Denmark

Dänemark Visum- und Einwanderungsratgeber

Visumarten, Antragsschritte, erforderliche Unterlagen, Kosten und unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Dänemark.

Denmark 2026-04-21

Visumarten und Auswahl

Dänemark bietet verschiedene Wege für Visa und Aufenthaltserlaubnisse je nach Zweck: Arbeit, Studium, Familie, Startup oder Working Holiday.

Das dänische Einwanderungssystem wird hauptsächlich von zwei Behörden verwaltet: Die Danish Agency for International Recruitment and Integration (SIRI) (Dänische Agentur für internationale Anwerbung und Integration) bearbeitet Arbeits- und Studienaufenthaltsgenehmigungen, während der Danish Immigration Service (US) (Dänischer Einwanderungsdienst) für unbefristete Aufenthalte, Asyl und Familienzusammenführung zuständig ist. Alle Staatsangehörigen aus Nicht-nordischen Ländern sowie Nicht-EU/EWR-Staaten, die arbeiten, studieren oder länger als 90 Tage bleiben möchten, müssen vor der Einreise nach Dänemark eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen. Das zentrale Portal für alle Anträge ist nyidanmark.dk.

Überblick über Arbeitserlaubnisse

Dänemark bietet für Staatsangehörige aus Nicht-EU/EWR-Ländern mehrere Möglichkeiten für Arbeitserlaubnisse. Das Pay Limit Scheme (Gehaltsgrenzenregelung) ermöglicht Antragstellern mit einem Arbeitsplatzangebot von mindestens DKK 552,000 pro Jahr (Schwellenwert 2026) eine Genehmigung zu erhalten. Das Supplementary Pay Limit Scheme (Ergänzende Gehaltsgrenzenregelung) gilt, wenn das Jahresgehalt mindestens DKK 446,000 beträgt. Beide Schwellenwerte werden jedes Jahr am 1. Januar angepasst. Das Fast-Track Scheme (Beschleunigtes Verfahren) ist verfügbar, wenn Ihr Arbeitgeber von SIRI zertifiziert ist – es wird normalerweise innerhalb von 1 Monat bearbeitet und ermöglicht einen schnellen Arbeitsbeginn in 0–30 Tagen. Es gibt auch das Positive List Scheme für Berufe mit Arbeitskräftemangel: Stand Januar 2026 umfasst die Liste für Hochschulabsolventen 183 Positionen und die Liste für Fachkräfte 57 Positionen.

Wichtigste dänische Arbeitserlaubnisprogramme (2026)

ProgrammJahresgehaltsanforderungNormale BearbeitungszeitGebühr (DKK)Hauptanforderung
Pay Limit SchemeDKK 552,000+1–3 Monate~6,810Arbeitsangebot eines dänischen Arbeitgebers
Supplementary Pay LimitDKK 446,000+1–3 Monate~6,810Zertifizierter Arbeitgeber (SIRI); Stelle auf Jobnet & EURES ausgeschrieben
Fast-Track SchemeDKK 552,000+ (Gehaltsgrenzen-Pfad)1 Monat (Standard)6,810Arbeitgeber muss SIRI-zertifiziert sein
Positive List (Hochschulbildung)Marktüblich1–2 Monate~6,810Stelle muss auf SIRIs Mängelliste stehen
Positive List (Fachberufe)Marktüblich1–2 Monate~6,810Qualifikation im aufgeführten Fachberuf
Researcher Track (Fast-Track)Dänischer Standardlohn1 Monat6,810Zertifizierter Arbeitgeber; spezifischer Forschungszweck

Das Fast-Track Scheme im Detail

Das Fast-Track Scheme ist speziell für zertifizierte Unternehmen konzipiert, wodurch internationale Einstellungen schneller und flexibler werden. Es besteht aus fünf Pfaden: (1) der Pay Limit Track (Gehalt mindestens DKK 552,000), (2) der Supplementary Pay Limit Track (Gehalt mindestens DKK 446,000), (3) der Short-Term Track (Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb eines rollierenden 365-Tage-Fensters), (4) der Researcher Track (für Positionen mit einem spezifischen Forschungszweck an einer zertifizierten Einrichtung) und (5) der Educational Track (für hochqualifizierte Fachkräfte, die hochstehendes Training erhalten oder anbieten). Im Rahmen des Fast-Track-Verfahrens reicht Ihr Arbeitgeber den Antrag online ein und Sie müssen ihm eine Vollmacht erteilen. Die Bearbeitung dauert etwa 1 Monat, wobei Anträge im Supplementary Pay Limit Track bis zu 3 Monate dauern können, falls zusätzliche Informationen erforderlich sind.

Kurzzeitvisa und Schengen-Regeln

Staatsangehörige vieler Länder benötigen kein Visum, um Dänemark als Touristen oder Geschäftsreisende für bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums zu besuchen. Staatsangehörige von Ländern wie Indien, China, Russland, Pakistan, Nigeria und vielen anderen benötigen jedoch ein Schengen-Visum. Die vollständige Liste der visumpflichtigen und visumfreien Länder wird vom Danish Immigration Service (Dänischer Einwanderungsdienst) geführt. Inhaber einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder eines Langzeit-D-Visums, das von einem anderen Schengen-Land ausgestellt wurde, können Dänemark im Allgemeinen ohne zusätzliches Visum betreten. Beachten Sie, dass Aufenthaltserlaubnisse, die nur für die Färöer oder Grönland gültig sind, NICHT für die Einreise in andere Schengen-Länder gelten.

Studentenaufenthaltserlaubnis

Studenten aus Nicht-EU/EWR-Ländern, die für ein Vollzeit-Hochschulstudium in Dänemark zugelassen sind, müssen vor ihrer Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis für Studenten bei SIRI beantragen. Die Anträge werden online unter nyidanmark.dk eingereicht. Die Genehmigung ist an eine spezifische Einrichtung und ein Programm gebunden. Studenten dürfen neben ihrem Studium bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Die Genehmigung wird zunächst für die Dauer des Programms erteilt.

