Visa-Arten und Auswahlhilfe
Frankreich bietet eine breite Palette an Visakategorien für Touristen, Arbeitnehmer, Studenten, Familien und Unternehmer – die richtige Wahl hängt vom Zweck und der Dauer des Aufenthalts ab.
Das französische Einwanderungssystem wird durch den Gesetzbuch über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern und das Asylrecht (CESEDA) geregelt. Jeder Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige, der einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in Frankreich plant, muss entweder ein Visum für einen längeren Aufenthalt (visa de long séjour) oder eine Aufenthaltserlaubnis (titre de séjour) besitzen. Das offizielle Portal für alle Visumanträge ist das France-Visas-Portal.
Laut der offiziellen France-Visas-Website sind die Visakategorien nach Aufenthaltszweck geordnet: Tourismus und Privatbesuche, Studium und Ausbildung, berufliche Tätigkeiten sowie familiäre Gründe. Der erste Schritt besteht immer darin, Ihre Situation zu bestimmen und zu prüfen, ob Sie überhaupt ein Visum benötigen – EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige sind von der Aufenthaltserlaubnispflicht befreit.
Kurzzeit- vs. Langzeitvisa
Ein Kurzzeit-Schengen-Visum (court séjour) ermöglicht Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im gesamten Schengen-Raum, zu dem auch Frankreich gehört. Für Nicht-EU-Staatsangehörige, die nach Frankreich einreisen, gelten die Schengen-Regeln: Sie müssen einen Reisepass besitzen, der mindestens 3 Monate über das geplante Abreisedatum hinaus gültig ist, mindestens €32.50 pro Tag bei einer Verpflichtungserklärung mitführen, €65 bei Nachweis einer Hotelreservierung oder €120, wenn Sie keines von beidem haben, sowie eine Krankenversicherung mit einer Deckung von mindestens €30,000 nachweisen. Seit dem 12. Oktober 2025 wird das Europäische Einreise-/Ausreisesystem (EES) schrittweise an den Grenzübergängen eingeführt, um persönliche Daten bei der Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen zu erfassen.
Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen ist ein Visum für einen längeren Aufenthalt (visa de long séjour, VLS) erforderlich. Eine wichtige Kategorie ist das Visum für einen längeren Aufenthalt als Aufenthaltstitel (VLS-TS), das für das erste Aufenthaltsjahr als Aufenthaltserlaubnis fungiert und innerhalb von 3 Monaten nach der Ankunft in Frankreich online über das ANEF-Portal validiert werden muss. Diese Validierung ist obligatorisch und wird ausschließlich online über die Plattform Administration Numérique pour les Étrangers en France durchgeführt.
Arbeitsvisa und Talentpass
Für eine Beschäftigung in Frankreich benötigen ausländische Staatsangehörige in der Regel ein Langzeitvisum mit dem Vermerk "Arbeitnehmer" (salarié) oder "vorübergehender Arbeitnehmer" (travailleur temporaire). Der Arbeitgeber muss vorab eine Arbeitserlaubnis (autorisation de travail) über das ANEF-Arbeitgeberportal beantragen, bevor der Arbeitnehmer seinen Aufenthaltstitel beantragen kann. Arbeitserlaubnisse werden als Aufenthaltstitel (cartes de séjour) mit einer Gültigkeit von 1 bis 4 Jahren je nach Vertragsart erteilt. Eine wichtige Regel: Für den Aufenthaltstitel als salarié oder travailleur temporaire ist bei jeder Verlängerung eine gültige Arbeitserlaubnis für Ihre aktuelle Stelle erforderlich.
Der Passeport Talent (Talentpass) ist ein mehrjähriger Aufenthaltstitel mit einer Gültigkeit von bis zu 4 Jahren für hochqualifizierte Arbeitnehmer, Forscher, innovative Unternehmer und andere. Er wurde geschaffen, um internationale Talente anzuziehen. Ab Januar 2026 wurde die Gehaltsschwelle für den Talentpass und die Blaue Karte EU auf €39,582 pro Jahr angehoben. Das French Tech Visa ist ein spezieller Passeport-Talent-Weg für Gründer und Mitarbeiter innovativer Unternehmen, die von akkreditierten French Tech-Investoren unterstützt werden. Forscher benötigen eine mit einer akkreditierten Forschungseinrichtung unterzeichnete Aufnahmevereinbarung (convention d'accueil) sowie einen Master-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss, um den Titel Passeport Talent – Chercheur (Forscher) zu erhalten.
Studentenvisa
Studenten aus 72 Ländern müssen sich vor der Beantragung eines Studentenvisums über France-Visas über die Plattform "Études en France" bewerben. Studenten aus anderen Ländern bewerben sich direkt über France-Visas. Der VLS-TS für Studenten ist für 4 Monate bis 1 Jahr gültig; der Inhaber muss ihn innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft online validieren und eine Validierungssteuer von €50 zahlen. Das erforderliche monatliche Mindestguthaben für einen Studentenaufenthaltstitel beträgt €615. Nach 1 Jahr in Frankreich können Studenten einen mehrjährigen Studentenaufenthaltstitel beantragen, der für die verbleibende Dauer ihres Programms gültig ist.
