Visumarten und Auswahl
Dänemark bietet verschiedene Wege für Visa und Aufenthaltserlaubnisse je nach Zweck: Arbeit, Studium, Familie, Startup oder Working Holiday.
Das dänische Einwanderungssystem wird hauptsächlich von zwei Behörden verwaltet: Die Danish Agency for International Recruitment and Integration (SIRI) (Dänische Agentur für internationale Anwerbung und Integration) bearbeitet Arbeits- und Studienaufenthaltsgenehmigungen, während der Danish Immigration Service (US) (Dänischer Einwanderungsdienst) für unbefristete Aufenthalte, Asyl und Familienzusammenführung zuständig ist. Alle Staatsangehörigen aus Nicht-nordischen Ländern sowie Nicht-EU/EWR-Staaten, die arbeiten, studieren oder länger als 90 Tage bleiben möchten, müssen vor der Einreise nach Dänemark eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen. Das zentrale Portal für alle Anträge ist nyidanmark.dk.
Überblick über Arbeitserlaubnisse
Dänemark bietet für Staatsangehörige aus Nicht-EU/EWR-Ländern mehrere Möglichkeiten für Arbeitserlaubnisse. Das Pay Limit Scheme (Gehaltsgrenzenregelung) ermöglicht Antragstellern mit einem Arbeitsplatzangebot von mindestens DKK 552,000 pro Jahr (Schwellenwert 2026) eine Genehmigung zu erhalten. Das Supplementary Pay Limit Scheme (Ergänzende Gehaltsgrenzenregelung) gilt, wenn das Jahresgehalt mindestens DKK 446,000 beträgt. Beide Schwellenwerte werden jedes Jahr am 1. Januar angepasst. Das Fast-Track Scheme (Beschleunigtes Verfahren) ist verfügbar, wenn Ihr Arbeitgeber von SIRI zertifiziert ist – es wird normalerweise innerhalb von 1 Monat bearbeitet und ermöglicht einen schnellen Arbeitsbeginn in 0–30 Tagen. Es gibt auch das Positive List Scheme für Berufe mit Arbeitskräftemangel: Stand Januar 2026 umfasst die Liste für Hochschulabsolventen 183 Positionen und die Liste für Fachkräfte 57 Positionen.
Wichtigste dänische Arbeitserlaubnisprogramme (2026)
| Programm | Jahresgehaltsanforderung | Normale Bearbeitungszeit | Gebühr (DKK) | Hauptanforderung |
|---|---|---|---|---|
| Pay Limit Scheme | DKK 552,000+ | 1–3 Monate | ~6,810 | Arbeitsangebot eines dänischen Arbeitgebers |
| Supplementary Pay Limit | DKK 446,000+ | 1–3 Monate | ~6,810 | Zertifizierter Arbeitgeber (SIRI); Stelle auf Jobnet & EURES ausgeschrieben |
| Fast-Track Scheme | DKK 552,000+ (Gehaltsgrenzen-Pfad) | 1 Monat (Standard) | 6,810 | Arbeitgeber muss SIRI-zertifiziert sein |
| Positive List (Hochschulbildung) | Marktüblich | 1–2 Monate | ~6,810 | Stelle muss auf SIRIs Mängelliste stehen |
| Positive List (Fachberufe) | Marktüblich | 1–2 Monate | ~6,810 | Qualifikation im aufgeführten Fachberuf |
| Researcher Track (Fast-Track) | Dänischer Standardlohn | 1 Monat | 6,810 | Zertifizierter Arbeitgeber; spezifischer Forschungszweck |
Das Fast-Track Scheme im Detail
Das Fast-Track Scheme ist speziell für zertifizierte Unternehmen konzipiert, wodurch internationale Einstellungen schneller und flexibler werden. Es besteht aus fünf Pfaden: (1) der Pay Limit Track (Gehalt mindestens DKK 552,000), (2) der Supplementary Pay Limit Track (Gehalt mindestens DKK 446,000), (3) der Short-Term Track (Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb eines rollierenden 365-Tage-Fensters), (4) der Researcher Track (für Positionen mit einem spezifischen Forschungszweck an einer zertifizierten Einrichtung) und (5) der Educational Track (für hochqualifizierte Fachkräfte, die hochstehendes Training erhalten oder anbieten). Im Rahmen des Fast-Track-Verfahrens reicht Ihr Arbeitgeber den Antrag online ein und Sie müssen ihm eine Vollmacht erteilen. Die Bearbeitung dauert etwa 1 Monat, wobei Anträge im Supplementary Pay Limit Track bis zu 3 Monate dauern können, falls zusätzliche Informationen erforderlich sind.