Familienzusammenführung

Ehepartner, eingetragene Partner, Lebensgefährten und unterhaltsberechtigte Kinder unter 18 Jahren von dänischen Staatsbürgern, Personen mit unbefristetem Aufenthalt oder Flüchtlingen können eine Familienzusammenführung über den Danish Immigration Service beantragen. Zu den Bedingungen gehören eine gültige Ehe oder mindestens 1.5 Jahre gemeinsames Zusammenleben, ausreichender unabhängiger Wohnraum angemessener Größe (max. 2 Personen pro bewohnbarem Zimmer oder mindestens 20 m² pro Person) und finanzielle Selbstversorgung. Es gibt auch eine Integrationsanforderung: Antragsteller und das in Dänemark lebende Familienmitglied müssen gemeinsam 4 von 6 integrationsrelevanten Bedingungen erfüllen.

Working Holiday und Startup-Visa

Dänemark hat Working-Holiday-Abkommen mit einer begrenzten Anzahl von Ländern, darunter Australien, Kanada, Japan und Neuseeland. Diese Genehmigungen erlauben jungen Erwachsenen (normalerweise 18–30 oder 18–35 Jahre alt), bis zu 12 Monate in Dänemark zu bleiben und zu arbeiten. Anträge werden über nyidanmark.dk eingereicht. Für Unternehmer bietet das Start-Up Denmark Programm (startupdenmark.info) einen Weg für Gründer mit einem innovativen, skalierbaren Geschäftsplan. Anträge werden von einem unabhängigen Komitee bewertet, und erfolgreiche Antragsteller können eine 2-jährige Aufenthaltserlaubnis erhalten. Das Programm erfordert die Genehmigung eines Geschäftsplans, der Innovationspotenzial und Marktrelevanz nachweist.

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Schritt-für-Schritt-Antragsprozess

Die meisten Genehmigungen erfordern einen Online-Antrag via nyidanmark.dk, Gebührenzahlung, Biometrie und Begleitunterlagen.

Alle Anträge auf Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für Dänemark folgen einem strukturierten Prozess, der ein Online-Portal, Gebührenzahlung und biometrische Registrierung umfasst. Laut dem Ministry of Foreign Affairs of Denmark (Dänisches Außenministerium) müssen Genehmigungen in der Regel VOR der Einreise nach Dänemark eingeholt werden – die Antragstellung vom Ausland aus ist für die meisten Visumkategorien das Standardverfahren. Anträge, die innerhalb des Landes eingereicht werden, erfordern, dass Sie zum Zeitpunkt der Einreichung bereits einen legalen Aufenthaltsstatus in Dänemark haben.

Schritt 1: Bestimmen Sie Ihre Genehmigungskategorie

Bevor Sie einen Antrag starten, bestätigen Sie, welche Kategorie auf Ihre Situation zutrifft, indem Sie nyidanmark.dk konsultieren. Schlüsselfragen: Sind Sie bei einem dänischen Unternehmen angestellt? Wie hoch ist Ihr Jahresgehalt? Ist Ihr Arbeitgeber SIRI-zertifiziert für das Fast-Track-Verfahren? Studieren Sie, schließen Sie sich der Familie an oder gründen Sie ein Unternehmen? Jede Kategorie hat spezifische Zulassungsvoraussetzungen, und die Wahl des falschen Weges führt zu Verzögerungen oder Ablehnungen.

Schritt 2: Case Order ID erstellen und Gebühr bezahlen

Bevor Sie das Antragsformular ausfüllen, müssen Sie (oder Ihr Arbeitgeber) eine Case Order ID auf nyidanmark.dk erstellen und die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Für von SIRI verwaltete Genehmigungen (Arbeit, Studium) beträgt die Gebühr für das Fast-Track Scheme für 2026 DKK 6,810. Alle Gebühren werden jedes Jahr zum 1. Januar überarbeitet. Es ist entscheidend, dass die Case Order ID erstellt, die Gebühr bezahlt UND der Antrag im selben Kalenderjahr eingereicht wird – Zahlung im Dezember, aber Einreichung im Januar kann zur Ablehnung führen. Zusätzlich zur SIRI- oder Einwanderungsdienst-Gebühr müssen Antragsteller, die sich über eine dänische Auslandsvertretung bewerben, eine Botschaftsgebühr von DKK 1,875 (zahlbar über den Online-Webshop) sowie eine Servicegebühr von etwa USD 30 in Visazentren entrichten.

Schritt 3: Erforderliche Unterlagen sammeln

Für Arbeitserlaubnisse im Rahmen des Fast-Track-Verfahrens muss der Arbeitgeber sammeln und einreichen: (1) Quittung der Gebührenzahlung, (2) Kopie aller Seiten des Reisepasses des Antragstellers (einschließlich leerer Seiten sowie Vorder- und Rückseite), (3) Vollmacht des Antragstellers, (4) Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzangebot, (5) Nachweis des Bildungshintergrunds, (6) Nachweis der dänischen Berufszulassung, falls für den Beruf erforderlich, (7) Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt in Dänemark, falls dort aktuell ansässig, und (8) Nachweise für Gehaltsbestandteile, die nicht direkt im Arbeitsvertrag angegeben sind. Für den Supplementary Pay Limit Track müssen zusätzlich Kopien von Stellenausschreibungen vorgelegt werden, aus denen hervorgeht, dass die Stelle sowohl auf Jobnet als auch auf dem EURES-Portal ausgeschrieben war. Dokumente, die nicht auf Englisch, Deutsch, Norwegisch, Schwedisch oder Dänisch verfasst sind, müssen von einer beglaubigten Übersetzung begleitet werden.