Familienvisa und Familienzusammenführung
Nicht-EU-Staatsangehörige, die sich seit mindestens 18 Monaten rechtmäßig in Frankreich aufhalten, können eine Familienzusammenführung (regroupement familial) für ihren rechtmäßig angetrauten Ehepartner (ab 18 Jahren) und minderjährige Kinder unter 18 Jahren beantragen. Der in Frankreich lebende Einwohner muss über stabile und ausreichende finanzielle Mittel verfügen – mindestens €1,823.03 durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen für eine Familie von 2–3 Personen, €2,005.34 für 4–5 Personen und €2,187.64 für 6 oder mehr Personen. Die Wohnung muss zudem je nach geografischer Zone Mindestgrößenanforderungen erfüllen. Der Antrag wird beim OFII (Office français de l'immigration et de l'intégration) eingereicht, das die Prüfung koordiniert und eine Überprüfung der Unterkunft veranlassen kann.
Working Holiday Visum
Frankreichs Working Holiday Visum (Programme Vacances-Travail, PVT) steht französischen Staatsangehörigen im Alter von 18–30 Jahren (bis 35 Jahre für einige Partnerländer) zur Verfügung, die im Ausland in Partnerländern wie Australien, Kanada, Japan, Neuseeland, Südkorea und 12 weiteren – insgesamt 17 Ländern – reisen und arbeiten möchten. Für diejenigen, die nach Frankreich kommen, regeln bilaterale Abkommen die Working Holiday Visa für Einreisende aus Partnerländern. Der Aufenthalt kann bis zu 12 Monate dauern. Die Teilnehmer müssen ihre Visakosten selbst tragen und zu Beginn des Aufenthalts ausreichende finanzielle Mittel nachweisen. Es gelten keine Anforderungen an Bildungsabschlüsse.
Übersicht der wichtigsten Visakategorien für Frankreich
| Visumart | Dauer | Zweck | Hauptvoraussetzung |
|---|---|---|---|
| Kurzzeit / Schengen | Bis zu 90 Tage pro 180 | Tourismus, Privatbesuche | Gültiger Pass, Versicherung (€30,000+), Nachweis über Mittel |
| Langzeit VLS-TS (Student) | 4 Monate–1 Jahr | Höhere Bildung | Immatrikulation, €615/Monat Mittel, OFII-Validierung |
| Langzeit (Arbeitnehmer/Salarié) | 1–4 Jahre | Angestelltenverhältnis | Arbeitserlaubnis des Arbeitgebers, Arbeitsvertrag |
| Passeport Talent | Bis zu 4 Jahre | Hochqualifizierte, Forscher, Unternehmer | Gehalt ≥ €39,582/Jahr (2026), oder Aufnahmevereinbarung |
| Familienzusammenführung (VLS-TS) | 1 Jahr (verlängerbar) | Zusammenführung mit Ehepartner/Kindern | 18 Monate rechtmäßiger Wohnsitz, Einkommen, Wohnbedingungen |
| Working Holiday (PVT) | Bis zu 12 Monate | Reisen und Arbeiten | Alter 18–35 (variiert), ausreichende Mittel, bilaterales Abkommen |
Seit dem 26. Januar 2024 hat das Einwanderungsgesetz "zur Kontrolle der Einwanderung und Verbesserung der Integration" (Gesetz Nr. 2024-42) wesentliche Änderungen eingeführt. Seit dem 17. Juli 2024 muss jeder Ausländer, der ein Aufenthaltsdokument beantragt, einen "Vertrag über die Verpflichtung zur Achtung der Grundsätze der Republik" (Contrat d'Engagement à Respecter les Principes de la République, CERP) unterzeichnen. Zu diesen Grundsätzen gehören persönliche Freiheit, Gleichstellung der Geschlechter, Achtung der Menschenwürde, das Prinzip des Säkularismus sowie die Einhaltung der Symbole und der Währung der Republik.
Schritt-für-Schritt-Antragsprozess
Die Beantragung eines französischen Visums oder Aufenthaltstitels umfasst eine klare Abfolge von Online- und persönlichen Schritten, die über die France-Visas- und ANEF-Plattformen verwaltet werden.
Das France-Visas-Portal gliedert den Visumantrag in fünf Hauptschritte: (1) Situation einschätzen, (2) Online-Antrag ausfüllen, (3) Termin buchen, (4) physisches Dossier beim Termin einreichen und (5) Antrag verfolgen und Reisepass abholen. Der Prozess beginnt lange vor dem geplanten Reisedatum – Terminwartezeiten und Bearbeitungszeiten müssen eingeplant werden.
Schritt 1: Bestimmen Sie Ihren Visumbedarf
Nutzen Sie das Assistenten-Tool von France-Visas, um zu prüfen, ob für Ihre Nationalität und Art des Aufenthalts ein Visum erforderlich ist. EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige sind von der Aufenthaltserlaubnispflicht befreit, obwohl Nicht-EU-Familienmitglieder von EU-Bürgern spezielle Karten besitzen müssen. Das Online-Tool hilft dabei, die richtige Visakategorie – Tourist, Student, Arbeitnehmer, Familie usw. – zu identifizieren und listet die erforderlichen unterstützenden Dokumente für jede Situation auf.
