Aufenthalt über 90 Tagen: ca. 60 USD; Mehrfachvisum für bis zu 2 Einreisen: ca. 70 USD; Mehrfachvisum ohne Einreisebeschränkung: ca. 90 USD. Diese Gebühren können je nach aktuellen Wechselkursen und Botschaftsregelungen in der Landeswährung des Antragslandes abweichen. Für Working-Holiday-Visakandidaten hängen die Gebühren von der Nationalität ab und werden von der zuständigen Botschaft bekannt gegeben.
Koreanische Visagebühren nach Typ (Stand 2026)
| Visumkategorie | Gebühr (USD, ca.) | Hinweis |
|---|---|---|
| Einfachvisum (bis 90 Tage) | ~40 USD | Kurzaufenthalt, Touristenvisum, C-3 |
| Einfachvisum (über 90 Tage) | ~60 USD | Langzeitaufenthalt, Studium, Arbeit |
| Mehrfachvisum (bis 2 Einreisen) | ~70 USD | Für mehrfache Reisen geplant |
| Mehrfachvisum (unbegrenzt) | ~90 USD | Für häufige Einreisen, lange Aufenthalte |
| Ausländer-Einreisegenehmigung (ARC regional) | 50.000 KRW | Bei regionaler Einwanderungsbehörde in Korea beantragt |
Kosten der Ausländerregistrierung (ARC)
Neben der Visagebühr entstehen nach der Einreise Kosten für die Ausländerregistrierung. Die Ausländer-Einreisegenehmigung (Alien Entry Permit), die beim Regionalen Einwanderungsamt in Korea beantragt werden kann, kostet 50.000 KRW, wie das Study in Korea-Portal bestätigt. Die Ersatz- oder Neuausstellung der Ausländerregistrierungskarte (ARC) bei Verlust oder Beschädigung kostet gemäß [Easylaw](https://easylaw.go.kr/CSP/CnpClsMain.laf?popMenu=ov&csmSeq=508&ccfNo=2&cciNo=3&cnpClsNo=1) 35.000 KRW. Für die Einbürgerungsanträge und andere Statusänderungen fallen Gebühren von 300.000 KRW an (gemäß HiKorea-Informationen für Einbürgerungsanträge). Zusätzliche Kosten entstehen durch eventuelle Notargebühren für beglaubigte Übersetzungen sowie durch Gesundheitsuntersuchungen, wenn diese für bestimmte Visumtypen vorgeschrieben sind.
Bearbeitungszeiten für Standardvisas
Die Bearbeitungszeiten für koreanische Visas variieren je nach Visumtyp, Antragsstelle und Saison erheblich. Standardmäßig dauert die Bearbeitung eines Studentenvisums (D-2 oder D-4) bei regulärer Einreichung 5 bis 15 Arbeitstage. In Stoßzeiten, insbesondere vor Semesterbeginn im März und September, kann die Wartezeit auf 3 bis 4 Wochen ansteigen. Berufsvisas (E-Visa) benötigen in der Regel länger, da häufig eine Visa-Ausstellungsbestätigung (Visa Issuance Confirmation) aus Korea eingeholt werden muss, die vom Einwanderungsamt nach Prüfung ausgestellt wird. Dieser Prozess kann 3 bis 8 Wochen in Anspruch nehmen. Das [Auswärtige Amt der koreanischen Botschaft in Seattle](https://www.mofa.go.kr/us-seattle-en/brd/m_23042/view.do?seq=42&srchFr=&%3BsrchTo=&%3BsrchWord=&%3BsrchTp=&%3Bmulti_itm_seq=0&%3Bitm_seq_1=0&%3Bitm_seq_2=0&%3Bcompany_cd=&%3Bcompany_nm=) weist darauf hin, dass Visaantragsteller ihren Visastatus über das offizielle Visumsportal (www.visa.go.kr) überprüfen können, da Bestätigungs-E-Mails nicht mehr versendet werden.