Schritt 4: Antrag online einreichen

Für die meisten von SIRI bearbeiteten Arbeits- und Studienaufenthaltsgenehmigungen wird der Antrag online über spezifische SIRI-Antragsformulare eingereicht (z. B. AR6 für Arbeitgeber-Einreichungen im Fast-Track-Verfahren). Das Online-Formular ist obligatorisch – Ausnahmen gelten nur in besonderen Fällen, z. B. bei Behinderungen, die die digitale Nutzung verhindern. Antragsteller, die das Online-Portal nicht nutzen können, sind möglicherweise von der digitalen Selbstbedienungspflicht befreit, dies muss jedoch begründet werden. Arbeitgeber, die sich unter dem Fast-Track-System bewerben, füllen das Antragsformular aus (etwa 30 Minuten), wobei alle unterstützenden Unterlagen digital angehängt werden. Bei Anträgen, die außerhalb Dänemarks eingereicht werden, können Formulare über die Dänische Auslandsvertretung oder ein autorisiertes Visazentrum (VFS Global) eingereicht werden.

Schritt 5: Biometrische Registrierung

Nach Einreichung eines Antrags auf Aufenthaltserlaubnis muss der Antragsteller biometrische Daten – ein Gesichtsfoto und Fingerabdrücke – bereitstellen. Laut SIRI müssen biometrische Daten innerhalb von 14 Tagen nach Einreichung des Antrags aufgezeichnet werden (nicht später). Wenn biometrische Daten nicht innerhalb dieser Frist bereitgestellt werden, wird der Antrag ohne Bearbeitung abgelehnt. Biometrische Daten können im SIRI Citizen Centre in Kopenhagen (Termin erforderlich), in lokalen SIRI-Zweigstellen oder bei dänischen diplomatischen Auslandsvertretungen erfasst werden. Biometrische Daten werden im Allgemeinen 20 Jahre lang gespeichert, oder 10 Jahre, wenn eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Nach Erwerb der dänischen Staatsbürgerschaft werden die Daten gelöscht. Biometrische Daten werden in der bei Genehmigung ausgestellten Aufenthaltskarte eingebettet.

Fast-Track Schneller Arbeitsbeginn-Verfahren

Das Fast-Track-Verfahren bietet ein beschleunigtes 'Schneller Arbeitsbeginn'-Verfahren für Antragsteller, die sofort mit der Arbeit beginnen müssen. Es gibt zwei Wege, je nachdem, ob Sie legal und sofort nach Dänemark einreisen können. Wenn Sie visumfrei sind oder ein gültiges Schengen-Visum besitzen: (1) reicht Ihr Arbeitgeber den Fast-Track-Antrag online mit einer Vollmacht von Ihnen ein; (2) bittet Ihr Arbeitgeber um ein Treffen im SIRI Citizen Centre; (3) nehmen Sie den Termin wahr und SIRI stellt am selben Tag nach Identitäts- und anderen Überprüfungen eine vorläufige Arbeitserlaubnis aus. Wenn Sie zuerst ein dänisches Einreisevisum benötigen, umfasst das Verfahren die Beantragung eines Visums über eine dänische diplomatische Vertretung, bevor Sie für die vorläufige Genehmigung zu SIRI reisen. In beiden Fällen wird die vollständige Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss der Standardbearbeitung ausgestellt.

Nach der Genehmigung: Aufenthaltskarte und CPR-Registrierung

Sobald SIRI eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis genehmigt, erhält der Antragsteller eine biometrische Aufenthaltskarte. Diese Karte dient als Nachweis für das Recht, in Dänemark zu leben und zu arbeiten, und ist für die CPR-Registrierung (Zivilregistrierungsnummer) bei der örtlichen Gemeinde erforderlich. Die CPR-Registrierung ist unerlässlich für den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, Gesundheitsversorgung und Bankwesen in Dänemark. Antragsteller, die sich vom Ausland aus beworben haben und zum ersten Mal einreisen, können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, die bis zu 1 Monat vor ihrem Arbeitsbeginn gültig ist, um ihnen Zeit zum Einleben zu geben. Wenn der Reisepass innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf der Genehmigung ausläuft, wird die Genehmigung entsprechend verkürzt.

Checkliste für erforderliche Unterlagen

Bereiten Sie Reisepasskopien, Arbeitsverträge, Bildungszeugnisse und beglaubigte Übersetzungen vor, bevor Sie den Antrag stellen.

Die genaue Dokumentation hängt von der Art der Erlaubnis ab. Nachfolgend finden Sie einen umfassenden Überblick über die häufigsten Kategorien. Alle Dokumente, die nicht auf Dänisch, Englisch, Deutsch, Norwegisch oder Schwedisch sind, müssen von einer beglaubigten Übersetzung ins Dänische oder Englische begleitet werden. Wie vom Danish Consulate General in New York (Dänisches Generalkonsulat in New York) angemerkt, enthält das Antragsformular selbst eine detaillierte Checkliste der erforderlichen Unterlagen für jede Kategorie.

Unterlagen für die Arbeitserlaubnis (Fast-Track / Gehaltsgrenze)

  • Kopie aller Seiten des gültigen Reisepasses des Antragstellers (einschließlich leerer Seiten und Vorder-/Rückseite)
  • Arbeitsvertrag oder schriftliches Arbeitsangebot eines in Dänemark registrierten Arbeitgebers
  • Nachweis des Bildungshintergrunds (Abschlüsse, Diplome, Leistungsübersichten)
  • Nachweis der dänischen beruflichen Zulassung, falls für den Beruf erforderlich
  • Quittung über die Zahlung der Bearbeitungsgebühr (Case Order ID + Gebühr)
  • Vollmacht des Antragstellers, die den Arbeitgeber bevollmächtigt, in seinem Namen zu handeln (obligatorisch für Fast-Track)
  • Nachweise für Gehaltsbestandteile, die nicht direkt im Arbeitsvertrag stehen (z. B. Rentenbeiträge, Urlaubsgeld)
  • Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts in Dänemark, falls Sie sich bereits dort aufhalten
  • Für den Supplementary Pay Limit Track: Kopien von Stellenausschreibungen, die nachweisen, dass die Stelle sowohl auf Jobnet ALS AUCH auf dem EURES-Portal ausgeschrieben war (einschließlich Ausschreibungsdauer)