Schritt 2: Ausfüllen des Online-Antrags (CERFA)
Für Langzeitvisa füllen Antragsteller online über France-Visas ein CERFA-Antragsformular aus. Studenten aus 72 benannten Ländern müssen sich zunächst über die Plattform Études en France vorimmatrikulieren, bevor sie zu France-Visas übergehen. Unterstützende Dokumente müssen digital hochgeladen werden – seit einer kürzlichen Aktualisierung können Studenten nun digitale Kopien aller Nachweise direkt bei der Online-Eingabe über die France-Visas-Plattform einreichen. Am Tag des Termins müssen sowohl das ausgedruckte CERFA als auch die ausgedruckte Empfangsbestätigung vorgelegt werden.
Schritt 3: Termin beim Konsulat oder der Präfektur buchen
Schritt 3: Termin beim Konsulat oder der Präfektur buchen
Anträge auf Langzeitvisa für Personen mit Wohnsitz im Ausland werden beim französischen Konsulat oder der Botschaft im Land des Wohnsitzes des Antragstellers eingereicht. Das Konsulat prüft den Antrag und stellt das Visum aus. Sobald Sie mit einem Langzeit-VLS-TS-Visum in Frankreich sind, müssen Sie das Visum innerhalb von 3 Monaten (oder innerhalb von 2 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit gemäß einigen departmental-Richtlinien) nach Ihrer Ankunft online über das ANEF-Portal validieren. Diese Validierung erfolgt mittlerweile ausschließlich online – ein persönlicher OFII-Termin ist nicht erforderlich.
Bei Verlängerungen von Aufenthaltserlaubnissen in Frankreich werden die meisten Verfahren mittlerweile über das ANEF-Portal (Administration Numérique pour les Étrangers en France) unter administration-etrangers-en-france.interieur.gouv.fr abgewickelt. Nach der Online-Einreichung kann die Präfektur Sie persönlich zur Fingerabdrucknahme und zur Ausstellung einer Empfangsbestätigung (récépissé) einladen. Inhaber eines Passeport Talent und bestimmte andere Kategorien reichen ihren gesamten Antrag online ein und verfolgen ihn, ohne persönlich erscheinen zu müssen, außer zur Abholung.
Schritt 4: Einreichen Ihres physischen Dossiers
An Ihrem vereinbarten Termin müssen Sie Ihr vollständiges physisches Dossier vorlegen, einschließlich Originalen und Fotokopien aller erforderlichen Dokumente. Fotokopien müssen lesbar, im A4-Format, nicht getackert und in der auf der Dokumentenliste angegebenen Reihenfolge sortiert sein. Fremdsprachige Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer (traducteur assermenté) übersetzt werden, der von einem Berufungsgericht (Cour d'Appel) zugelassen ist. Unvollständige Dossiers können abgelehnt werden und eine Terminverschiebung erforderlich machen.
Schritt 5: VLS-TS-Validierung nach der Ankunft
Inhaber eines Visums für einen längeren Aufenthalt als Aufenthaltstitel (VLS-TS) müssen innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Ankunft in Frankreich ein Online-Validierungsverfahren abschließen. Dies geschieht auf dem ANEF-Portal und beinhaltet die Zahlung der entsprechenden Steuer (z. B. €50 für Studenten). Diese Validierung regelt den Aufenthalt und berechtigt zum Überqueren der Grenzen des Schengen-Raums. Eine Nicht-Validierung macht das Visum ungültig und beeinträchtigt den rechtmäßigen Aufenthaltsstatus.
Das ANEF-Validierungsverfahren hat das alte persönliche OFII-Vignetten-System ersetzt. Bei technischen Schwierigkeiten mit ANEF kontaktieren Sie das Centre de Contact Citoyen (CCC) unter der kostenlosen Nummer 0806 001 620 oder nutzen Sie das ANEF-Kontaktformular. Präfekturen bieten auch persönliche digitale Unterstützungspunkte für diejenigen an, die Online-Verfahren nicht abschließen können.
Verlängerung: Zwischen 4 und 2 Monaten vor Ablauf
Verlängerungen von Aufenthaltserlaubnissen müssen zwischen 4 Monaten und 2 Monaten vor Ablaufdatum beantragt werden. Eine zu frühe Einreichung (mehr als 4 Monate vorher) führt zur Schließung des Antrags. Eine verspätete Einreichung – nach Ablauf – zieht eine Verspätungsgebühr von €180 (droit de régularisation) zusätzlich zur Standardverlängerungsgebühr nach sich, es sei denn, es liegt höhere Gewalt vor oder Sie besitzen ein gültiges Visum. Für die Präfektur Rhône zeigen Bearbeitungszeiten basierend auf den Daten der letzten 30 Tage: Bester Fall etwa 2 Monate, Fälle mit geringfügigen Anpassungen 4 Monate und Fälle, die viele Rückfragen mit der Verwaltung erfordern, etwa 9 Monate.