Kurzzeitvisa und Schengen-Regeln
Staatsangehörige vieler Länder benötigen kein Visum, um Dänemark als Touristen oder Geschäftsreisende für bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums zu besuchen. Staatsangehörige von Ländern wie Indien, China, Russland, Pakistan, Nigeria und vielen anderen benötigen jedoch ein Schengen-Visum. Die vollständige Liste der visumpflichtigen und visumfreien Länder wird vom Danish Immigration Service (Dänischer Einwanderungsdienst) geführt. Inhaber einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder eines Langzeit-D-Visums, das von einem anderen Schengen-Land ausgestellt wurde, können Dänemark im Allgemeinen ohne zusätzliches Visum betreten. Beachten Sie, dass Aufenthaltserlaubnisse, die nur für die Färöer oder Grönland gültig sind, NICHT für die Einreise in andere Schengen-Länder gelten.
Studentenaufenthaltserlaubnis
Studenten aus Nicht-EU/EWR-Ländern, die für ein Vollzeit-Hochschulstudium in Dänemark zugelassen sind, müssen vor ihrer Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis für Studenten bei SIRI beantragen. Die Anträge werden online unter nyidanmark.dk eingereicht. Die Genehmigung ist an eine spezifische Einrichtung und ein Programm gebunden. Studenten dürfen neben ihrem Studium bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Die Genehmigung wird zunächst für die Dauer des Programms erteilt.
Familienzusammenführung
Ehepartner, eingetragene Partner, Lebensgefährten und unterhaltsberechtigte Kinder unter 18 Jahren von dänischen Staatsbürgern, Personen mit unbefristetem Aufenthalt oder Flüchtlingen können eine Familienzusammenführung über den Danish Immigration Service beantragen. Zu den Bedingungen gehören eine gültige Ehe oder mindestens 1.5 Jahre gemeinsames Zusammenleben, ausreichender unabhängiger Wohnraum angemessener Größe (max. 2 Personen pro bewohnbarem Zimmer oder mindestens 20 m² pro Person) und finanzielle Selbstversorgung. Es gibt auch eine Integrationsanforderung: Antragsteller und das in Dänemark lebende Familienmitglied müssen gemeinsam 4 von 6 integrationsrelevanten Bedingungen erfüllen.
Working Holiday und Startup-Visa
Dänemark hat Working-Holiday-Abkommen mit einer begrenzten Anzahl von Ländern, darunter Australien, Kanada, Japan und Neuseeland. Diese Genehmigungen erlauben jungen Erwachsenen (normalerweise 18–30 oder 18–35 Jahre alt), bis zu 12 Monate in Dänemark zu bleiben und zu arbeiten. Anträge werden über nyidanmark.dk eingereicht. Für Unternehmer bietet das Start-Up Denmark Programm (startupdenmark.info) einen Weg für Gründer mit einem innovativen, skalierbaren Geschäftsplan. Anträge werden von einem unabhängigen Komitee bewertet, und erfolgreiche Antragsteller können eine 2-jährige Aufenthaltserlaubnis erhalten. Das Programm erfordert die Genehmigung eines Geschäftsplans, der Innovationspotenzial und Marktrelevanz nachweist.
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Schritt-für-Schritt-Antragsprozess
Die meisten Genehmigungen erfordern einen Online-Antrag via nyidanmark.dk, Gebührenzahlung, Biometrie und Begleitunterlagen.
Alle Anträge auf Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für Dänemark folgen einem strukturierten Prozess, der ein Online-Portal, Gebührenzahlung und biometrische Registrierung umfasst. Laut dem Ministry of Foreign Affairs of Denmark (Dänisches Außenministerium) müssen Genehmigungen in der Regel VOR der Einreise nach Dänemark eingeholt werden – die Antragstellung vom Ausland aus ist für die meisten Visumkategorien das Standardverfahren. Anträge, die innerhalb des Landes eingereicht werden, erfordern, dass Sie zum Zeitpunkt der Einreichung bereits einen legalen Aufenthaltsstatus in Dänemark haben.
Schritt 1: Bestimmen Sie Ihre Genehmigungskategorie
Bevor Sie einen Antrag starten, bestätigen Sie, welche Kategorie auf Ihre Situation zutrifft, indem Sie nyidanmark.dk konsultieren. Schlüsselfragen: Sind Sie bei einem dänischen Unternehmen angestellt? Wie hoch ist Ihr Jahresgehalt? Ist Ihr Arbeitgeber SIRI-zertifiziert für das Fast-Track-Verfahren? Studieren Sie, schließen Sie sich der Familie an oder gründen Sie ein Unternehmen? Jede Kategorie hat spezifische Zulassungsvoraussetzungen, und die Wahl des falschen Weges führt zu Verzögerungen oder Ablehnungen.