Unterlagen für Studentenaufenthaltserlaubnis

  • Gültiger Reisepass (gültig für die gesamte Dauer Ihres Studiums plus mindestens 3 Monate)
  • Offizieller Zulassungsbescheid einer dänischen Hochschule
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, um sich während des Studiums zu unterhalten
  • Nachweis über eine Unterkunft in Dänemark
  • Akademische Zeugnisse und Diplome, die die Qualifikation für das Programm belegen
  • Sprachzertifikate (falls von der Einrichtung gefordert)
  • Unterlagen zur Krankenversicherung (falls zutreffend)
  • Quittung über die Zahlung der Antragsgebühr

Unterlagen für Familienzusammenführung

Anträge auf Familienzusammenführung erfordern Unterlagen sowohl vom Antragsteller als auch von der in Dänemark lebenden Person. Das vollständige Antragsformular für Familienzusammenführung (FA1) ist unter nyidanmark.dk verfügbar und dauert für beide Parteien etwa 60–70 Minuten zum Ausfüllen.

  • Kopie aller Seiten des Reisepasses des Antragstellers
  • Beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde mit beglaubigter Übersetzung (falls verheiratet)
  • Nachweis über das Zusammenleben an einer gemeinsamen Adresse für mindestens etwa 1 Jahr und 6 Monate (falls nicht offiziell verheiratet)
  • Sprachnachweis (Dänisch PD1 oder Englisch B1-Level-Zertifikat)
  • Nachweis über Beschäftigungshistorie und Ausbildung
  • Nachweis über eine bestandene Dänischprüfung (falls zutreffend)
  • Wohnungsnachweis des in Dänemark lebenden Familienmitglieds (Mietvertrag oder Eigentumsnachweis) zur Bestätigung ausreichender Größe
  • Nachweis über schwere Krankheit oder Behinderung (falls für Ausnahmegenehmigung zutreffend)
  • Finanzunterlagen, die zeigen, dass das in Dänemark lebende Familienmitglied beide Parteien unterstützen kann

Biometrische Anforderungen

Alle Antragsteller für Aufenthaltserlaubnisse müssen biometrische Daten angeben. Laut Informationen von der dänischen Botschaft in Riga erfordert die Erfassung biometrischer Daten: einen Reisepass, der mindestens 3 Monate über das Rückreise-/Aufenthaltsdatum hinaus gültig ist und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde; eine Aufenthaltserlaubnis für das Land des derzeitigen Wohnsitzes (falls zutreffend); zwei Zahlungsquittungen (eine für SIRI, eine für die Botschaft); und alle obligatorischen Dokumente, die noch nicht während des Online-Antrags hochgeladen wurden. Biometrische Fingerabdrücke und Fotos werden 20 Jahre nach der Erfassung gespeichert, oder 10 Jahre, wenn eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Nach Erwerb der dänischen Staatsbürgerschaft werden biometrische Daten aus dem Einwanderungsregister gelöscht.

Unterlagen für unbefristete Aufenthaltserlaubnis

Anträge auf unbefristeten Aufenthalt (Formular TU1 für familienzusammenführungsbasierte Anträge oder TU2) erfordern umfangreiche Dokumentation, die alle Aspekte der Zulassungsbedingungen abdeckt. Zu den erforderlichen Materialien gehören:

  • Gültiger Reisepass (die Genehmigung kann nicht länger als 3 Monate vor Ablauf des Reisepasses liegen)
  • Nachweis der dänischen Sprachkenntnisse: Zertifikat über das Bestehen der 'Prøve i Dansk 2' (oder gleichwertig oder höher)
  • Arbeitsnachweis für mindestens 3.5 Jahre Vollzeitbeschäftigung in den letzten 4 Jahren (Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen von SKAT/Einkommensregister)
  • Nachweis der aktuellen Beschäftigung (mindestens 15 Stunden/Woche zum Zeitpunkt der Entscheidung)
  • Nachweis über keine erhaltene öffentliche Unterstützung (Einkommen/Sozialhilfe) in den letzten 4 Jahren
  • Nachweis über keine ausstehenden Schulden bei öffentlichen Behörden (oder Dokumentation einer formellen Stundungsvereinbarung)
  • Unterzeichnete Erklärung zu Integration und aktivem Bürgerstatus in der dänischen Gesellschaft
  • Nachweis über mindestens 2 von 4 ergänzenden Bedingungen erfüllt (Dänisch PD3, Einbürgerungstest, 4+ Jahre Vollzeitbeschäftigung, ØJahreseinkommen von DKK 346,155.57+ in den letzten 2 Jahren)

Sprache und Beglaubigung von Dokumenten

Dänemark akzeptiert Dokumente auf Dänisch, Englisch, Deutsch, Norwegisch und Schwedisch ohne Übersetzung. Dokumente in jeder anderen Sprache müssen von einer beglaubigten (autorisierten) Übersetzung ins Dänische oder Englische begleitet werden. Notarielle Beglaubigungen können für wichtige Rechtsdokumente wie Heiratsurkunden, Geburtsurkunden und Bildungsabschlüsse erforderlich sein. Originaldokumente sollten nach Möglichkeit vorgelegt werden – beglaubigte Kopien sind zulässig, wenn Originale nicht eingereicht werden können. Akademische Qualifikationen von ausländischen Universitäten müssen möglicherweise von der [Danish Agency for Higher Education and Science (UFM)](https://ufm.dk/en/education/recognition-and-transparency/get-assessment?set_language=en&amp=&cl=en) (Dänische Agentur für Hochschulbildung und Wissenschaft) auf ihre Gleichwertigkeit bewertet werden.

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Kosten und Bearbeitungszeiten

Die Bearbeitungsgebühren liegen je nach Genehmigungsart zwischen DKK 1,375 und DKK 9,740+; die Standardbearbeitung dauert 1–7 Monate.