Für die Einbürgerung (Staatsbürgerschaft per Dekret) wurde der gesamte Prozess über den NATALI-Teleservice unter administration-etrangers-en-france.interieur.gouv.fr digitalisiert. Europäische Staatsangehörige können sich über FranceConnect verbinden. Sie müssen nur persönlich zum Integrationsgespräch (entretien d'assimilation) und zur Staatsbürgerschafts-Willkommenszeremonie erscheinen, falls Ihr Antrag genehmigt wird.
Familienzusammenführung: Antragstellung beim OFII
Bei der Familienzusammenführung reicht der Einwohner in Frankreich den Antrag beim OFII (Office Français de l'Immigration et de l'Intégration) entweder online oder per Einschreiben ein. Das OFII leitet die Akte zur Ressourcen- und Wohnraumprüfung an den Bürgermeister der Gemeinde weiter; autorisierte Agenten können die Unterkunft besichtigen. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, stellt das OFII eine Hinterlegungsbescheinigung aus. Das Familienmitglied im Ausland beantragt dann ein VLS-TS-Visum beim französischen Konsulat, muss innerhalb von 3 Monaten nach Visumserteilung nach Frankreich einreisen und den VLS-TS bei der Ankunft online validieren.
Checkliste der erforderlichen Dokumente
Die Dokumentenanforderungen variieren je nach Visumart, aber alle Anträge teilen sich einen Kernbestand an Identitäts- und Wohnsitzdokumenten sowie zusätzliche kategoriespezifische Punkte.
Obwohl jede Kategorie eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis ihre eigene spezifische Dokumentenliste hat (downloadbar bei der entsprechenden Präfektur oder auf france-visas.gouv.fr), teilen alle Anträge eine Reihe von Kerndokumenten. Diese müssen als Originale mit klaren, im A4-Format kopierten, nicht getackerten und in der gelisteten Reihenfolge sortierten Fotokopien eingereicht werden. Fremdsprachige Dokumente erfordern beglaubigte Übersetzungen durch einen vereidigten Übersetzer, der bei einem französischen Berufungsgericht registriert ist.
Kerndokumente (Alle Anträge)
- Gültiger Reisepass – Identitätsseiten, Visaseiten, Ein-/Ausreisestempel (muss mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus für die Schengen-Einreise gültig sein)
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für den Aufenthaltstitel (downloadbar von der Präfektur-Website)
- Aktuelles gültiges Aufenthaltsdokument (VLS-TS mit OFII-Validierung oder aktuelle Aufenthaltstitel-Karte Vorder- und Rückseite)
- Vollständige Geburtsurkunde mit Elternschaft (extrait d'acte de naissance avec filiation oder copie intégrale)
- Adressnachweis (justificatif de domicile) nicht älter als 6 Monate: Strom-, Gas-, Internetrechnung oder nicht handschriftliche Mietquittung
- 3 aktuelle Identitätsfotos (3.5 cm × 4.5 cm, ISO/IEC 19794-5:2005 Standard) – oder ein E-Foto-Code von einem zugelassenen digitalen Fotoautomaten
- Unterschriebene Verpflichtungserklärung zur Achtung der Grundsätze der Republik (CERP)
Wenn sich Ihre Adresse geändert hat oder Sie bei einer Privatperson wohnen, müssen Sie eine Attestation d'hébergement (Unterkunftsbescheinigung) vorlegen, die vom Gastgeber unterzeichnet wurde, zusammen mit einer Kopie des Personalausweises oder Aufenthaltstitels des Gastgebers – der Aufenthaltstitel des Gastgebers muss dieselbe Adresse angeben. Für eine Hotelunterkunft ist eine schriftliche Bescheinigung des Hotels sowie die Rechnung des letzten Monats erforderlich.
Aufenthaltstitel für Arbeitnehmer / angestellte Arbeiter
Für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis als salarié (Arbeitnehmer) gehören zu den erforderlichen Dokumenten: die Arbeitserlaubnis des Arbeitgebers (autorisation de travail), die der Arbeitgeber über das ANEF-Arbeitgeberportal einholen muss, bevor die Verlängerung fortgesetzt werden kann; eine Arbeitgeberbescheinigung (attestation de l'employeur) sowie Kopien der letzten 3 Gehaltsabrechnungen. Wenn Sie seit dem vorherigen Titel den Arbeitsplatz oder Arbeitgeber gewechselt haben, muss der neue Arbeitgeber einen völlig neuen Antrag auf Arbeitserlaubnis stellen. Für vorübergehende Arbeiter mit befristeten Verträgen ist für jeden neuen oder verlängerten Vertrag eine neue Arbeitserlaubnis erforderlich.