Schritt 2: Case Order ID erstellen und Gebühr bezahlen
Bevor Sie das Antragsformular ausfüllen, müssen Sie (oder Ihr Arbeitgeber) eine Case Order ID auf nyidanmark.dk erstellen und die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Für von SIRI verwaltete Genehmigungen (Arbeit, Studium) beträgt die Gebühr für das Fast-Track Scheme für 2026 DKK 6,810. Alle Gebühren werden jedes Jahr zum 1. Januar überarbeitet. Es ist entscheidend, dass die Case Order ID erstellt, die Gebühr bezahlt UND der Antrag im selben Kalenderjahr eingereicht wird – Zahlung im Dezember, aber Einreichung im Januar kann zur Ablehnung führen. Zusätzlich zur SIRI- oder Einwanderungsdienst-Gebühr müssen Antragsteller, die sich über eine dänische Auslandsvertretung bewerben, eine Botschaftsgebühr von DKK 1,875 (zahlbar über den Online-Webshop) sowie eine Servicegebühr von etwa USD 30 in Visazentren entrichten.
Schritt 3: Erforderliche Unterlagen sammeln
Für Arbeitserlaubnisse im Rahmen des Fast-Track-Verfahrens muss der Arbeitgeber sammeln und einreichen: (1) Quittung der Gebührenzahlung, (2) Kopie aller Seiten des Reisepasses des Antragstellers (einschließlich leerer Seiten sowie Vorder- und Rückseite), (3) Vollmacht des Antragstellers, (4) Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzangebot, (5) Nachweis des Bildungshintergrunds, (6) Nachweis der dänischen Berufszulassung, falls für den Beruf erforderlich, (7) Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt in Dänemark, falls dort aktuell ansässig, und (8) Nachweise für Gehaltsbestandteile, die nicht direkt im Arbeitsvertrag angegeben sind. Für den Supplementary Pay Limit Track müssen zusätzlich Kopien von Stellenausschreibungen vorgelegt werden, aus denen hervorgeht, dass die Stelle sowohl auf Jobnet als auch auf dem EURES-Portal ausgeschrieben war. Dokumente, die nicht auf Englisch, Deutsch, Norwegisch, Schwedisch oder Dänisch verfasst sind, müssen von einer beglaubigten Übersetzung begleitet werden.
Schritt 4: Antrag online einreichen
Für die meisten von SIRI bearbeiteten Arbeits- und Studienaufenthaltsgenehmigungen wird der Antrag online über spezifische SIRI-Antragsformulare eingereicht (z. B. AR6 für Arbeitgeber-Einreichungen im Fast-Track-Verfahren). Das Online-Formular ist obligatorisch – Ausnahmen gelten nur in besonderen Fällen, z. B. bei Behinderungen, die die digitale Nutzung verhindern. Antragsteller, die das Online-Portal nicht nutzen können, sind möglicherweise von der digitalen Selbstbedienungspflicht befreit, dies muss jedoch begründet werden. Arbeitgeber, die sich unter dem Fast-Track-System bewerben, füllen das Antragsformular aus (etwa 30 Minuten), wobei alle unterstützenden Unterlagen digital angehängt werden. Bei Anträgen, die außerhalb Dänemarks eingereicht werden, können Formulare über die Dänische Auslandsvertretung oder ein autorisiertes Visazentrum (VFS Global) eingereicht werden.
Schritt 5: Biometrische Registrierung
Nach Einreichung eines Antrags auf Aufenthaltserlaubnis muss der Antragsteller biometrische Daten – ein Gesichtsfoto und Fingerabdrücke – bereitstellen. Laut SIRI müssen biometrische Daten innerhalb von 14 Tagen nach Einreichung des Antrags aufgezeichnet werden (nicht später). Wenn biometrische Daten nicht innerhalb dieser Frist bereitgestellt werden, wird der Antrag ohne Bearbeitung abgelehnt. Biometrische Daten können im SIRI Citizen Centre in Kopenhagen (Termin erforderlich), in lokalen SIRI-Zweigstellen oder bei dänischen diplomatischen Auslandsvertretungen erfasst werden. Biometrische Daten werden im Allgemeinen 20 Jahre lang gespeichert, oder 10 Jahre, wenn eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Nach Erwerb der dänischen Staatsbürgerschaft werden die Daten gelöscht. Biometrische Daten werden in der bei Genehmigung ausgestellten Aufenthaltskarte eingebettet.
Fast-Track Schneller Arbeitsbeginn-Verfahren
Das Fast-Track-Verfahren bietet ein beschleunigtes 'Schneller Arbeitsbeginn'-Verfahren für Antragsteller, die sofort mit der Arbeit beginnen müssen. Es gibt zwei Wege, je nachdem, ob Sie legal und sofort nach Dänemark einreisen können. Wenn Sie visumfrei sind oder ein gültiges Schengen-Visum besitzen: (1) reicht Ihr Arbeitgeber den Fast-Track-Antrag online mit einer Vollmacht von Ihnen ein; (2) bittet Ihr Arbeitgeber um ein Treffen im SIRI Citizen Centre; (3) nehmen Sie den Termin wahr und SIRI stellt am selben Tag nach Identitäts- und anderen Überprüfungen eine vorläufige Arbeitserlaubnis aus. Wenn Sie zuerst ein dänisches Einreisevisum benötigen, umfasst das Verfahren die Beantragung eines Visums über eine dänische diplomatische Vertretung, bevor Sie für die vorläufige Genehmigung zu SIRI reisen. In beiden Fällen wird die vollständige Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss der Standardbearbeitung ausgestellt.