Alle Einwanderungsgebühren in Dänemark werden jährlich zum 1. Januar überarbeitet. Die Gebühren decken die Kosten der Fallbearbeitung und sind unabhängig vom Ergebnis nicht erstattungsfähig, es sei denn, der Antrag wird aus anderen Gründen als der inhaltlichen Zulassung abgelehnt (in diesem Fall wird die Gebühr abzüglich einer Verwaltungsgebühr erstattet). Antragsteller, die türkische Staatsbürger im Rahmen des EU-Türkei-Assoziationsabkommens vom 12. September 1963 sind, sind ab dem 1. Januar 2025 von der Botschaftsgebühr befreit. Alle Gebühren müssen über nyidanmark.dk/gebyr oder gegebenenfalls über den Botschafts-Webshop bezahlt werden.

Gebührenplan (2026)

Dänische Einwanderungsgebühren 2026 (DKK)

GenehmigungsartBearbeitungsgebühr (SIRI/US)BotschaftsgebührHinweise
Fast-Track Scheme (alle Pfade)DKK 6,810DKK 1,875 (bei Antrag vom Ausland)Jedes Jahr zum 1. Januar überarbeitet; Arbeitgeber zahlt SIRI-Gebühr
Pay Limit SchemeDKK 6,810DKK 1,875 (bei Antrag vom Ausland)Gebühr zum 1. Januar überarbeitet
Supplementary Pay LimitDKK 6,810DKK 1,875 (bei Antrag vom Ausland)Arbeitgeber muss Stelle auf Jobnet & EURES ausschreiben
StudentenaufenthaltserlaubnisDKK ~4,465DKK 1,875 (bei Antrag vom Ausland)Ungefähr; prüfen Sie nyidanmark.dk für genauen Betrag
FamilienzusammenführungDKK ~9,740DKK 1,875 (bei Antrag vom Ausland)Ungefähr; prüfen Sie nyidanmark.dk
Unbefristeter AufenthaltDKK ~4,465N/A (Antrag in Dänemark)Nur innerhalb Dänemarks beantragt
Neue Aufenthaltskarte (verloren/Ersatz)DKK 1,375N/AKostenlos aus bestimmten Gründen (Namensänderung, CPR-Änderung etc.)
Kurzzeit Schengen-VisumEUR ~80 (ca. DKK 600)EnthaltenStandard Schengen-Visumgebühr

Standard Bearbeitungszeiten

Bearbeitungszeiten variieren erheblich je nach Genehmigungsart und werden von SIRI als Serviceziele veröffentlicht. Tatsächliche Zeiten können abweichen. Das Fast-Track Scheme wird normalerweise in etwa 1 Monat für den Gehaltsgrenzen-Pfad bearbeitet. Der Supplementary Pay Limit Track kann bis zu 3 Monate dauern, wenn zusätzliche Informationen angefordert werden. Genehmigungen für einen schnellen Arbeitsbeginn können innerhalb von 0–30 Tagen für Antragsteller erreicht werden, die legal und sofort nach Dänemark einreisen können. Anträge auf Familienzusammenführung mit einem Ehepartner oder Partner eines Flüchtlings können bis zu 7 Monate dauern. Anträge auf eine neue Aufenthaltskarte (Ersatz für verlorene Karten etc.) haben eine maximale erwartete Bearbeitungszeit von 3 Monaten.

Ungefähre Bearbeitungszeiten nach Genehmigungsart

GenehmigungsartNormale BearbeitungszeitHinweise
Fast-Track (Gehaltsgrenze)1 MonatKürzer, wenn Arbeitgeber Erfahrung mit SIRI hat
Fast-Track (Ergänzende Gehaltsgrenze)Bis zu 3 MonateFalls zusätzliche Informationen benötigt werden
Fast-Track Schneller Arbeitsbeginn0–30 TageVorläufige Genehmigung im SIRI Citizen Centre
Pay Limit / Positive List1–3 MonateSIRI-Serviceziel
Studentenaufenthaltserlaubnis1–2 MonateSchneller, wenn Unterlagen vollständig
Familienzusammenführung (Standard)VariiertOft 3–6 Monate
Familienzusammenführung (Flüchtlingspartner)Bis zu 7 MonateVeröffentlicht durch nyidanmark.dk
Unbefristeter Aufenthalt3–6 MonateHängt von der Vollständigkeit der Unterlagen ab
Neue Aufenthaltskarte (Ersatz)Bis zu 3 MonateDKK 1,375 Gebühr (2026)

Gebühren- und Regeländerungen 2026

Zum 1. Januar 2026 hat Dänemark signifikante Einwanderungsänderungen eingeführt. Die Gehaltsgrenze für das Standard-Pay Limit Scheme stieg auf DKK 552,000 pro Jahr, und die ergänzende Gehaltsgrenze stieg auf DKK 446,000. Neue Positivlisten traten in Kraft, wobei die Hochschulliste 183 Berufe und die Liste für Fachberufe 57 Berufe umfasst. Aktualisierte Gehaltsstatistiken, die für Anträge ab dem 1. April 2026 gelten, wurden am 18. März 2026 veröffentlicht. Diese Änderungen machen das Arbeitserlaubnissystem Dänemarks selektiver und erfordern höhere Gehälter sowie eine gezieltere Kompetenzanpassung.

Forscher-Steuerregelung (Forskerordningen)

Hochbezahlte ausländische Arbeitnehmer und Forscher, die nach Dänemark umziehen, können von der speziellen Steuerregelung (Forskerordningen / Bruttoskatteordning) profitieren, die von SKAT verwaltet wird. Im Rahmen dieser Regelung zahlen berechtigte Arbeitnehmer einen pauschalen Bruttosteuersatz von 27 % auf ihr Gehalt (plus 8 % Arbeitsmarktbeitrag) für bis zu 7 Jahre, anstatt der dänischen Standard-Einkommenssteuer, die über 50 % liegen kann. Stand 2026 liegt die Anspruchsschwelle bei einem Mindestmonatsgehalt von DKK 75,100 (ca. DKK 901,200 jährlich). Die Regelung steht sowohl dänischen als auch ausländischen Arbeitgebern offen, die qualifizierte Forscher und Schlüsselkräfte einstellen.