- Arbeitserlaubnis (autorisation de travail) – Arbeitgeber reicht dies online über ANEF ein
- Arbeitgeberbescheinigung / letzte 3 Gehaltsabrechnungen
- Bei Arbeitgeberwechsel: Arbeitgeberbescheinigung für Pôle Emploi + neue Arbeitserlaubnis
- Bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit: Bescheinigung des früheren Arbeitgebers für Pôle Emploi + Pôle Emploi-Bescheinigung mit den verbleibenden Kompensationstagen
- Bescheinigung über den Abschluss des Republikanischen Integrationsvertrags (CIR) mit dem OFII – sofern nicht befreit
Passeport Talent – Forscher
Für den Passeport Talent – Chercheur (Forscher) erfordert ein Erstantrag oder eine Statusänderung: ein Diplom, das mindestens einem Master-Abschluss entspricht; und eine Aufnahmevereinbarung (convention d'accueil), die vom zuständigen Präfekten gebilligt und mit einer öffentlichen oder privaten Organisation mit Forschungs- oder Hochschulbildungsauftrag abgeschlossen wurde, die für diesen Zweck akkreditiert ist und den Status des Antragstellers als Forscher sowie den Gegenstand und die Dauer des Aufenthalts bescheinigt. In Mobilitätssituationen muss der Forscher auch die Aufenthaltserlaubnis vorlegen, die von einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat oder der Schweiz als Forscher ausgestellt wurde, sowie die in diesem Staat abgeschlossene Aufnahmevereinbarung.
Studententitel
Für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis als Student (étudiant) gehören zu den erforderlichen Dokumenten: Nachweis der Immatrikulation an einer Hochschule (öffentlich oder privat) oder Vorimmatrikulation; Leistungsübersichten des vergangenen Jahres; der zuletzt in Frankreich erworbene Abschluss; ein Nachweis über den akademischen Erfolg durch die Institution; Nachweis über Mittel von mindestens €615 pro Monat (Stipendienbescheinigung, letzte 3 Gehaltsabrechnungen bei Beschäftigung oder Bankbescheinigung über ausreichendes Guthaben); gültiger Aufenthaltstitel oder Langzeitvisum; Adressnachweis nicht älter als 6 Monate; und ein E-Foto-Code. Die Verlängerungsgebühr beträgt €75 in Steuermarken (droit de timbre von €25 plus €50 Steuer). Bei verspäteter Einreichung fällt eine zusätzliche Regularisierungsgebühr von €180 an.
10-jährige Aufenthaltskarte (Carte de Résident)
Für einen Erstantrag auf eine 10-jährige Aufenthaltskarte (carte de résident) spezifiziert die Liste der Essonne-Präfektur: Nachweis von 5 aufeinanderfolgenden Jahren rechtmäßigen regulären Aufenthalts in Frankreich; Nachweis über individuell ausreichendes, stabiles und regelmäßiges Einkommen mindestens in Höhe des SMIC für die letzten 5 Jahre (5 Jahre Steuerbescheide, aktuellste Gehaltsabrechnungen), exklusive Sozialleistungen und Zulagen; und Nachweis der republikanischen Integration (intégration républicaine). Für Marokkaner wird der 5-Jahres-Zeitraum auf 3 Jahre reduziert, wenn sie unter einem salarié-Titel lebten; für Algerier und Tunesier sind es 3 Jahre; und für Staatsangehörige von Benin, Burkina Faso, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Kongo (Brazzaville), Elfenbeinküste, Mali, Mauretanien, Niger, Senegal und Togo beträgt die Anforderung ebenfalls 3 Jahre.
- Nachweis von 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigen Aufenthalt (für bestimmte Nationalitäten auf 3 Jahre reduziert)
- 5 Jahre Steuerbescheide (avis d'imposition)
- Aktuellste Gehaltsabrechnungen
- Ehrenwörtliche Erklärung über Nicht-Polygamie (für Staatsangehörige von Ländern, in denen Polygamie erlaubt ist)
- Französische Sprachkenntnisse: Niveau A2 mindestens für mehrjährige Karten; Niveau B1 für die 10-jährige Aufenthaltskarte (Daueraufenthalt-EU-Karte)
- Bescheinigung über das Bestehen der Staatsbürgerprüfung (für Anträge auf neue Aufenthaltskarte oder Daueraufenthalt-EU-Karte)
- Ehrenwörtliche Erklärung zur Achtung der Grundsätze der Französischen Republik
- Nachweis der Krankenversicherung (carte d'assurance maladie oder Bescheinigung)
Dokumente zur Familienzusammenführung
Anträge auf Familienzusammenführung erfordern: einen gültigen Aufenthaltstitel (Vorder- und Rückseite); eine vollständige Kopie der Heiratsurkunde mit Randvermerken; vollständige Geburtsurkunden für Antragsteller, Ehepartner und alle Kinder; Nachweis über stabile und ausreichende finanzielle Mittel, die die Einkommensschwellen für die Haushaltsgröße erfüllen; Nachweis über eine angemessen große Wohnung, die Mindeststandards für Bewohnbarkeit und Hygiene erfüllt (überprüfbar durch autorisierte OFII-Agenten); und gegebenenfalls Scheidungsurteile, Sorgerechtsentscheidungen und Dokumente zur elterlichen Sorge. Das Simulator-Tool von service-public.fr kann eine maßgeschneiderte Checkliste basierend auf der spezifischen Situation des Antragstellers erstellen.
Kosten und Bearbeitungszeiten
Die Gebühren für französische Visa und Aufenthaltstitel reichen von €50 für die VLS-TS-Validierung für Studenten bis zu €225 für die meisten Verlängerungen, mit Bearbeitungszeiten von Wochen bis zu mehreren Monaten je nach Präfektur und Antragsart.