Nach der Genehmigung: Aufenthaltskarte und CPR-Registrierung
Sobald SIRI eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis genehmigt, erhält der Antragsteller eine biometrische Aufenthaltskarte. Diese Karte dient als Nachweis für das Recht, in Dänemark zu leben und zu arbeiten, und ist für die CPR-Registrierung (Zivilregistrierungsnummer) bei der örtlichen Gemeinde erforderlich. Die CPR-Registrierung ist unerlässlich für den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, Gesundheitsversorgung und Bankwesen in Dänemark. Antragsteller, die sich vom Ausland aus beworben haben und zum ersten Mal einreisen, können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, die bis zu 1 Monat vor ihrem Arbeitsbeginn gültig ist, um ihnen Zeit zum Einleben zu geben. Wenn der Reisepass innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf der Genehmigung ausläuft, wird die Genehmigung entsprechend verkürzt.
Checkliste für erforderliche Unterlagen
Bereiten Sie Reisepasskopien, Arbeitsverträge, Bildungszeugnisse und beglaubigte Übersetzungen vor, bevor Sie den Antrag stellen.
Die genaue Dokumentation hängt von der Art der Erlaubnis ab. Nachfolgend finden Sie einen umfassenden Überblick über die häufigsten Kategorien. Alle Dokumente, die nicht auf Dänisch, Englisch, Deutsch, Norwegisch oder Schwedisch sind, müssen von einer beglaubigten Übersetzung ins Dänische oder Englische begleitet werden. Wie vom Danish Consulate General in New York (Dänisches Generalkonsulat in New York) angemerkt, enthält das Antragsformular selbst eine detaillierte Checkliste der erforderlichen Unterlagen für jede Kategorie.
Unterlagen für die Arbeitserlaubnis (Fast-Track / Gehaltsgrenze)
- Kopie aller Seiten des gültigen Reisepasses des Antragstellers (einschließlich leerer Seiten und Vorder-/Rückseite)
- Arbeitsvertrag oder schriftliches Arbeitsangebot eines in Dänemark registrierten Arbeitgebers
- Nachweis des Bildungshintergrunds (Abschlüsse, Diplome, Leistungsübersichten)
- Nachweis der dänischen beruflichen Zulassung, falls für den Beruf erforderlich
- Quittung über die Zahlung der Bearbeitungsgebühr (Case Order ID + Gebühr)
- Vollmacht des Antragstellers, die den Arbeitgeber bevollmächtigt, in seinem Namen zu handeln (obligatorisch für Fast-Track)
- Nachweise für Gehaltsbestandteile, die nicht direkt im Arbeitsvertrag stehen (z. B. Rentenbeiträge, Urlaubsgeld)
- Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts in Dänemark, falls Sie sich bereits dort aufhalten
- Für den Supplementary Pay Limit Track: Kopien von Stellenausschreibungen, die nachweisen, dass die Stelle sowohl auf Jobnet ALS AUCH auf dem EURES-Portal ausgeschrieben war (einschließlich Ausschreibungsdauer)
Unterlagen für Studentenaufenthaltserlaubnis
- Gültiger Reisepass (gültig für die gesamte Dauer Ihres Studiums plus mindestens 3 Monate)
- Offizieller Zulassungsbescheid einer dänischen Hochschule
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, um sich während des Studiums zu unterhalten
- Nachweis über eine Unterkunft in Dänemark
- Akademische Zeugnisse und Diplome, die die Qualifikation für das Programm belegen
- Sprachzertifikate (falls von der Einrichtung gefordert)
- Unterlagen zur Krankenversicherung (falls zutreffend)
- Quittung über die Zahlung der Antragsgebühr
Unterlagen für Familienzusammenführung
Anträge auf Familienzusammenführung erfordern Unterlagen sowohl vom Antragsteller als auch von der in Dänemark lebenden Person. Das vollständige Antragsformular für Familienzusammenführung (FA1) ist unter nyidanmark.dk verfügbar und dauert für beide Parteien etwa 60–70 Minuten zum Ausfüllen.