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Weg zum unbefristeten Aufenthalt

Unbefristeter Aufenthalt erfordert 8 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt (oder 4 Jahre, wenn alle ergänzenden Bedingungen erfüllt sind), Dänischkenntnisse und Vollzeitbeschäftigung.

Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis (fast opholdstilladelse) Dänemarks gehört zu den anspruchsvollsten in Europa und erfordert einen langfristigen Aufenthalt in Verbindung mit aktiver wirtschaftlicher Teilhabe und Integration. Die Anträge werden vom Danish Immigration Service (Dänischer Einwanderungsdienst) bearbeitet, nicht von SIRI. Das offizielle Portal für unbefristeten Aufenthalt ist nyidanmark.dk/en-GB/You-want-to-apply/Permanent-residence-permit.

Grundlegende Anspruchsvoraussetzungen

Um sich für einen unbefristeten Aufenthalt in Dänemark zu qualifizieren, müssen Antragsteller alle der folgenden grundlegenden (grundlæggende) Bedingungen erfüllen, wie im TU1-Antragsformular auf nyidanmark.dk aufgeführt: (1) mindestens 18 Jahre alt sein; (2) mindestens 8 Jahre kontinuierlich legal in Dänemark gelebt haben – reduziert auf 4 Jahre, wenn ALLE 4 ergänzenden Bedingungen erfüllt sind; (3) weiterhin die Bedingungen Ihrer aktuellen befristeten Aufenthaltserlaubnis erfüllen; (4) nicht wegen bestimmter schwerer Straftaten angeklagt oder angeklagt sein; (5) nicht bestimmte Arten von Straftaten begangen haben; (6) keine ausstehenden öffentlichen Schulden (forfaldne gæld) haben, es sei denn, eine formelle Stundung wurde für Beträge gewährt, die DKK 143,100.98 (Stand 2026) nicht überschreiten; (7) in den letzten 4 Jahren keine öffentliche Sozialhilfe gemäß dem Gesetz über soziale Politik oder dem Integrationsgesetz erhalten haben; (8) die Erklärung zu Integration und aktivem Bürgerstatus (opholds- og selvforsørgelseserklæring) unterzeichnet haben; (9) die 'Prøve i Dansk 2' (Dänischprüfung 2) oder gleichwertig bestanden haben; (10) in den letzten 4 Jahren mindestens 3 Jahre und 6 Monate lang vollzeitbeschäftigt oder selbstständig in Dänemark gewesen sein; und (11) zum Zeitpunkt der Entscheidung aktuell beschäftigt sein (mindestens 15 Stunden/Woche).

Ergänzende Bedingungen (2 von 4 erforderlich)

Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen müssen Antragsteller mindestens 2 der folgenden 4 ergänzenden Bedingungen erfüllen. Um sich für den 4-Jahres-Schnellweg zum unbefristeten Aufenthalt zu qualifizieren, müssen alle 4 erfüllt sein:

  1. Staatsbürgerschaftstest (medborgerskabsprøven) bestanden ODER aktiver Bürgerstatus nachgewiesen durch mindestens 1 Jahr Teilnahme an Gremien, Vereinen oder ähnlichen Aktivitäten
  2. Vollzeitbeschäftigung oder Selbstständigkeit für mindestens 4 Jahre innerhalb der letzten 4 Jahre und 6 Monate
  3. Durchschnittliches jährliches steuerpflichtiges Einkommen von mindestens DKK 346,155.57 (Stand 2026) über die letzten 2 Jahre
  4. Bestandene 'Prøve i Dansk 3' (Dänischprüfung 3) oder gleichwertiges oder höheres Niveau

Dänische Sprachanforderungen

Dänische Sprachkenntnisse sind eine grundlegende Voraussetzung für den unbefristeten Aufenthalt. Das erforderliche Mindestniveau für die Grundbedingung ist 'Prøve i Dansk 2' (PD2), was etwa CEFR A2-B1 entspricht. Das Bestehen von 'Prøve i Dansk 3' (PD3) erfüllt eine der vier ergänzenden Bedingungen und ermöglicht einen schnelleren Weg zum unbefristeten Aufenthalt. Sprachtests werden in zugelassenen Testzentren in ganz Dänemark durchgeführt. Informationen zu Prüfungsvorbereitung und Anmeldung sind unter danskogproever.dk verfügbar. Beachten Sie, dass einzelne Modultests die formellen Prüfungen NICHT ersetzen – nur das endgültige Prüfungszertifikat zählt.

Beschäftigungs- und Einkommensanforderungen

Für einen unbefristeten Aufenthalt müssen Sie mindestens 3 Jahre und 6 Monate ordentliche Vollzeitbeschäftigung (mindestens 30 Stunden pro Woche, entsprechend mindestens 120 Stunden pro Monat) innerhalb der letzten 4 Jahre nachweisen. Beschäftigung als Selbstständiger, mithelfender Ehepartner (medhjælpende ægtefælle) oder als im Ausland für einen dänischen Arbeitgeber arbeitender Expat zählt ebenfalls. Zeiten bezahlten Elternurlaubs und bestimmte soziale Unterstützung (z. B. Pflege eines schwer kranken Kindes) können in Sonderfällen angerechnet werden. Das Einkommensregister der dänischen Steuerbehörde (SKAT) (eIndkomst) wird automatisch als Teil des Antrags überprüft – Diskrepanzen zwischen deklariertem und registriertem Einkommen führen zu einer Anhörung (partshøring).