Einwanderungsbezogene Gebühren in Frankreich werden hauptsächlich über Steuermarken (timbres fiscaux) bezahlt, die online unter timbres.impots.gouv.fr oder in Tabakläden (bureaux de tabac), die zur Ausstellung berechtigt sind, erworben werden können. Zahlungsmethoden für den Online-Kauf umfassen Visa, Mastercard und Carte Bleue – American Express und PayPal werden nicht akzeptiert. Die elektronische Marke kann als PDF mit 2D-Code oder als SMS mit einer 16-stelligen Kennung geliefert werden.
Gebührenplan nach Titelart
Gebühren für Aufenthaltstitel (Stand April 2026, vor Erhöhung am 1. Mai 2026)
| Titel / Aktion | Gebühr |
|---|---|
| Student VLS-TS-Validierung (OFII) | €50 |
| Verlängerung Studentenaufenthaltstitel | €75 (droit de timbre €25 + Steuer €50) |
| Verlängerung Arbeitnehmertitel (salarié) | €225 |
| 10-jährige Aufenthaltskarte (carte de résident) — Erstantrag | €225 |
| Daueraufenthaltskarte EU — Standard | €225 (droit de timbre €25 + Steuer €200) |
| Daueraufenthaltskarte EU — verspäteter Antrag | €405 (enthält €180 Regularisierungszuschlag) |
| Verspätungsstrafe für Verlängerung (allgemein) | €180 Zuschlag zusätzlich zur Standardgebühr |
| Algerische Staatsangehörige (CRA 1-Jahres-Verlängerung) | €225 (droit de timbre €25 + Steuer €200) |
| Algerische Staatsangehörige (CRA 10-Jahres-Verlängerung) | Kostenlos |
| Algerische Staatsangehörige (erste CRA, 1 oder 10 Jahre) | Kostenlos |
Die Standardgebühr für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis als salarié (Arbeitnehmer) beträgt €225. Für die 10-jährige Aufenthaltskarte (carte de résident) für die meisten Nationalitäten beträgt die Gebühr ebenfalls €225. Algerische Staatsangehörige profitieren von spezifischen vertraglichen Bestimmungen: Eine erstmalige Aufenthaltsbescheinigung (CRA) von 1 oder 10 Jahren wird kostenlos ausgestellt, während eine 1-jährige CRA-Verlängerung €225 kostet und eine 10-jährige CRA-Verlängerung kostenlos ist. Wenn ein algerischer Staatsangehöriger ohne Langzeitvisum nach Frankreich eingereist ist, zahlt er einen zusätzlichen Regularisierungszuschlag von €200.
Bearbeitungszeiten
Die Bearbeitungszeiten variieren erheblich je nach Präfektur und Komplexität des Antrags. Für die Präfektur Rhône beträgt die Instruktionszeit für eine Standardverlängerung des Aufenthaltstitels basierend auf Daten der letzten 30 Tage im besten Fall etwa 2 Monate, 4 Monate, wenn die Akte geringfügige Anpassungen erfordert, und etwa 9 Monate, wenn Informationen fehlen und ein umfangreiches Hin und Her mit der Verwaltung erforderlich ist. Für das APS Post-Master (Arbeitssuchendentitel für Hochschulabsolventen) zeigen die Daten der Präfektur Loire-Atlantique einen besten Fall von 7 Tagen, 23 Tage bei geringfügigen Anpassungen und etwa 2 Monate bei unvollständigen Dossiers.
Für Passeport-Talent-Kategorien, die in Nanterre (Hauts-de-Seine) bearbeitet werden, wird die Bearbeitungszeit mit durchschnittlich 2 bis 4 Monaten angegeben. Anträge auf Familienzusammenführung umfassen mehrere Phasen – Überprüfung der OFII-Akte, Untersuchung durch den örtlichen Bürgermeister, mögliche Wohnungsbesichtigung –, was insgesamt mehrere Wochen bis Monate hinzufügt, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Sobald der Aufenthaltstitel bereit ist, benachrichtigt die Präfektur den Antragsteller per E-Mail (oder SMS bei Passeport-Talent-Inhabern) und gibt den Betrag an Steuermarken an, der vor der Abholung zu erwerben ist.
Kosten für das Working Holiday Visum
Beim Working Holiday Visum (PVT)-Programm werden alle Kosten vom Antragsteller getragen. Die Visagebühr variiert je nach Partnerland. Zusätzlich müssen die Teilnehmer bei Beginn ihres Aufenthalts über ausreichende finanzielle Mittel verfügen – der Mindestbetrag wird jährlich von jedem teilnehmenden Land festgelegt. Im Rahmen des PVT-Programms ist keine finanzielle Unterstützung verfügbar. Der Antrag auf ein japanisches Working Holiday Visum erfordert beispielsweise einen Nachweis über mindestens €4,500 an Bankmitteln (oder €3,100 zuzüglich eines Hin- und Rückflugtickets). Der Antrag wird nur nach Vereinbarung bei der jeweiligen Botschaft eingereicht (z. B. für Japan bei der japanischen Botschaft in Paris, Montag bis Freitag von 9:30 bis 12:30 Uhr).