- Kopie aller Seiten des Reisepasses des Antragstellers
- Beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde mit beglaubigter Übersetzung (falls verheiratet)
- Nachweis über das Zusammenleben an einer gemeinsamen Adresse für mindestens etwa 1 Jahr und 6 Monate (falls nicht offiziell verheiratet)
- Sprachnachweis (Dänisch PD1 oder Englisch B1-Level-Zertifikat)
- Nachweis über Beschäftigungshistorie und Ausbildung
- Nachweis über eine bestandene Dänischprüfung (falls zutreffend)
- Wohnungsnachweis des in Dänemark lebenden Familienmitglieds (Mietvertrag oder Eigentumsnachweis) zur Bestätigung ausreichender Größe
- Nachweis über schwere Krankheit oder Behinderung (falls für Ausnahmegenehmigung zutreffend)
- Finanzunterlagen, die zeigen, dass das in Dänemark lebende Familienmitglied beide Parteien unterstützen kann
Biometrische Anforderungen
Alle Antragsteller für Aufenthaltserlaubnisse müssen biometrische Daten angeben. Laut Informationen von der dänischen Botschaft in Riga erfordert die Erfassung biometrischer Daten: einen Reisepass, der mindestens 3 Monate über das Rückreise-/Aufenthaltsdatum hinaus gültig ist und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde; eine Aufenthaltserlaubnis für das Land des derzeitigen Wohnsitzes (falls zutreffend); zwei Zahlungsquittungen (eine für SIRI, eine für die Botschaft); und alle obligatorischen Dokumente, die noch nicht während des Online-Antrags hochgeladen wurden. Biometrische Fingerabdrücke und Fotos werden 20 Jahre nach der Erfassung gespeichert, oder 10 Jahre, wenn eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Nach Erwerb der dänischen Staatsbürgerschaft werden biometrische Daten aus dem Einwanderungsregister gelöscht.
Unterlagen für unbefristete Aufenthaltserlaubnis
Anträge auf unbefristeten Aufenthalt (Formular TU1 für familienzusammenführungsbasierte Anträge oder TU2) erfordern umfangreiche Dokumentation, die alle Aspekte der Zulassungsbedingungen abdeckt. Zu den erforderlichen Materialien gehören:
- Gültiger Reisepass (die Genehmigung kann nicht länger als 3 Monate vor Ablauf des Reisepasses liegen)
- Nachweis der dänischen Sprachkenntnisse: Zertifikat über das Bestehen der 'Prøve i Dansk 2' (oder gleichwertig oder höher)
- Arbeitsnachweis für mindestens 3.5 Jahre Vollzeitbeschäftigung in den letzten 4 Jahren (Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen von SKAT/Einkommensregister)
- Nachweis der aktuellen Beschäftigung (mindestens 15 Stunden/Woche zum Zeitpunkt der Entscheidung)
- Nachweis über keine erhaltene öffentliche Unterstützung (Einkommen/Sozialhilfe) in den letzten 4 Jahren
- Nachweis über keine ausstehenden Schulden bei öffentlichen Behörden (oder Dokumentation einer formellen Stundungsvereinbarung)
- Unterzeichnete Erklärung zu Integration und aktivem Bürgerstatus in der dänischen Gesellschaft
- Nachweis über mindestens 2 von 4 ergänzenden Bedingungen erfüllt (Dänisch PD3, Einbürgerungstest, 4+ Jahre Vollzeitbeschäftigung, ØJahreseinkommen von DKK 346,155.57+ in den letzten 2 Jahren)
Sprache und Beglaubigung von Dokumenten
Dänemark akzeptiert Dokumente auf Dänisch, Englisch, Deutsch, Norwegisch und Schwedisch ohne Übersetzung. Dokumente in jeder anderen Sprache müssen von einer beglaubigten (autorisierten) Übersetzung ins Dänische oder Englische begleitet werden. Notarielle Beglaubigungen können für wichtige Rechtsdokumente wie Heiratsurkunden, Geburtsurkunden und Bildungsabschlüsse erforderlich sein. Originaldokumente sollten nach Möglichkeit vorgelegt werden – beglaubigte Kopien sind zulässig, wenn Originale nicht eingereicht werden können. Akademische Qualifikationen von ausländischen Universitäten müssen möglicherweise von der [Danish Agency for Higher Education and Science (UFM)](https://ufm.dk/en/education/recognition-and-transparency/get-assessment?set_language=en&=&cl=en) (Dänische Agentur für Hochschulbildung und Wissenschaft) auf ihre Gleichwertigkeit bewertet werden.
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Kosten und Bearbeitungszeiten
Die Bearbeitungsgebühren liegen je nach Genehmigungsart zwischen DKK 1,375 und DKK 9,740+; die Standardbearbeitung dauert 1–7 Monate.
Alle Einwanderungsgebühren in Dänemark werden jährlich zum 1. Januar überarbeitet. Die Gebühren decken die Kosten der Fallbearbeitung und sind unabhängig vom Ergebnis nicht erstattungsfähig, es sei denn, der Antrag wird aus anderen Gründen als der inhaltlichen Zulassung abgelehnt (in diesem Fall wird die Gebühr abzüglich einer Verwaltungsgebühr erstattet). Antragsteller, die türkische Staatsbürger im Rahmen des EU-Türkei-Assoziationsabkommens vom 12. September 1963 sind, sind ab dem 1. Januar 2025 von der Botschaftsgebühr befreit. Alle Gebühren müssen über nyidanmark.dk/gebyr oder gegebenenfalls über den Botschafts-Webshop bezahlt werden.