Typische Bearbeitungszeiten nach Visumtyp
| Visumtyp | Bearbeitungszeit | Besonderheiten |
|---|---|---|
| D-2 Studierendenvisum | 5–15 Arbeitstage | Länger in Stoßzeiten (März, September) |
| D-4 Sprachkursvisum | 5–10 Arbeitstage | Oft schneller als D-2 |
| E-7 Spezialberufsvisum | 3–8 Wochen | Visa Issuance Confirmation aus Korea erforderlich |
| H-1 Working Holiday | 1–4 Wochen | Abhängig von Kontingenten; begrenzte Plätze |
| F-6 Heiratsimmigrant | 2–8 Wochen | Abhängig von Hochzeit-Zeitpunkt und vollständigen Unterlagen |
| F-5 Daueraufenthalt | 1–6 Monate | Intensive Prüfung aller Unterlagen und des Aufenthaltsstatus |
Kosten für das Working-Holiday-Programm
Für Inhaber des Working-Holiday-Visums (H-1) entstehen neben der Visagebühr weitere Kosten, die im Voraus eingeplant werden sollten. Das Working Holiday Info Center gibt an, dass Antragsteller bei Einreise in Korea über mindestens 3.000.000 KRW (ca. 2.000 Euro) verfügen müssen, um den initialen Lebensunterhalt zu sichern. Die Krankenversicherung muss für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein und mindestens 40.000.000 KRW abdecken. Zusätzliche Kosten entstehen für Unterkunft (Guesthouses kosten laut WHIC zwischen 15.000 und 40.000 KRW pro Nacht für Jugendherbergen), Sprachkurse und sonstige Lebensmittelkosten. Das [Programm ermöglicht](https://whic.mofa.go.kr/contents.do?menuNo=90&contentsNo=38) Working-Holiday-Visum-Inhabern, während ihres Aufenthalts Geld zu verdienen, da sie bis zu 25 Stunden pro Woche arbeiten dürfen – mit Ausnahme von Tätigkeiten als Arzt, Sprachlehrer, Sportler oder Entertainer.
Kosten für das EPS-Verfahren (E-9-Visum)
Das Employment Permit System (EPS) ist speziell für Arbeitnehmer aus 16 definierten Partnerländern konzipiert, zu denen Deutschland nicht gehört. Dennoch ist das Verfahren ein wichtiges Element des koreanischen Einwanderungssystems für Arbeitnehmer. Das EPS-Portal informiert, dass das koreanische Einwanderungstelefon-Kontaktzentrum unter der Nummer 82-1350 erreichbar ist (gebührenberechtigter Anruf). Für die EPS-TOPIK-Prüfung (Korea Sprachtest für Arbeitnehmer) entstehen Prüfungsgebühren, die je nach Herkunftsland variieren. Arbeitgeber in Korea zahlen für EPS-Arbeitnehmer Gebühren an die zuständigen Vermittlungsstellen. Der EPS-TOPIK-Test ist die Eintrittsbedingung für das EPS-Programm und muss im Heimatland abgelegt werden.
Für die Visabeantragung in Deutschland ist die koreanische Botschaft in Berlin zuständig. Für Personen aus Süddeutschland sind das Generalkonsulat in Frankfurt oder Hamburg die richtigen Anlaufstellen. Die deutschen Konsulate veröffentlichen aktuelle Informationen zu Gebühren und Bearbeitungszeiten auf ihren jeweiligen Webseiten. Es empfiehlt sich, frühzeitig – mindestens 4 bis 6 Wochen vor dem geplanten Reiseantritt – mit der Antragsstellung zu beginnen, um Wartezeiten einzukalkulieren. Das Einwanderungsinformationsportal der koreanischen Regierung bietet umfassende englischsprachige Informationen zu allen Einwanderungsthemen, einschließlich aktueller Gebührentabellen.
Gesundheitsuntersuchungen und zusätzliche Kosten
Für bestimmte Visumtypen oder bei Einreise aus bestimmten Ländern können Gesundheitsuntersuchungen vor der Einreise vorgeschrieben sein. Das Study in Korea-Portal weist darauf hin, dass für D-2-Visaanträge ein Tuberkulosetestresultat (TB-Test) erforderlich sein kann, abhängig vom Herkunftsland. Die Kosten für solche Tests variieren nach Arzt und Land, liegen in Deutschland in der Regel zwischen 50 und 150 Euro. Im Fall des Working-Holiday-Visums ist ein ärztliches Attest erforderlich, was ähnliche Kosten verursacht. Zusätzlich können folgende Kosten anfallen: Gebühren für notarielle Beglaubigungen und Übersetzungen (in Deutschland ca. 30 bis 150 Euro pro Dokument, abhängig von Komplexität und Übersetzer), internationale Krankenversicherung für die Aufenthaltsdauer (für Working-Holiday mindestens 40.000.000 KRW Deckung), sowie Kosten für die Beschaffung aktueller Kontoauszüge oder Bankbestätigungen. Inhaber des Working-Holiday-Visums müssen außerdem ausreichende Mittel für den Lebensunterhalt bei Ankunft nachweisen (mindestens 3.000.000 KRW gemäß WHIC).