APS und Arbeitssuchendentitel
Nach Abschluss eines Master-Abschlusses oder Äquivalents in Frankreich können Absolventen eine Autorisation Provisoire de Séjour (APS) beantragen – eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis, die es ihnen ermöglicht, eine Beschäftigung zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen. Dies wird über das ANEF-Portal oder für einige Abteilungen über ein separates digitales Verfahren beantragt. Die Bearbeitungszeit für APS-Anträge in Loire-Atlantique beträgt im besten Fall nur 7 Tage. Für kanadische Staatsangehörige mit einem Working Holiday Visum (visa vacances-travail d'une durée d'1an) kann ein Verlängerungsantrag online eingereicht werden. Der APS für die Arbeitssuche nach einem Master wurde digitalisiert und kann über das dedizierte Online-Verfahren eingereicht werden.
Weg zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis
Frankreich bietet zwei Pfade für langfristige Aufenthalte: die 10-jährige Aufenthaltskarte für die meisten Nicht-EU-Staatsangehörigen und die Daueraufenthaltskarte EU, die jeweils 3–5 Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt sowie Sprach- und Integrationsbedingungen erfordern.
Frankreich verwendet nicht den Begriff "unbefristete Aufenthaltserlaubnis" in der gleichen Weise wie einige andere Länder – stattdessen wird ein langfristiger rechtmäßiger Status durch zwei Arten von 10-jährigen Aufenthaltstiteln erreicht. Der erste ist die Carte de Résident (10-jährige Aufenthaltskarte) nach nationalem Recht, der zweite ist die Carte de Résident de Longue Durée-UE (Daueraufenthaltskarte EU), basierend auf der EU-Richtlinie 2003/109/CE. Beide Karten sind 10 Jahre gültig und verlängerbar und bieten umfassende Rechte, in Frankreich zu leben und zu arbeiten.
Anspruch auf die 10-jährige Aufenthaltskarte
Für die meisten Nationalitäten erfordert der Standardweg zur 10-jährigen Aufenthaltskarte 5 Jahre ununterbrochenen, rechtmäßigen Aufenthalt in Frankreich. Der erforderliche Zeitraum wird jedoch auf 3 Jahre reduziert für Staatsangehörige von Benin, Burkina Faso, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Kongo (Brazzaville), Elfenbeinküste, Mali, Mauretanien, Niger, Senegal und Togo sowie für Algerier und Tunesier (unter bilateralen Abkommen) und für marokkanische Staatsangehörige, die während ihres 3-jährigen Aufenthalts einen salarié-Titel hielten. Der Antragsteller darf keine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen.
Die wesentlichen Bedingungen über die Aufenthaltsdauer hinaus sind: Nachweis über stabiles und ausreichendes Einkommen (mindestens in Höhe des SMIC, nachgewiesen durch 5 Jahre Steuerbescheide und aktuelle Gehaltsabrechnungen, exklusive Sozialleistungen und Zulagen); und Nachweis der republikanischen Integration (intégration républicaine), zu der eine ehrenwörtliche Erklärung zur Achtung der Grundsätze der Französischen Republik und der Nachweis französischer Sprachkenntnisse auf Niveau A2 oder höher gehören.
Daueraufenthaltskarte EU (nach 5 Jahren)
Die Daueraufenthaltskarte EU (carte de résident de longue durée-UE) steht Nicht-EU-Staatsangehörigen offen, die sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig und ununterbrochen in Frankreich aufhalten. Diese Karte wird am 10. Februar 2026 vom Service Public verifiziert. Zu den qualifizierenden Aufenthaltstiteln gehören: Langzeitvisum als Aufenthaltstitel; vorübergehende Besucherkarten; Karten für Privat- und Familienleben; Arbeitnehmer-/Unternehmerkarten; mehrjährige Talentpass-Karten (exklusive firmeninterner Transfers); und Aufenthaltskarten. Abwesenheiten von bis zu 6 aufeinanderfolgenden Monaten sind zulässig, wobei insgesamt 10 Monate Abwesenheit innerhalb des 5-Jahres-Zeitraums erlaubt sind.
Inhaber der Blauen Karte EU haben einen beschleunigten Weg: Nach 2 Jahren in Frankreich mit einer Blauen Karte EU, sofern sie auch mindestens 3 Jahre in der EU verbracht haben (einschließlich möglicherweise anderer EU-Mitgliedstaaten) mit einem qualifizierenden Aufenthaltstitel, können sie die Daueraufenthaltskarte EU beantragen. Die Standardgebühr beträgt €225 (€25 droit de timbre + €200 Steuer); ein verspäteter Antrag kostet €405 (zuzüglich €180 Regularisierungszuschlag).