Gebührenplan (2026)
Dänische Einwanderungsgebühren 2026 (DKK)
| Genehmigungsart | Bearbeitungsgebühr (SIRI/US) | Botschaftsgebühr | Hinweise |
|---|---|---|---|
| Fast-Track Scheme (alle Pfade) | DKK 6,810 | DKK 1,875 (bei Antrag vom Ausland) | Jedes Jahr zum 1. Januar überarbeitet; Arbeitgeber zahlt SIRI-Gebühr |
| Pay Limit Scheme | DKK 6,810 | DKK 1,875 (bei Antrag vom Ausland) | Gebühr zum 1. Januar überarbeitet |
| Supplementary Pay Limit | DKK 6,810 | DKK 1,875 (bei Antrag vom Ausland) | Arbeitgeber muss Stelle auf Jobnet & EURES ausschreiben |
| Studentenaufenthaltserlaubnis | DKK ~4,465 | DKK 1,875 (bei Antrag vom Ausland) | Ungefähr; prüfen Sie nyidanmark.dk für genauen Betrag |
| Familienzusammenführung | DKK ~9,740 | DKK 1,875 (bei Antrag vom Ausland) | Ungefähr; prüfen Sie nyidanmark.dk |
| Unbefristeter Aufenthalt | DKK ~4,465 | N/A (Antrag in Dänemark) | Nur innerhalb Dänemarks beantragt |
| Neue Aufenthaltskarte (verloren/Ersatz) | DKK 1,375 | N/A | Kostenlos aus bestimmten Gründen (Namensänderung, CPR-Änderung etc.) |
| Kurzzeit Schengen-Visum | EUR ~80 (ca. DKK 600) | Enthalten | Standard Schengen-Visumgebühr |
Standard Bearbeitungszeiten
Bearbeitungszeiten variieren erheblich je nach Genehmigungsart und werden von SIRI als Serviceziele veröffentlicht. Tatsächliche Zeiten können abweichen. Das Fast-Track Scheme wird normalerweise in etwa 1 Monat für den Gehaltsgrenzen-Pfad bearbeitet. Der Supplementary Pay Limit Track kann bis zu 3 Monate dauern, wenn zusätzliche Informationen angefordert werden. Genehmigungen für einen schnellen Arbeitsbeginn können innerhalb von 0–30 Tagen für Antragsteller erreicht werden, die legal und sofort nach Dänemark einreisen können. Anträge auf Familienzusammenführung mit einem Ehepartner oder Partner eines Flüchtlings können bis zu 7 Monate dauern. Anträge auf eine neue Aufenthaltskarte (Ersatz für verlorene Karten etc.) haben eine maximale erwartete Bearbeitungszeit von 3 Monaten.
Ungefähre Bearbeitungszeiten nach Genehmigungsart
| Genehmigungsart | Normale Bearbeitungszeit | Hinweise |
|---|---|---|
| Fast-Track (Gehaltsgrenze) | 1 Monat | Kürzer, wenn Arbeitgeber Erfahrung mit SIRI hat |
| Fast-Track (Ergänzende Gehaltsgrenze) | Bis zu 3 Monate | Falls zusätzliche Informationen benötigt werden |
| Fast-Track Schneller Arbeitsbeginn | 0–30 Tage | Vorläufige Genehmigung im SIRI Citizen Centre |
| Pay Limit / Positive List | 1–3 Monate | SIRI-Serviceziel |
| Studentenaufenthaltserlaubnis | 1–2 Monate | Schneller, wenn Unterlagen vollständig |
| Familienzusammenführung (Standard) | Variiert | Oft 3–6 Monate |
| Familienzusammenführung (Flüchtlingspartner) | Bis zu 7 Monate | Veröffentlicht durch nyidanmark.dk |
| Unbefristeter Aufenthalt | 3–6 Monate | Hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen ab |
| Neue Aufenthaltskarte (Ersatz) | Bis zu 3 Monate | DKK 1,375 Gebühr (2026) |
Gebühren- und Regeländerungen 2026
Zum 1. Januar 2026 hat Dänemark signifikante Einwanderungsänderungen eingeführt. Die Gehaltsgrenze für das Standard-Pay Limit Scheme stieg auf DKK 552,000 pro Jahr, und die ergänzende Gehaltsgrenze stieg auf DKK 446,000. Neue Positivlisten traten in Kraft, wobei die Hochschulliste 183 Berufe und die Liste für Fachberufe 57 Berufe umfasst. Aktualisierte Gehaltsstatistiken, die für Anträge ab dem 1. April 2026 gelten, wurden am 18. März 2026 veröffentlicht. Diese Änderungen machen das Arbeitserlaubnissystem Dänemarks selektiver und erfordern höhere Gehälter sowie eine gezieltere Kompetenzanpassung.