Verlängerungsgebühren und laufende Kosten
Wer seinen Aufenthalt in Korea verlängern möchte, muss vor Ablauf des Visums einen Verlängerungsantrag beim regionalen Einwanderungsamt stellen. Die Kosten für Visa-Verlängerungen und Statusänderungen entsprechen in der Regel den Erstantragsgebühren. Bei Verlängerungen des F-2-Visums oder anderen Langzeitvisa kommen zudem Gebühren für erneute Registrierungsupdates hinzu. Das EPS-Portal informiert, dass bei Arbeitgeberwechseln für E-9-Inhaber eine entsprechende Benachrichtigung beim Einwanderungsamt erfolgen muss, was administrative Kosten erzeugen kann. Für Studierende gilt: Eine Verlängerung des D-2-Visums wird nur genehmigt, wenn die Anwesenheitsrate über 70% und die Durchschnittsnote über C (2,0) liegt; eine Ablehnung der Verlängerung aufgrund schlechter akademischer Leistung ist möglich, wie [Changwon National University](https://www.changwon.ac.kr/affairs/cm/cntnts/cntntsView.do?mi=8089&cntntsId=2460) in ihren Richtlinien darlegt. Eventuelle Bußgelder für verspätete Verlängerungsanträge oder verspätete Ausländerregistrierung können ebenfalls anfallen.
Zusammenfassung wichtiger Kosten im Einwanderungsprozess
| Leistung | Kosten (ca.) | Einheit |
|---|---|---|
| Einfachvisum bis 90 Tage | ~40 | USD |
| Einfachvisum über 90 Tage | ~60 | USD |
| Mehrfachvisum (bis 2 Einreisen) | ~70 | USD |
| Mehrfachvisum (unbegrenzt) | ~90 | USD |
| Ausländer-Einreisegenehmigung (in Korea) | 50.000 | KRW |
| ARC-Kartenneusaustellung bei Verlust | 35.000 | KRW |
| Einbürgerungsantrag | 300.000 | KRW |
| TB-Test (Länderabhängig) | 50–150 | EUR (Deutschland) |
| Notarielle Übersetzungen | 30–150 | EUR (pro Dokument) |
| Working Holiday Mindestvermögen bei Einreise | 3.000.000 | KRW (ca. 2.000 EUR) |
Path to Permanent Residency
Voraussetzungen und Verfahren für die Daueraufenthaltsgenehmigung (F-5) in Südkorea.
Die Daueraufenthaltsgenehmigung (Permanent Residency, F-5) ist der Status, der Ausländern in Südkorea die umfassendsten Aufenthaltsrechte gewährt. Gemäß dem [Easylaw-Portal für dauerhafte Aufenthalte](https://m.easylaw.go.kr/MOM/SubCsmOvRetrieve.laf?langCd=700101&csmSeq=2805&ccfNo=1&cciNo=1&cnpClsNo=1) dürfen F-5-Inhaber in den meisten Branchen auf gleicher Basis wie koreanische Staatsbürger arbeiten und benötigen keine gesonderte Arbeitserlaubnis. In bestimmten Bereichen wie Staatsdienst oder bestimmten lizenzierten Berufen können jedoch gesetzliche Einschränkungen gelten. Das F-5-Visum öffnet damit den Weg zur vollständigen Integration in die koreanische Gesellschaft und kann als Vorstufe zur Einbürgerung betrachtet werden. Es gibt insgesamt 27 Wege zum F-5-Status, die von allgemeinen Aufenthaltszeiten über Investitionen bis hin zu speziellen Leistungsnachweisen reichen.
Allgemeiner Weg: F-2-Aufenthaltsvisum als Zwischenschritt
Der häufigste Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung führt über das F-2-Aufenthaltsvisum (Resident Visa), das verschiedene Unterkategorien umfasst. Besonders relevant für qualifizierte Fachkräfte und internationale Studierende ist das F-2-7-Visum, das auf einem Punktesystem basiert. Laut [Easylaw](https://easylaw.go.kr/CSP/CnpClsMain.laf?popMenu=ov&csmSeq=47&ccfNo=2&cciNo=1&cnpClsNo=1) können Personen, die sich länger als 5 Jahre mit einem F-2-Status in Korea aufhalten, eine F-5-Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen. Darüber hinaus können Ehepartner oder minderjährige Kinder von F-5-Inhabern, die sich bereits 2 oder mehr Jahre in Korea aufhalten, ebenfalls F-5 beantragen. Das F-2-7-Punktesystem bewertet Faktoren wie Alter, Bildungsabschluss, Koreanischkenntnisse (TOPIK-Score), Einkommen und Betriebsdauer in Korea. Antragsteller müssen eine Mindestpunktzahl erreichen, um für das F-2-7-Visum in Frage zu kommen.