Sprach- und Integrationsanforderungen
Die Sprachanforderung variiert je nach Titelstufe. Für die Verlängerung einer mehrjährigen Aufenthaltskarte ist der Nachweis von Französisch auf Niveau A2 erforderlich. Für die 10-jährige Daueraufenthaltskarte EU ist Französisch auf Niveau B1 erforderlich. Akzeptierte Nachweise sind: DELF (Diplôme d'Études en Langue Française), DALF, TCF (Test de Connaissance du Français), TEF (Test d'Évaluation du Français), DCL (Diplôme de Compétence en Linguistique) oder französische akademische Diplome, die mindestens dem nationalen Brevet-Diplom entsprechen. Personen ab 65 Jahren sind von der Sprachanforderung befreit. Seit dem 30. Dezember 2025 müssen alle Kandidaten für die Einbürgerung eine Staatsbürgerprüfung (examen civique) ablegen; die Bescheinigung hat kein Ablaufdatum und kann bei Nichtbestehen sofort wiederholt werden.
Sprachniveaus für langfristigen Aufenthalt / Staatsbürgerschaft
| Stufe | Erforderliches Niveau | Akzeptierter Nachweis |
|---|---|---|
| Mehrjährige Kartenverlängerung | A2 | DELF A2, TCF, TEF, DCL oder gleichwertiges Diplom |
| 10-jährige Aufenthaltskarte (initial) | A2 | DELF A2, TCF, TEF, DCL oder französisches Brevet-Niveau-Diplom |
| Daueraufenthaltskarte EU | B1 | DELF B1, TCF Niveau B1 oder gleichwertiger Test/Diplom |
| Einbürgerung (Staatsbürgerschaft) | B2 (de facto für Assimilationsgespräch) | Sprachtest + Staatsbürgerprüfung-Bescheinigung |
| Befreiung | 65+ Jahre alt | Kein Sprachnachweis erforderlich |
Rechte von langfristig Ansässigen
Die Daueraufenthaltskarte EU, wenn sie in Frankreich ausgestellt wurde, berechtigt den Inhaber automatisch zur Arbeit in Frankreich. Sie ermöglicht auch Aufenthalte von mehr als 3 Monaten in anderen EU-Mitgliedstaaten – darunter Deutschland, Österreich, Belgien, Spanien, Italien, Niederlande, Polen, Portugal und mehr –, ohne dass ein Langzeitvisum erforderlich ist, obwohl je nach Umständen dennoch ein Aufenthaltstitel im Gastland benötigt wird. Die Karte verliert ihre Gültigkeit, wenn der Inhaber Frankreich für einen Zeitraum von 6 aufeinanderfolgenden Jahren verlässt oder die EU für mehr als 3 aufeinanderfolgende Jahre verlässt.
Einbürgerung (Französische Staatsbürgerschaft)
Die Einbürgerung per Dekret erfordert einen ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt in Frankreich für mindestens 5 Jahre (reduziert auf 2 Jahre für Absolventen französischer Grandes Écoles und in anderen spezifischen Fällen). Der gesamte Einbürgerungsantrag wird nun digital über den NATALI-Teleservice eingereicht. Die Akte des Antragstellers wird geprüft und bei Vollständigkeit ein Integrationsgespräch (entretien d'assimilation) anberaumt. Erforderliche Dokumente sind: vollständige Geburtsurkunde, polizeiliches Führungszeugnis für alle Länder, in denen der Antragsteller in den letzten 10 Jahren mehr als 6 Monate lebte, Nachweis über aktuellen Wohnsitz und Beschäftigung, Sprachnachweis und Staatsbürgerprüfung-Bescheinigung. Wenn der Antrag genehmigt wird, wird der Antragsteller zu einer Staatsbürgerschafts-Willkommenszeremonie eingeladen.
Für die Einbürgerung durch Heirat mit einem französischen Staatsbürger gilt ein separates Erklärungsverfahren – nicht das oben beschriebene Dekretverfahren. Die Standardwartezeit für diesen Weg beträgt 4 Jahre Ehe. Für den Einbürgerungsweg per Dekret wird die Sprache auf mindestens Niveau B1 bewertet und die Staatsbürgerprüfung muss bestanden werden. Im Jahr 2026 haben strengere Einwanderungsregeln die Prüfung dieser Anträge verschärft. Für Flüchtlinge und Staatenlose wird die 5-Jahres-Aufenthaltsanforderung für die Einbürgerung ab dem Datum des Asylantrags gezählt, nicht ab der Gewährung des Schutzes.
Rechtsmittel und Ablehnungen
Wenn die Präfektur Ihren Antrag auf Aufenthaltstitel oder 10-jährige Karte ablehnt, wird die Entscheidung per begründetem Schreiben mitgeteilt. Sofern nicht anders spezifiziert, kann die Ablehnung mit einer Verpflichtung zum Verlassen des französischen Territoriums (OQTF) einhergehen. Sie können die Ablehnung innerhalb von 48 Stunden, 15 Tagen oder 30 Tagen je nach Art der OQTF vor einem Verwaltungsgericht anfechten – ein Anwalt ist optional. Wenn die Präfektur nicht innerhalb von 4 Monaten antwortet, stellt dies eine stillschweigende Ablehnung dar, die innerhalb von 2 Monaten mittels Verwaltungsbeschwerde (recours gracieux beim Präfekten oder hierarchische Beschwerde beim Innenminister) und/oder Klage vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden kann.