Forscher-Steuerregelung (Forskerordningen)
Hochbezahlte ausländische Arbeitnehmer und Forscher, die nach Dänemark umziehen, können von der speziellen Steuerregelung (Forskerordningen / Bruttoskatteordning) profitieren, die von SKAT verwaltet wird. Im Rahmen dieser Regelung zahlen berechtigte Arbeitnehmer einen pauschalen Bruttosteuersatz von 27 % auf ihr Gehalt (plus 8 % Arbeitsmarktbeitrag) für bis zu 7 Jahre, anstatt der dänischen Standard-Einkommenssteuer, die über 50 % liegen kann. Stand 2026 liegt die Anspruchsschwelle bei einem Mindestmonatsgehalt von DKK 75,100 (ca. DKK 901,200 jährlich). Die Regelung steht sowohl dänischen als auch ausländischen Arbeitgebern offen, die qualifizierte Forscher und Schlüsselkräfte einstellen.
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Weg zum unbefristeten Aufenthalt
Unbefristeter Aufenthalt erfordert 8 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt (oder 4 Jahre, wenn alle ergänzenden Bedingungen erfüllt sind), Dänischkenntnisse und Vollzeitbeschäftigung.
Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis (fast opholdstilladelse) Dänemarks gehört zu den anspruchsvollsten in Europa und erfordert einen langfristigen Aufenthalt in Verbindung mit aktiver wirtschaftlicher Teilhabe und Integration. Die Anträge werden vom Danish Immigration Service (Dänischer Einwanderungsdienst) bearbeitet, nicht von SIRI. Das offizielle Portal für unbefristeten Aufenthalt ist nyidanmark.dk/en-GB/You-want-to-apply/Permanent-residence-permit.
Grundlegende Anspruchsvoraussetzungen
Um sich für einen unbefristeten Aufenthalt in Dänemark zu qualifizieren, müssen Antragsteller alle der folgenden grundlegenden (grundlæggende) Bedingungen erfüllen, wie im TU1-Antragsformular auf nyidanmark.dk aufgeführt: (1) mindestens 18 Jahre alt sein; (2) mindestens 8 Jahre kontinuierlich legal in Dänemark gelebt haben – reduziert auf 4 Jahre, wenn ALLE 4 ergänzenden Bedingungen erfüllt sind; (3) weiterhin die Bedingungen Ihrer aktuellen befristeten Aufenthaltserlaubnis erfüllen; (4) nicht wegen bestimmter schwerer Straftaten angeklagt oder angeklagt sein; (5) nicht bestimmte Arten von Straftaten begangen haben; (6) keine ausstehenden öffentlichen Schulden (forfaldne gæld) haben, es sei denn, eine formelle Stundung wurde für Beträge gewährt, die DKK 143,100.98 (Stand 2026) nicht überschreiten; (7) in den letzten 4 Jahren keine öffentliche Sozialhilfe gemäß dem Gesetz über soziale Politik oder dem Integrationsgesetz erhalten haben; (8) die Erklärung zu Integration und aktivem Bürgerstatus (opholds- og selvforsørgelseserklæring) unterzeichnet haben; (9) die 'Prøve i Dansk 2' (Dänischprüfung 2) oder gleichwertig bestanden haben; (10) in den letzten 4 Jahren mindestens 3 Jahre und 6 Monate lang vollzeitbeschäftigt oder selbstständig in Dänemark gewesen sein; und (11) zum Zeitpunkt der Entscheidung aktuell beschäftigt sein (mindestens 15 Stunden/Woche).
Ergänzende Bedingungen (2 von 4 erforderlich)
Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen müssen Antragsteller mindestens 2 der folgenden 4 ergänzenden Bedingungen erfüllen. Um sich für den 4-Jahres-Schnellweg zum unbefristeten Aufenthalt zu qualifizieren, müssen alle 4 erfüllt sein:
- Staatsbürgerschaftstest (medborgerskabsprøven) bestanden ODER aktiver Bürgerstatus nachgewiesen durch mindestens 1 Jahr Teilnahme an Gremien, Vereinen oder ähnlichen Aktivitäten
- Vollzeitbeschäftigung oder Selbstständigkeit für mindestens 4 Jahre innerhalb der letzten 4 Jahre und 6 Monate
- Durchschnittliches jährliches steuerpflichtiges Einkommen von mindestens DKK 346,155.57 (Stand 2026) über die letzten 2 Jahre
- Bestandene 'Prøve i Dansk 3' (Dänischprüfung 3) oder gleichwertiges oder höheres Niveau
Dänische Sprachanforderungen
Dänische Sprachkenntnisse sind eine grundlegende Voraussetzung für den unbefristeten Aufenthalt. Das erforderliche Mindestniveau für die Grundbedingung ist 'Prøve i Dansk 2' (PD2), was etwa CEFR A2-B1 entspricht. Das Bestehen von 'Prøve i Dansk 3' (PD3) erfüllt eine der vier ergänzenden Bedingungen und ermöglicht einen schnelleren Weg zum unbefristeten Aufenthalt. Sprachtests werden in zugelassenen Testzentren in ganz Dänemark durchgeführt. Informationen zu Prüfungsvorbereitung und Anmeldung sind unter danskogproever.dk verfügbar. Beachten Sie, dass einzelne Modultests die formellen Prüfungen NICHT ersetzen – nur das endgültige Prüfungszertifikat zählt.