Voraussetzungen für die allgemeine F-5-Daueraufenthaltserlaubnis
Für die allgemeine F-5-Daueraufenthaltsgenehmigung gilt das Prinzip des ordnungsgemäßen 5-jährigen Aufenthalts in Korea. Das [HiKorea-Portal](https://www.hikorea.go.kr/info/InfoDatail.pt?CAT_SEQ=201&PARENT_ID=148) informiert zur Einbürgerung (Naturalization), dass Bewerber grundsätzlich volljährig sein müssen (nach koreanischem Recht), gute Führung aufweisen, in der Lage sein müssen, für sich selbst oder mit Unterstützung der Familie zu sorgen, und über Grundkenntnisse der koreanischen Sprache und Traditionen verfügen müssen. Für das F-5-Visum gelten ähnliche Grundvoraussetzungen. Laut [Easylaw Permanent Residency Information](https://m.easylaw.go.kr/MOM/SubCsmOvRetrieve.laf?langCd=700101&csmSeq=2805&ccfNo=1&cciNo=1&cnpClsNo=1) umfassen die 27 F-5-Kategorien u. a.: mindestens 5-jähriger legaler Aufenthalt in Korea mit F-2-Visum, Senioren (über 60 Jahre) mit langem Aufenthalt, hoch qualifizierte Fachkräfte mit E-7-Visum nach 3 Jahren, Investoren mit D-8-Visum, die mindestens 500.000 USD investiert und 5 koreanische Arbeitnehmer beschäftigt haben, sowie Inhaber des F-2-Visums nach 5-jährigem Aufenthalt.
- Mindestens 5 Jahre legaler Aufenthalt in Korea mit F-2-Visum (allgemeiner Weg)
- Mindestens 3 Jahre mit E-7-Visum für Hochqualifizierte (verkürzter Weg)
- Investoren: 500.000 USD+ Investition mit Beschäftigung von mindestens 5 koreanischen Arbeitnehmern und 5-jähriger Residenz mit F-2-Visum
- Ehepartner koreanischer Staatsbürger nach 2-jährigem Aufenthalt mit F-2-Visum
- Kinder mit einem koreanischen Elternteil nach 2-jährigem Aufenthalt
- Rentner mit gesichertem Einkommen (über 60 Jahre)
- Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse in Koreanisch
- Keine Vorstrafen oder Verstöße gegen Einwanderungsgesetze
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur eigenständigen Lebensführung
Einbürgerung als nächster Schritt
Nach dem Erwerb der F-5-Daueraufenthaltsgenehmigung können Ausländer unter bestimmten Bedingungen die koreanische Staatsbürgerschaft beantragen. Das [HiKorea-Portal](https://www.hikorea.go.kr/info/InfoDatail.pt?CAT_SEQ=201&PARENT_ID=148) unterscheidet verschiedene Einbürgerungswege: Die allgemeine Einbürgerung (Ilban Gwihwa) setzt einen kontinuierlichen Aufenthalt von mindestens 5 Jahren in Korea voraus. Die vereinfachte Einbürgerung (Gani Gwihwa) erlaubt Personen mit mindestens 3-jährigem Aufenthalt die Einbürgerung, wenn ein Elternteil die koreanische Staatsbürgerschaft hatte oder besitzt, oder wenn die Person in Korea geboren wurde und ein Elternteil ebenfalls in Korea geboren wurde. Für Ehepartner von koreanischen Staatsbürgern gilt die verkürzte Residenzzeit von 2 Jahren mit aufrechterhaltenem Ehestand. Die Einbürgerungsgebühr beträgt gemäß HiKorea 300.000 KRW. Für alle Einbürgerungsverfahren sind ein Koreanischkenntnisnachweis sowie Dokumente zur Einkommens- und Vermögenssituation (Kontoauszug mit mindestens 30.000.000 KRW oder entsprechendem Immobilienvermögen) erforderlich.
Langfristige Aufenthaltsoptionen für Überseekoreaner (F-4)
Für Personen mit koreanischen Vorfahren bietet das F-4-Visum (Overseas Korean) eine besondere Aufenthaltsmöglichkeit. Gemäß dem koreanischen Konsulat in Chicago (overseas.mofa.go.kr) sind für das F-4-Visum folgende Dokumente erforderlich: Nachweis koreanischer Staatsangehörigkeit (durch eigene frühere Staatsbürgerschaft oder Abstammung), Koreanischkenntnisnachweis (TOPIK Level 1 oder höher, oder Sejong Hakdang Grundkurs Level 1B). Ausnahmen von der Koreanischpflicht gelten für: Personen, die früher selbst koreanische Staatsbürger waren, Personen über 60 Jahre sowie Kinder unter 13 Jahren. Das F-4-Visum gewährt ein 2-Jahres-Aufenthalt mit Verlängerungsmöglichkeit und erlaubt die Ausübung von Erwerbstätigkeit in fast allen Bereichen. Es dient häufig als Einstieg für Überseekoreaner, die dauerhaft nach Korea zurückkehren möchten, und kann nach mehrjährigem Aufenthalt in den F-5-Status übergehen.