Unbefristeter Aufenthalt: Wichtige Schwellenwerte 2026

BedingungSchwellenwertHinweise
Mindestaufenthaltsdauer (Standard)8 Jahre kontinuierlichMuss legaler Aufenthalt sein
Mindestaufenthaltsdauer (Schnellweg)4 Jahre kontinuierlichNur wenn ALLE 4 ergänzenden Bedingungen erfüllt
Dänisch (Grundlegend)Prøve i Dansk 2 (PD2)Ca. CEFR A2-B1
Dänisch (Ergänzend)Prøve i Dansk 3 (PD3)Eine von 4 ergänzenden Bedingungen
Beschäftigung (Grundlegend)3.5 Jahre Vollzeit in letzten 4 JahrenMin. 30 Stunden/Woche
Beschäftigung (Ergänzend)4 Jahre Vollzeit in letzten 4.5 JahrenEine von 4 ergänzenden Bedingungen
Einkommen (Ergänzend)Durchschn. DKK 346,155.57/Jahr in letzten 2 JahrenStand 2026; eine von 4 ergänzenden Bedingungen
Schwellenwert für ausstehende SchuldenMax DKK 143,100.98Stand 2026; formelle Stundungsvereinbarung erforderlich
Einschränkung durch soziale UnterstützungKeine in den letzten 4 JahrenLeistungen nach Integrationsgesetz/Sozialhilfegesetz

EU/EWR Unbefristeter Aufenthalt

EU/EWR/Schweizer Bürger haben einen separaten und im Allgemeinen einfacheren Weg zum unbefristeten Aufenthalt gemäß den EU-Freizügigkeitsregeln. Nach 5 Jahren Aufenthalt in Dänemark als Arbeitnehmer, Studenten oder Selbstversorger können EU/EWR-Bürger ein EU-Daueraufenthaltsdokument beantragen. Der Antrag wird bei SIRI eingereicht und erheblich schneller bearbeitet als die Standardaufenthaltserlaubnis. Weitere Informationen finden Sie unter nyidanmark.dk.

Auf dem Weg zur dänischen Staatsbürgerschaft

Ein unbefristeter Aufenthalt ist Voraussetzung für die Beantragung der dänischen Staatsbürgerschaft (statsborgerskab). Die Staatsbürgerschaft erfordert: mindestens 9 Jahre legalen Aufenthalt (oder 8 Jahre, wenn zusätzliche Integrationskriterien erfüllt sind); Bestehen des 'Indfødsretsprøven' (Staatsbürgerschaftstest), eine 40-Fragen-Multiple-Choice-Prüfung zu dänischer Gesellschaft, Geschichte und Kultur, die zweimal jährlich in zugelassenen Testzentren durchgeführt wird (danskogproever.dk); Bestehen der 'Prøve i Dansk 3' oder eines gleichwertigen oder höheren Sprachniveaus; finanzielle Eigenständigkeit (keine Sozialhilfe in den letzten 2 Jahren); Unterzeichnung des Treueeids; und kein Strafregister. Staatsbürgerschaftsanträge werden vom Ministerium für Einwanderung und Integration (uim.dk) bearbeitet. Dänemark erlaubt für neu eingebürgerte Staatsbürger im Allgemeinen keine doppelte Staatsbürgerschaft – Sie müssen in der Regel auf Ihre vorherige Staatsbürgerschaft verzichten.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert es, im Rahmen des Fast-Track-Verfahrens eine Arbeitserlaubnis in Dänemark zu erhalten?

Im Rahmen des Fast-Track-Verfahrens beträgt die normale Bearbeitungszeit etwa 1 Monat für den Gehaltsgrenzen-Pfad (Gehalt mindestens DKK 552,000 pro Jahr im Jahr 2026). Für den ergänzenden Gehaltsgrenzen-Pfad (Gehalt mindestens DKK 446,000) kann die Bearbeitung bis zu 3 Monate dauern, falls zusätzliche Informationen angefordert werden. Das Fast-Track-Verfahren ermöglicht jedoch auch einen 'schnellen Arbeitsbeginn' in 0–30 Tagen für Antragsteller, die legal und sofort nach Dänemark einreisen können – zum Beispiel, wenn Sie visumfrei sind oder ein gültiges Schengen-Visum besitzen. Dieser schnelle Start umfasst ein Treffen im SIRI Citizen Centre, bei dem am selben Tag eine vorläufige Arbeitserlaubnis ausgestellt wird. Um diesen Weg zu nutzen, muss Ihr Arbeitgeber SIRI-zertifiziert sein und den Antrag online einreichen. Beachten Sie, dass Gebühren und Antrag im selben Kalenderjahr liegen müssen und die SIRI-Gebühr für das Fast-Track-Verfahren 2026 DKK 6,810 beträgt.

Was ist die Mindestgehaltsanforderung für eine dänische Arbeitserlaubnis?

Dänemark hat zwei Hauptwege für gehaltsbasierte Arbeitserlaubnisse. Das Pay Limit Scheme erfordert ein Jahresgehalt von mindestens DKK 552,000 im Jahr 2026 (jährlich zum 1. Januar angepasst). Das Supplementary Pay Limit Scheme erfordert mindestens DKK 446,000 jährlich. Diese Schwellenwerte umfassen Bargehalt, feste Zuschläge, Arbeitgeber-Rentenbeiträge, Arbeitnehmer-Rentenbeiträge und Urlaubsgeld. Variable Boni und unbezahlter Urlaub sind im Allgemeinen ausgeschlossen. Der Gehaltsgrenzen-Pfad des Fast-Track-Verfahrens nutzt denselben Schwellenwert von DKK 552,000. Gehälter in den Forscher- oder Bildungs-Pfaden im Rahmen von Fast-Track müssen stattdessen den dänischen Industriestandards für die Position entsprechen, ohne eine spezifische Mindestzahl. Alle Programme erfordern eine kontinuierliche Einhaltung – wenn Ihr Gehalt während des Genehmigungszeitraums unter die Schwelle fällt, können Sie Ihre Genehmigung verlieren.

Kann ich meine Familie nach Dänemark bringen, wenn ich eine Arbeitserlaubnis habe?