Beschäftigungs- und Einkommensanforderungen
Für einen unbefristeten Aufenthalt müssen Sie mindestens 3 Jahre und 6 Monate ordentliche Vollzeitbeschäftigung (mindestens 30 Stunden pro Woche, entsprechend mindestens 120 Stunden pro Monat) innerhalb der letzten 4 Jahre nachweisen. Beschäftigung als Selbstständiger, mithelfender Ehepartner (medhjælpende ægtefælle) oder als im Ausland für einen dänischen Arbeitgeber arbeitender Expat zählt ebenfalls. Zeiten bezahlten Elternurlaubs und bestimmte soziale Unterstützung (z. B. Pflege eines schwer kranken Kindes) können in Sonderfällen angerechnet werden. Das Einkommensregister der dänischen Steuerbehörde (SKAT) (eIndkomst) wird automatisch als Teil des Antrags überprüft – Diskrepanzen zwischen deklariertem und registriertem Einkommen führen zu einer Anhörung (partshøring).
Unbefristeter Aufenthalt: Wichtige Schwellenwerte 2026
| Bedingung | Schwellenwert | Hinweise |
|---|---|---|
| Mindestaufenthaltsdauer (Standard) | 8 Jahre kontinuierlich | Muss legaler Aufenthalt sein |
| Mindestaufenthaltsdauer (Schnellweg) | 4 Jahre kontinuierlich | Nur wenn ALLE 4 ergänzenden Bedingungen erfüllt |
| Dänisch (Grundlegend) | Prøve i Dansk 2 (PD2) | Ca. CEFR A2-B1 |
| Dänisch (Ergänzend) | Prøve i Dansk 3 (PD3) | Eine von 4 ergänzenden Bedingungen |
| Beschäftigung (Grundlegend) | 3.5 Jahre Vollzeit in letzten 4 Jahren | Min. 30 Stunden/Woche |
| Beschäftigung (Ergänzend) | 4 Jahre Vollzeit in letzten 4.5 Jahren | Eine von 4 ergänzenden Bedingungen |
| Einkommen (Ergänzend) | Durchschn. DKK 346,155.57/Jahr in letzten 2 Jahren | Stand 2026; eine von 4 ergänzenden Bedingungen |
| Schwellenwert für ausstehende Schulden | Max DKK 143,100.98 | Stand 2026; formelle Stundungsvereinbarung erforderlich |
| Einschränkung durch soziale Unterstützung | Keine in den letzten 4 Jahren | Leistungen nach Integrationsgesetz/Sozialhilfegesetz |
EU/EWR Unbefristeter Aufenthalt
EU/EWR/Schweizer Bürger haben einen separaten und im Allgemeinen einfacheren Weg zum unbefristeten Aufenthalt gemäß den EU-Freizügigkeitsregeln. Nach 5 Jahren Aufenthalt in Dänemark als Arbeitnehmer, Studenten oder Selbstversorger können EU/EWR-Bürger ein EU-Daueraufenthaltsdokument beantragen. Der Antrag wird bei SIRI eingereicht und erheblich schneller bearbeitet als die Standardaufenthaltserlaubnis. Weitere Informationen finden Sie unter nyidanmark.dk.
Auf dem Weg zur dänischen Staatsbürgerschaft
Ein unbefristeter Aufenthalt ist Voraussetzung für die Beantragung der dänischen Staatsbürgerschaft (statsborgerskab). Die Staatsbürgerschaft erfordert: mindestens 9 Jahre legalen Aufenthalt (oder 8 Jahre, wenn zusätzliche Integrationskriterien erfüllt sind); Bestehen des 'Indfødsretsprøven' (Staatsbürgerschaftstest), eine 40-Fragen-Multiple-Choice-Prüfung zu dänischer Gesellschaft, Geschichte und Kultur, die zweimal jährlich in zugelassenen Testzentren durchgeführt wird (danskogproever.dk); Bestehen der 'Prøve i Dansk 3' oder eines gleichwertigen oder höheren Sprachniveaus; finanzielle Eigenständigkeit (keine Sozialhilfe in den letzten 2 Jahren); Unterzeichnung des Treueeids; und kein Strafregister. Staatsbürgerschaftsanträge werden vom Ministerium für Einwanderung und Integration (uim.dk) bearbeitet. Dänemark erlaubt für neu eingebürgerte Staatsbürger im Allgemeinen keine doppelte Staatsbürgerschaft – Sie müssen in der Regel auf Ihre vorherige Staatsbürgerschaft verzichten.