Sprachkenntnisse und TOPIK als Schlüssel zum Daueraufenthalt
Koreanischkenntnisse spielen bei mehreren Wegen zur Daueraufenthaltsgenehmigung eine entscheidende Rolle. Das Working Holiday Info Center weist ausdrücklich darauf hin, dass Englisch im Alltag und am Arbeitsplatz in Korea häufig nicht gesprochen wird und solide Koreanischkenntnisse die Integrations- und Jobchancen erheblich verbessern. Für das F-4-Overseas-Korean-Visum ist ein Koreanisch-Nachweis (TOPIK Level 1 oder Sejong Hakdang Level 1B) erforderlich. Bei der Einbürgerung müssen Bewerber Grundkenntnisse in Koreanisch sowie Vertrautheit mit koreanischen Traditionen nachweisen. Das EPS-TOPIK-System richtet sich an Arbeitnehmer aus EPS-Partnerländern, aber der reguläre TOPIK-Test (Test of Proficiency in Korean) ist für alle Ausländer relevant, die in Korea langfristig leben möchten. Der TOPIK wird auf Levels 1 bis 6 bewertet; Level 3 oder höher gilt als ausreichend für berufliche Kommunikation, Level 5 oder 6 für professionelle Verwendung. Für das F-2-7-Punktesystem bringt ein hoher TOPIK-Score zusätzliche Punkte, die über die Zulassung entscheiden können.
Investitionsbasierter Aufenthalt und Startup-Wege
Für Unternehmer und Investoren bietet Südkorea mehrere Wege zum langfristigen Aufenthalt. Das D-8-Visum (Auslandsinvestitionsvisum) erlaubt ausländischen Investoren, die mindestens 100 Millionen KRW investiert haben und mindestens 10% der Unternehmensanteile halten, als Geschäftsführer oder Partner tätig zu sein. Nach Erfüllung der Investitionsbedingungen und mehrjährigem Aufenthalt kann der F-2-Aufenthaltsstatus und schließlich die F-5-Daueraufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Das [Ministerium für kleine und mittelständische Unternehmen](https://www.mss.go.kr/site/eng/ex/bbs/View.do?cbIdx=244&bcIdx=41554) hat das Startup Korea Special Visa (D-8-4) eingeführt, um ausländische Technologiegründer anzuziehen, die innovative Startups in Korea aufbauen möchten. Dieses spezielle Startup-Visum verbindet den Aufenthaltsstatus mit staatlichen Förderprogrammen wie der Startup Korea Plattform. Das OASIS-Programm ermöglicht ausländischen Gründern mit qualifizierten Technologie- oder IP-Rechten, ein Unternehmen in Korea zu gründen, wobei die Regierung die Kommerzialisierungshilfe und andere wirtschaftliche Förderungen bereitstellt. Für Investoren, die mindestens 500.000 USD investiert und mindestens 5 koreanische Arbeitnehmer beschäftigt haben und bereits 5 Jahre mit F-2-Visum in Korea gewohnt haben, ist der direkte Weg zum F-5-Status möglich.
Die koreanische Regierung hat das Portal für ausländische Einwanderer als zentrale Anlaufstelle für alle Einwanderungsfragen eingerichtet. Dort finden Interessenten aktuelle Informationen zu F-5-Anforderungen, Antragsformulare und Kontaktdaten der zuständigen Einwanderungsämter. Der gesamte Weg vom ersten Visumantrag bis zur Daueraufenthaltsgenehmigung erfordert oft 5 bis 10 Jahre kontinuierlichen Aufenthalts und setzt voraus, dass keine Verstöße gegen Einwanderungsvorschriften vorliegen. Eine frühzeitige Planung und regelmäßige Überprüfung des Aufenthaltsstatus – am besten mit Hilfe eines registrierten koreanischen Einwanderungsberaters oder -rechtsanwalts – ist daher unbedingt empfehlenswert. Das HiKorea-Portal bietet Online-Termine und digitale Verwaltung des Aufenthaltsstatus, was den bürokratischen Aufwand erheblich reduziert.