Ja. Eine dänische Arbeitserlaubnis berechtigt Sie im Allgemeinen dazu, begleitende Familienmitglieder mitzubringen: Ihren Ehepartner oder registrierten/Lebensgefährten und unterhaltsberechtigte Kinder unter 18 Jahren. Familienmitglieder bewerben sich in der Kategorie 'begleitende Familie' auf nyidanmark.dk. Sie erhalten eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die an Ihre gebunden ist, und dürfen in den meisten Fällen im selben Zeitraum in Dänemark leben und arbeiten. Wichtig ist, dass Familienmitglieder, die Inhaber von Fast-Track-Genehmigungen begleiten, von den Regeln für das 'Erlöschen der Genehmigung' befreit sind, was bedeutet, dass sie ihren dänischen Wohnsitz behalten können, auch wenn sie sich für längere Zeit im Ausland aufhalten. Wenn Ihre Arbeitserlaubnis ausläuft, können Sie eine 6-monatige Arbeitssuchgenehmigung beantragen, und die Genehmigungen Ihrer Familie werden entsprechend verlängert. Familienmitglieder können ihre Genehmigungsbasis nicht unabhängig verlängern oder ändern, ohne dass Sie eine gültige Genehmigung besitzen.

Wie viele Jahre muss ich in Dänemark leben, um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten?

Die Standardanforderung für einen unbefristeten Aufenthalt in Dänemark beträgt 8 Jahre kontinuierlichen legalen Aufenthalts. Dies kann auf 4 Jahre reduziert werden, wenn Sie ALLE vier ergänzenden Bedingungen gleichzeitig erfüllen: (1) Bestehen der 'Prøve i Dansk 3' oder gleichwertig, (2) Vollzeitbeschäftigung für 4+ Jahre in den letzten 4.5 Jahren, (3) durchschnittliches jährliches steuerpflichtiges Einkommen von mindestens DKK 346,155.57 über die letzten 2 Jahre (Stand 2026) und (4) Bestehen des Staatsbürgerschaftstests oder Nachweis aktiven Bürgerstatus für 1+ Jahr. Zusätzlich zur Aufenthaltsdauer müssen Sie grundlegende Anforderungen erfüllen: kein Strafregister, keine öffentlichen Schulden, keine Sozialhilfe in den letzten 4 Jahren, bestandene Dänischprüfung PD2 und 3.5 Jahre Vollzeitbeschäftigung in den letzten 4 Jahren. Der Antrag wird vom Danish Immigration Service bearbeitet, nicht von SIRI.

Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf eine dänische Arbeitserlaubnis?

Für die meisten Anträge auf Arbeitserlaubnis (Fast-Track, Gehaltsgrenze, Positive List) muss der Arbeitgeber einreichen: Kopien aller Reisepassseiten; den unterschriebenen Arbeitsvertrag oder das Arbeitsplatzangebot; Nachweis des Bildungshintergrunds; Nachweis der dänischen beruflichen Zulassung, falls erforderlich; Gebührenzahlungsquittung; und für Fast-Track eine Vollmacht des Antragstellers. Für den Supplementary Pay Limit Track müssen Sie zusätzlich Kopien von Stellenausschreibungen sowohl von Jobnet als auch vom EURES-Portal vorlegen, die belegen, dass die Stelle extern ausgeschrieben wurde. Alle Dokumente, die nicht auf Dänisch, Englisch, Deutsch, Norwegisch oder Schwedisch sind, müssen von beglaubigten Übersetzungen begleitet werden. Unterlagen sollten digital für die Online-Einreichung über das SIRI-Antragsportal vorbereitet werden (typischerweise Formular AR6 für Fast-Track). Der Antrag selbst dauert etwa 30 Minuten, sobald alle Dokumente bereit sind.

Gibt es ein Visum für digitale Nomaden oder Startups für Dänemark?

Dänemark hat keine formelle Kategorie für ein 'Visum für digitale Nomaden'. Fernarbeiter ohne dänischen Arbeitgeber haben begrenzte Optionen – im Allgemeinen gelten die Standard-Schengen-Regeln (bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums für viele Nationalitäten). Langfristige Fernarbeit ohne dänischen Vertrag kann rechtlich komplex sein. Für Unternehmer bietet das Start-Up Denmark Programm (startupdenmark.info) eine 2-jährige Aufenthaltserlaubnis für Gründer innovativer, skalierbarer Unternehmen. Anträge werden von einem unabhängigen Expertenkomitee basierend auf dem Innovations- und Marktpotenzial des Geschäftsplans bewertet. Ein separater 'Start-Up Denmark'-Genehmigungspfad existiert auch im SIRI-System (nyidanmark.dk/en-GB/You-want-to-apply/Work/Start-up-Denmark) für diejenigen, die bereits eine erste Genehmigung durch das Programm erhalten haben.

Was sind die dänischen Sprachanforderungen für Einwanderungszwecke?

Für einen unbefristeten Aufenthalt ist die Mindestanforderung 'Prøve i Dansk 2' (PD2) als grundlegende Sprachbedingung. Das Bestehen von 'Prøve i Dansk 3' (PD3) erfüllt eine der vier ergänzenden Bedingungen. Für die Staatsbürgerschaft (statsborgerskab) benötigen Sie PD3 oder ein gleichwertiges/höheres Niveau sowie den 'Indfødsretsprøven' (einen Staatsbürgerschafts-Wissenstest mit 40 Fragen). Antragsteller auf Familienzusammenführung müssen 'Prøve i Dansk 1' (PD1) oder einen Englischtest auf B1-Niveau als eine von sechs Integrationsbedingungen bestehen. Sprachtests werden in autorisierten Testzentren durchgeführt und über danskogproever.dk geplant. Modultests ersetzen NICHT die formellen 'Prøve i Dansk'-Prüfungen – nur das endgültige Zertifikat zählt. Testressourcen, Vorbereitungsmaterialien und Anmeldung sind unter danskogproever.dk und studieskolen.dk verfügbar.

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